Habe 6 Wochen bei einer Zeitarbeitsfa. gearbeitet und wurde dann gekündigt.
Nach 2 Wochen bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag und wurde auch wieder in den selben Entleihbetrieb vermittelt.
Leider hatte ich gleich die erste Woche Grippe und wahr Krank geschrieben. Nach der Woche gabs wieder die Kündigung.
Normalerweise zahlt doch in den ersten 4 Wochen die Kasse Krankengeld.
Die lehnt aber die Zahlung ab und sagt: da ich bei dem selben Arbeitgeber(Zeitfirma) eingestellt wahr und zwischen den 2 Arbeitsverhältnissen nur 2 Wochen lagen müsste der Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Kranklheitsfall übernehmen.
Dazu gibts sogar ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom 22.08.2001 5AZR699/99.
darin steht,"dass zwei aufeinander folgende rechtlich selbständige Arbeitsverh. bei dem selben Arbeitgeber im Sinne des EFZG ausnahmsweise wie ein einheitliches Arbeitsverh. behandelt werden können, wenn zwischen diesen Arbeitsverh. ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Dies is jedenfalls dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen mit der evtl. Zusage auf eine Wiedereinstellung nach Besserung der Auftragslage entlassen wurde und er tatsächlich seine Beschäftigung fortsetzen konnte"
Jetzt schieben sich beide Parteien die Verantwortung zu.
Wer muss den nun Zahlen?
Wer kann helfen?
Krankengeld oder Lohnfortzahlung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Krankengeld oder Lohnfortzahlung
Hallo,Rov95 hat geschrieben:Habe 6 Wochen bei einer Zeitarbeitsfa. gearbeitet und wurde dann gekündigt.
Nach 2 Wochen bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag und wurde auch wieder in den selben Entleihbetrieb vermittelt.
Leider hatte ich gleich die erste Woche Grippe und wahr Krank geschrieben. Nach der Woche gabs wieder die Kündigung.
Normalerweise zahlt doch in den ersten 4 Wochen die Kasse Krankengeld.
Die lehnt aber die Zahlung ab und sagt: da ich bei dem selben Arbeitgeber(Zeitfirma) eingestellt wahr und zwischen den 2 Arbeitsverhältnissen nur 2 Wochen lagen müsste der Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Kranklheitsfall übernehmen.
Dazu gibts sogar ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom 22.08.2001 5AZR699/99.
darin steht,"dass zwei aufeinander folgende rechtlich selbständige Arbeitsverh. bei dem selben Arbeitgeber im Sinne des EFZG ausnahmsweise wie ein einheitliches Arbeitsverh. behandelt werden können, wenn zwischen diesen Arbeitsverh. ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Dies is jedenfalls dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen mit der evtl. Zusage auf eine Wiedereinstellung nach Besserung der Auftragslage entlassen wurde und er tatsächlich seine Beschäftigung fortsetzen konnte"
Jetzt schieben sich beide Parteien die Verantwortung zu.
Wer muss den nun Zahlen?
Wer kann helfen?
ich sage, der Arbeitgeber muss zahlen, nur helfen wir dir das nix
Gruß
Czauderna
Hallo,
auch ich gehe davon aus, dass der AG zur Zahlung verpflichtet ist.
Es besteht aber trotzdem die Möglichkeit Krankengeld von der KK zu erhalten. Grund: Da kein Arbeitsentgelt gezahlt wurde, ruht der Anspruch auf Krankengeld auch nicht. (Umkehrschluss zu § 49 Abs.1 Nr. 1 SGB V).
In diesem Fall würde sich die KK das Geld vom AG zurück holen. Häufig reicht aber die Ankündigung der Geltendmachung des Ersatzanspruchs der KK schon aus, um den AG zur Zahlung z bewegen.
MfG
ratte1
auch ich gehe davon aus, dass der AG zur Zahlung verpflichtet ist.
Es besteht aber trotzdem die Möglichkeit Krankengeld von der KK zu erhalten. Grund: Da kein Arbeitsentgelt gezahlt wurde, ruht der Anspruch auf Krankengeld auch nicht. (Umkehrschluss zu § 49 Abs.1 Nr. 1 SGB V).
In diesem Fall würde sich die KK das Geld vom AG zurück holen. Häufig reicht aber die Ankündigung der Geltendmachung des Ersatzanspruchs der KK schon aus, um den AG zur Zahlung z bewegen.
MfG
ratte1
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
die Kasse ist verpflichtet Krankengeld zu zahlen, wenn die Firma sich weigert. Geh zur Kasse und beantrage schriftlich Krankengeld.
Argumentiere so, dass der Anspruch auf Krankengeld besteht und nur bei Fortzahlung des Entgeltes ruht. Zahlt der Arbeitgeber nicht, ist es nicht Deine Pflicht das zu regeln, sondern die Kasse hat zu zahlen und sich das Geld nach § 115 SGB X dann ggf. gerichtlich beim Arbeitgeber zu holen.
Macht die Kasse das nicht, beschwere Dich bei der Aufsicht oder bei der Patientenbeauftragten oder schlate den VdK (musst Du aber Mitlgied werden) ein. Oder die Gewerkschaft (da ist es eh ratsam als Leiharbeiter Mitglied zu sein).
Du wirst dann auch erkennen, wie kundenorientiert Deine Kasse ist und wie sie sich für Dich einsetzt. Lässt sie Dich zappeln oder wiegelt ab, solltest Du nach dem Du dann Dein Krankengeld bekommen hast, über einen Kassenwechsel nachdenken.
LG, Fee
die Kasse ist verpflichtet Krankengeld zu zahlen, wenn die Firma sich weigert. Geh zur Kasse und beantrage schriftlich Krankengeld.
Argumentiere so, dass der Anspruch auf Krankengeld besteht und nur bei Fortzahlung des Entgeltes ruht. Zahlt der Arbeitgeber nicht, ist es nicht Deine Pflicht das zu regeln, sondern die Kasse hat zu zahlen und sich das Geld nach § 115 SGB X dann ggf. gerichtlich beim Arbeitgeber zu holen.
Macht die Kasse das nicht, beschwere Dich bei der Aufsicht oder bei der Patientenbeauftragten oder schlate den VdK (musst Du aber Mitlgied werden) ein. Oder die Gewerkschaft (da ist es eh ratsam als Leiharbeiter Mitglied zu sein).
Du wirst dann auch erkennen, wie kundenorientiert Deine Kasse ist und wie sie sich für Dich einsetzt. Lässt sie Dich zappeln oder wiegelt ab, solltest Du nach dem Du dann Dein Krankengeld bekommen hast, über einen Kassenwechsel nachdenken.
LG, Fee