Krankengeld oder Arbeitslosengeld ?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Krankengeld oder Arbeitslosengeld ?
Hallo
jetzt habe ich aber auch einmal eine Frage
und zwar habe ich am 28.03.2005 einen Hinterwandinfarkt gehabt mit 99% Verschluß, und bezog vom 01.08.2005 Krankengeld für 78 Wochen bis zum 14.12.2006.
Am 10.12.2006 Habe ich noch einmal eine Agina Peck. gehabt die am 25.12.2006 zu einem Erneuten Hinterwandinfark führte.
Am 23.09.2006 hatte ich nochmals eine Agina Peck.
Am 03.05.2005 habe ich noch ein Hüftleiden Li. und Re. als Folgeerkrankung mit einer abnehmenden Gehfähigkeit von z Z. ca 6-10 meter unter starken Schmerzen.
Meine Frage beruht sich darauf, habe ich für die Folgeerkrankung der Hüften einen eigenständigen anspruch auf eine neue Blockfrist oder muß ich einen Arbeitslosenantrag stellen.
LG
Dauerkranker
jetzt habe ich aber auch einmal eine Frage
und zwar habe ich am 28.03.2005 einen Hinterwandinfarkt gehabt mit 99% Verschluß, und bezog vom 01.08.2005 Krankengeld für 78 Wochen bis zum 14.12.2006.
Am 10.12.2006 Habe ich noch einmal eine Agina Peck. gehabt die am 25.12.2006 zu einem Erneuten Hinterwandinfark führte.
Am 23.09.2006 hatte ich nochmals eine Agina Peck.
Am 03.05.2005 habe ich noch ein Hüftleiden Li. und Re. als Folgeerkrankung mit einer abnehmenden Gehfähigkeit von z Z. ca 6-10 meter unter starken Schmerzen.
Meine Frage beruht sich darauf, habe ich für die Folgeerkrankung der Hüften einen eigenständigen anspruch auf eine neue Blockfrist oder muß ich einen Arbeitslosenantrag stellen.
LG
Dauerkranker
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Re: Krankengeld oder Arbeitslosengeld ?
Habe da noch etwas zu zu fügen.Dauerkranker hat geschrieben:Hallo
jetzt habe ich aber auch einmal eine Frage
und zwar habe ich am 28.03.2005 einen Hinterwandinfarkt gehabt mit 99% Verschluß, und bezog vom 01.08.2005 Krankengeld für 78 Wochen bis zum 14.12.2006.
Am 10.12.2006 Habe ich noch einmal eine Agina Peck. gehabt die am 25.12.2006 zu einem Erneuten Hinterwandinfark führte.
Am 23.09.2006 hatte ich nochmals eine Agina Peck.
Am 03.05.2005 habe ich noch ein Hüftleiden Li. und Re. als Folgeerkrankung mit einer abnehmenden Gehfähigkeit von z Z. ca 6-10 meter unter starken Schmerzen.
Meine Frage beruht sich darauf, habe ich für die Folgeerkrankung der Hüften einen eigenständigen anspruch auf eine neue Blockfrist oder muß ich einen Arbeitslosenantrag stellen.
LG
Dauerkranker
Ich befinde mich in einer Ungekündigten Stellung, bin weiterhin Krankgeschrieben beziehe kein Krankengeld, ALg noch sonstiges
habe eine Bu-Rente.
Als was Laufe ich den nun:
Ungekündigter-Stellung ?? oder als Krank?? oder als Arbeitsloser??
LG
Dauerkranker
Für den Zeitraum in dem sie die BU- Rente (oder rente wegen voller bzw. teiweiser Erwerbsminderung) beziehen gelten Sie als Rentner.
Und haben somit kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld, aber Ihnen wird bestimmt des öfteren demnächst eine Reha angeboten werden von Ihren Rentenversicherungsträger.
Und haben somit kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld, aber Ihnen wird bestimmt des öfteren demnächst eine Reha angeboten werden von Ihren Rentenversicherungsträger.
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Verstehe ich nicht so ganz?
Also das verstehe ich jetzt nicht so ganz,
ich bezog vom 01.08.2005 Krankengeld für 78 Wochen bis zum 14.12.2006. Neben der BU-Rente von der Krankenkasse.
Meine Frage ist ob die Hüfterkrankung als eigenständige Erkrankung mit einer eigenen Blogfrist ist oder ob Sie der schon genannten vorerkrankung mit deren Blogfrist gleichgestellt ist.
ich bezog vom 01.08.2005 Krankengeld für 78 Wochen bis zum 14.12.2006. Neben der BU-Rente von der Krankenkasse.
Meine Frage ist ob die Hüfterkrankung als eigenständige Erkrankung mit einer eigenen Blogfrist ist oder ob Sie der schon genannten vorerkrankung mit deren Blogfrist gleichgestellt ist.
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Hallo,
wenn Sie als BU-Rentner bzw. Teilweise-Erwerbsgeminderter Rentner noch in einem Arbeitsverhältnis stehen und auch arbeiten, dann haben Sie natürlich aus der Beschäftigung einen Anspruch auf Krankengeld (unter Beachtung von Blockfristen und Vorerkrankungen).
Zum Thema Hüftleiden: Waren Sie darauf denn schon mal arbeitsunfähig geschrieben? Wenn ja, dann zählen die Tage für diese hinzugetretene Kranknheit meines Wissens hinzu.
Gucken Sie bitte auch mal hier: http://lexetius.com/2005,3687
Sie sind ja gesundheitlich arg gebeutelt. Haben Sie schon mal daran gedacht eine erneute Reha-Maßnahme zu machen und dann die volle Berentung anzugehen?
LG, Fee
wenn Sie als BU-Rentner bzw. Teilweise-Erwerbsgeminderter Rentner noch in einem Arbeitsverhältnis stehen und auch arbeiten, dann haben Sie natürlich aus der Beschäftigung einen Anspruch auf Krankengeld (unter Beachtung von Blockfristen und Vorerkrankungen).
Zum Thema Hüftleiden: Waren Sie darauf denn schon mal arbeitsunfähig geschrieben? Wenn ja, dann zählen die Tage für diese hinzugetretene Kranknheit meines Wissens hinzu.
Gucken Sie bitte auch mal hier: http://lexetius.com/2005,3687
Sie sind ja gesundheitlich arg gebeutelt. Haben Sie schon mal daran gedacht eine erneute Reha-Maßnahme zu machen und dann die volle Berentung anzugehen?
LG, Fee
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Hallo Krankenkassenfee
Hallo Krankenkassenfee,
entweder bin ich zu blöde oder kann das Urteil nicht richtig lesen.
Also das Urteil sagt doch aus "Das keine weitere Blockfrist gewährt wird,oder??"
Reha habe ich schon zwei gemacht Die eine nach dem ersten Herzinfarkt April 2005 und nach dem zweiten Herzinfarkt im Jan. 2006.
Der Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist leider abgelehnt worden so das das ganze vor dem SG-Münster liegt.
Auf das Hüftleiden war ich noch nicht Krankgeschreiben bis zum/erst ab dem 14.02.2007, das Krankengeld bzw. Blockfrist wurde wegen "dieselbe Erkrankung" jetzt im Nov. vom wiederspruchs-Komitee der Kasse abgelehnt Das Hüftleiden bestand aber schon vor 2005 ist aber mit dem ersten Herzinfarkt ausgeartet.
Zudem kommt noch seit 2005 (nach dem ersten Herzinfarkt)Impotenz, Schließmußkel erkrankung der Blase und des Darmes hinzu wobei ich probleme mit dem halten habe, auch an den Aortas bin ich inzwischen schon 2x Gestandtet worden und habe Eiskalte beine und Füße so das an einer nachtruhe nicht zu denken ist weil ich oberhalb der Hüfte am Schwitzen bin und unterhalb der hüfte einfach nicht Warm werde und kalt bin kein Arzt konnte bis jezt helfen weder Katologe, Internist,Urologe, Gefäschierog .
LG
Dauerkranker
entweder bin ich zu blöde oder kann das Urteil nicht richtig lesen.
Also das Urteil sagt doch aus "Das keine weitere Blockfrist gewährt wird,oder??"
Reha habe ich schon zwei gemacht Die eine nach dem ersten Herzinfarkt April 2005 und nach dem zweiten Herzinfarkt im Jan. 2006.
Der Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist leider abgelehnt worden so das das ganze vor dem SG-Münster liegt.
Auf das Hüftleiden war ich noch nicht Krankgeschreiben bis zum/erst ab dem 14.02.2007, das Krankengeld bzw. Blockfrist wurde wegen "dieselbe Erkrankung" jetzt im Nov. vom wiederspruchs-Komitee der Kasse abgelehnt Das Hüftleiden bestand aber schon vor 2005 ist aber mit dem ersten Herzinfarkt ausgeartet.
Zudem kommt noch seit 2005 (nach dem ersten Herzinfarkt)Impotenz, Schließmußkel erkrankung der Blase und des Darmes hinzu wobei ich probleme mit dem halten habe, auch an den Aortas bin ich inzwischen schon 2x Gestandtet worden und habe Eiskalte beine und Füße so das an einer nachtruhe nicht zu denken ist weil ich oberhalb der Hüfte am Schwitzen bin und unterhalb der hüfte einfach nicht Warm werde und kalt bin kein Arzt konnte bis jezt helfen weder Katologe, Internist,Urologe, Gefäschierog .
LG
Dauerkranker
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Hallo,
sorry aber mit Blockfristen kenne ich mich nicht so gut aus. Gehen Sie doch bitte zu Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich alles vorrechnen und anhand der Beispiele in den Gemeinsamen Rundschreiben erklären.
Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, dass keine neue Blockfrist beginnt.
LG, Fee
P.S. Haben Sie Klage erhoben? Wenn das fristgerecht noch möglich ist, würde ich es machen. Holen Sie sich Beratung beim VdK, dort kann man für einen kleinen Beitrag viel Hilfe bekommen.
sorry aber mit Blockfristen kenne ich mich nicht so gut aus. Gehen Sie doch bitte zu Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich alles vorrechnen und anhand der Beispiele in den Gemeinsamen Rundschreiben erklären.
Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, dass keine neue Blockfrist beginnt.
LG, Fee
P.S. Haben Sie Klage erhoben? Wenn das fristgerecht noch möglich ist, würde ich es machen. Holen Sie sich Beratung beim VdK, dort kann man für einen kleinen Beitrag viel Hilfe bekommen.
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Hallo an alle hier,
ich bedanke mich für Euere Antworten habe gestern vom SG-Münster bescheid bekommen (Gutachten der Gutachter), bin kerngesund, kann über sechs Std. Arbeiten gehen, Öffendliche Verkehrsmittel kann ich auch benutzen (trotz Inkontinenz After und Blase), Autofahren darf ich auch (obwohl die Beipackzettel der Medikamente etwas anderes sagen vor allem die von Tramal)
Einen Fuß weg von 500mt a`1/4 Std. also 2km a`1Std kann ich auch ohne probleme schaffen.
Also Fazit 1 Herzinfarkt war ich bedauerlicherweise Krank, jetzt mit den 2 Infarkt und der aufgetetenden Nebenerscheinungen bin ich wieder Gesund
Warte jetzt nur noch auf den Dritten Infarkt dann bin ich Kern gesund Juppi freue mich schon.
LG
Dauerkranker
ich bedanke mich für Euere Antworten habe gestern vom SG-Münster bescheid bekommen (Gutachten der Gutachter), bin kerngesund, kann über sechs Std. Arbeiten gehen, Öffendliche Verkehrsmittel kann ich auch benutzen (trotz Inkontinenz After und Blase), Autofahren darf ich auch (obwohl die Beipackzettel der Medikamente etwas anderes sagen vor allem die von Tramal)
Einen Fuß weg von 500mt a`1/4 Std. also 2km a`1Std kann ich auch ohne probleme schaffen.
Also Fazit 1 Herzinfarkt war ich bedauerlicherweise Krank, jetzt mit den 2 Infarkt und der aufgetetenden Nebenerscheinungen bin ich wieder Gesund
Warte jetzt nur noch auf den Dritten Infarkt dann bin ich Kern gesund Juppi freue mich schon.
LG
Dauerkranker
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Hallo,
sie haben ja noch die Möglichkeit gegen das Gutachten Revision/Berufung einzulegen. Allerdings sind da ein paar aktuelle Gutachten nicht verkehrt.
Bei Gericht ist es wie auf hoher See - alles liegt in Gottes Hand. Recht haben und Recht bekommen .... das sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Bezüglich der Inkontinenz kann man mit entsprechenden Vorlagen schon auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Ich denke, dass eine Klage nur Erfolg hat, wenn sie sich auf die reine Herzerkrankung konzentrieren. Das Belastungs-EKG muss halt ganz schlecht sein. Und die Herzkatheteruntersuchung muss halt ganz Schlimmes zeigen. Alles andere ist Auslegungssache - und da empfindet der Betroffene oft anderes, als es in der Gesellschaft als zumutbar angesehen wird.
Bei einer neuen Erkrankung wird es echt schwer, weil die alte ja noch weiter besteht ...
Tut mir leid für Sie, aber da kann das Forum auch kaum helfen. Die Rentenkassen sind halt leer und die Hürden entsprechend hoch.
LG, Fee
sie haben ja noch die Möglichkeit gegen das Gutachten Revision/Berufung einzulegen. Allerdings sind da ein paar aktuelle Gutachten nicht verkehrt.
Bei Gericht ist es wie auf hoher See - alles liegt in Gottes Hand. Recht haben und Recht bekommen .... das sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Bezüglich der Inkontinenz kann man mit entsprechenden Vorlagen schon auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Ich denke, dass eine Klage nur Erfolg hat, wenn sie sich auf die reine Herzerkrankung konzentrieren. Das Belastungs-EKG muss halt ganz schlecht sein. Und die Herzkatheteruntersuchung muss halt ganz Schlimmes zeigen. Alles andere ist Auslegungssache - und da empfindet der Betroffene oft anderes, als es in der Gesellschaft als zumutbar angesehen wird.
Bei einer neuen Erkrankung wird es echt schwer, weil die alte ja noch weiter besteht ...
Tut mir leid für Sie, aber da kann das Forum auch kaum helfen. Die Rentenkassen sind halt leer und die Hürden entsprechend hoch.
LG, Fee
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Hallo,
erst einmal "ein Danke" für die Antworten, -lächel- ja, der rechte Schuh Gr.43 und der Linke Gr.44.
Nein ich gebe nicht auf, ziehe das ganze jetzt Richtig durch -wenn die Warheit nicht hilft, wollen ja alle nur belogen werden dann mach ich dieses auch, habe heute einen Termin zur 3 Gutachten bekommen.
Ich kann die sache nicht schlimmer machen als sie schon ist und so wie das Krankenbild ist ist es schon schlimm genug.
Mit Vorlagen ist ja alles gut und schön unangenehm ist aber wenn man sie vollhat, sitzt man praktisch in seiner eigenen Schei.. oder Urin- wo Waschen??
Sage ja Knappschaft immer die selben probleme, (AOK)Kollege von mir hat einen Herzinfarkt, Diabetis (Zwei Monate vorher) und hat die EU-Rente genehmigt bekommen ?
Und ich mit meinem Krankheits-Bild? Muß darum Kämpfen ?
Ist doch schon Witzig so etwas, oder?
LG
Dauerkranker
erst einmal "ein Danke" für die Antworten, -lächel- ja, der rechte Schuh Gr.43 und der Linke Gr.44.
Nein ich gebe nicht auf, ziehe das ganze jetzt Richtig durch -wenn die Warheit nicht hilft, wollen ja alle nur belogen werden dann mach ich dieses auch, habe heute einen Termin zur 3 Gutachten bekommen.
Ich kann die sache nicht schlimmer machen als sie schon ist und so wie das Krankenbild ist ist es schon schlimm genug.
Mit Vorlagen ist ja alles gut und schön unangenehm ist aber wenn man sie vollhat, sitzt man praktisch in seiner eigenen Schei.. oder Urin- wo Waschen??
Sage ja Knappschaft immer die selben probleme, (AOK)Kollege von mir hat einen Herzinfarkt, Diabetis (Zwei Monate vorher) und hat die EU-Rente genehmigt bekommen ?
Und ich mit meinem Krankheits-Bild? Muß darum Kämpfen ?
Ist doch schon Witzig so etwas, oder?
LG
Dauerkranker
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