Hallo,
wenn man betriebsbedingt während einer Krankheit in eine Transfergesellschaft verschoben wird, dann Transferarbeitergeld plus Aufstockung auf 80% des Nettolohns erhält bzw. als nicht erkrankter Arbeitnehmer erhalten würde, wie verhält es sich dann mit dem Krankengeld? Die Transfergesellschaft ist ja praktisch ein neuer Arbeitgeber.
VG
Krankengeld als Transferarbeiter
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Krankengeld als Transferarbeiter
Hallo,
Die Leistung Krankengeld hat eine "Lohnersatzfunktion", d.h. das Arbeitsentgelt, für das auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wird bildet auch die Grundlage für die Krankengeldberechnung und dessen Höhe.
Ja, die Transfergesellschaft ist ein neuer Arbeitgeber, d.h., es wurde seinerzeit eine Abmeldung durch den alten Arbeitgeber bei der Krankenkasse vorgenommen und eine neue Anmeldung durch die Transfergesellschaft (neuer Arbeitgeber), meine ich.
Gruss
Czauderna
Die Leistung Krankengeld hat eine "Lohnersatzfunktion", d.h. das Arbeitsentgelt, für das auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wird bildet auch die Grundlage für die Krankengeldberechnung und dessen Höhe.
Ja, die Transfergesellschaft ist ein neuer Arbeitgeber, d.h., es wurde seinerzeit eine Abmeldung durch den alten Arbeitgeber bei der Krankenkasse vorgenommen und eine neue Anmeldung durch die Transfergesellschaft (neuer Arbeitgeber), meine ich.
Gruss
Czauderna