Hallo! Meine Tochter (4 Jahre) ist aufgrund eines Beckenbeingipses nicht mit dem Pkw zu bewegen. Sie hat jetzt in der Uni-Klinik zudem neue Paukenröhrchen bekommen. Auf dem Entlassungsbericht hat der Arzt angegeben: WV beim niedergelassenen HNO-Arzt in 1 Woche". Weiß jemand, ob die KK diese Krankenwagenfahrt (liegend) übernimmt? Sollte ich eine Verordnung vom Kinderarzt erhalten muß ich diese vor Antritt der Fahrt von der KK genehmigen lassen?
Danke für eine Antwort
Krankenfahrten
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Fahrkosten mittels KTW
Hallo,
die Fahrt mit einem Krankentransportwagen wird von der GKV bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Es muss also eine ärztliche Verordnung vom Kinderarzt vorliegen für die jeweilige Fahrt, dann kann die Fahrt angetreten werden.
Sog. planbare Fahrten müssten bei den meisten Krankenkassen im Vorfeld genehmigt werden, Einzelfälle entscheiden die Krankenkassen natürlich.
Also wenn die Fahrt noch nicht stattgefunden hat die VO an die KK faxen und genehmigen lassen. Abrechnung erfolgt dann zumeist durch das Transportunternehmen mit der jeweiligen KK.
Gruß
die Fahrt mit einem Krankentransportwagen wird von der GKV bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Es muss also eine ärztliche Verordnung vom Kinderarzt vorliegen für die jeweilige Fahrt, dann kann die Fahrt angetreten werden.
Sog. planbare Fahrten müssten bei den meisten Krankenkassen im Vorfeld genehmigt werden, Einzelfälle entscheiden die Krankenkassen natürlich.
Also wenn die Fahrt noch nicht stattgefunden hat die VO an die KK faxen und genehmigen lassen. Abrechnung erfolgt dann zumeist durch das Transportunternehmen mit der jeweiligen KK.
Gruß