Kostenübernahme Zahnarzt

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Ana
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Kostenübernahme Zahnarzt

Beitrag von Ana » 11.08.2018, 15:02

Ich lebe in Spanien, bin aber weiterhin bei meiner früheren ges. KK in D freiwillig versichert.
Derzeit forderten sie mit dem EU Formular E106, die Bestätigung durch die hiesige Sociedad Social, daß auch mein Mann mit familienversichert ist.

Ich mußte mich vor ein paar Tagen zahnäztl. behandeln lassen. An einem überkronten Zahn war die Wurzel gebrochen, der Zahn mußte gezogen werden. Es wurde eine neue Brücke angefertigt und eine neue Krone.
Die Kosten habe ich bei der Kasse eingereicht und die Antwort bekommen, dass ich diese bei der span. Versicherung einreichen soll. Ich weiß, daß die INSS keine Zahnarztkosten übernimmt, höchstens die Extraktion. Ich habe aber auch gar keine span. Versichertenkarte und gehe mit meiner deutschen Karte hier ins Centro Salud.
Hätte ich die Behandlung in Deutschland durchführen lassen, hätte die Kasse gezahlt.

Inwiefern kann ich nun auf eine anteilige Kostenübernahme hoffen, was kann ich tun?
Das erscheint mir als soz. Ungleichbehandlung. Immerhin zahle ich meine Beiträge an diese Kasse und nicht hier.

Vielen Dank vorab
Ana

RHW
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Beitrag von RHW » 11.08.2018, 16:34

Hallo,

in den EU-Vorgaben gibt es einige feste Vorgaben für alle 28 EU-Staaten. Wesentlich sind hier:

- Sachleistungen erhält man nach den Regeln des Staates, in dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

- Geldleistungen (z.B. Krankengeld) erhält man nach den Regeln des Staates, in dem man krankenversichert ist.

Im Internet habe ich keine eindeutige Aussage gefunden, ob Zahnersatz zu den Sachleistungen oder zu den Geldleistungen zählt. Aber wahrscheinlich kann jemand anderes da noch etwas Hilfreiches nennen.

Gruß
RHW

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.08.2018, 20:10

Hallo,
ich kenne es so - wenn keine Eingliederung in das spanische Sozialversicherungssystem erfolgte, dann wurde (zumindest in der Vergangenheit) der Festkostenzuschuss im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens gegen Vorlage der Originalrechnung von hier aus an den Versicherten gezahlt. Wenn dagegen eine Eingliederung erfolgt war, dann nicht.
Gruss
Czauderna

Ana
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Beitrag von Ana » 12.08.2018, 14:14

Danke für eure Antworten.
Ich vergaß noch zu erwähnen, daß uns die Kasse in den letzten Jahren die Kosten anteilig immer erstattet hat, ohne Kommentar. Die Beträge waren aber auch viel geringer. Bei diesem Betrag in Höhe von 1.800 wollen sie sich anscheinend drücken.
Grüße
Ana

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.08.2018, 14:25

Ana hat geschrieben:Danke für eure Antworten.
Ich vergaß noch zu erwähnen, daß uns die Kasse in den letzten Jahren die Kosten anteilig immer erstattet hat, ohne Kommentar. Die Beträge waren aber auch viel geringer. Bei diesem Betrag in Höhe von 1.800 wollen sie sich anscheinend drücken.
Grüße
Ana
Hallo,
na ja, der Festkostenzuschuss wäre ja auch im Inland fällig gewesen - die Gesamtkosten von 1800,00€ geben da keinen Aufschluss, dazu müsste man den HKP kennen um überhaupt etwas sagen zu können, was die Höhe angeht.
Gruss
Czauderna

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