Kostenübernahme

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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klabautermann
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Kostenübernahme

Beitrag von klabautermann » 20.10.2011, 10:10

Hallo ich suche jemand der mir die fragen beantworten kann !

Vorgeschichte: Bei meiner Ehegattin wurde vor 11 Jahren eine Y-Baypass-OP durchgeführt .
In diesem Jahr ( Sept. ) wurde sie am Rechten Bein operiet , und das Linke steh bevor , die OP sollte in Leipzig durchgeführt werden aber dann als Y-Baypass-OP , weil in Leipzig die Fachkompotenz für so einen OP ist

So nun zu den Fragen:

1.) da wir 2x nach Leipzig Fahren müssen (670 km) wegen der Voruntersuchungen , werden dann die Fahrkosten von der KK übernommen.

2.) wenn meine Ehegattin zur OP nach Leipzig muss , kann dann eine Begleitperson mitfahren , und wir der aufenhalt für 2-4 wochen
dann auch von der KK übernommen
(krankenhausübernachtung mit verpflegung) oder ähnliches.

So ich hoffe das mein anliegen etwas verständlich war , und würde mich über Antwort/en sehr freuen

mfg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.10.2011, 20:19

Hallo,
bei einer stationären werden die Fahrkosten übernommen, allerdings nur bis zur nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit. Das bedeutet im Klartext - wählt ein Vrsicherter aus bestimmten Gründen ein anderes, als das nächstgelegene
Krankenhaus, dann kann er dies tun, in den meisten Fällen* übernimmt auch die Kasse die Behandlungskosten (Vertragskrankenhaus), allerdings die Fahrkosten gibt es nur zur medizinisch nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit. Fahrkosten für Begleitpersonen können vom Grundsatz her auch übernommen werden, wenn diese Begleitperson als notwendig seitens der Mediziner erachtet wird.
Was die Unterbringungs- und Verpflegungskosten betrifft, so entscheidet allein das aufnehmende Krankenhaus ob die Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Wenn dies zutrifft (bei Erwachsenen aber eher selten der Fall), dann zahlt letztendlich die Krankenkasse die Kosten an das Krankenhaus bzw. einen bestimmten Betrag (muss unbedingt vorher mit der Kasse abgeklärt werden) an den Versicherten.
* Es soll aber auch Kassen geben, die in solchen Fällen auch nur die Kosten in der Höhe übernehmen, die bei Inanspruchnahme der nächsten oder übernächsten Vertragsklinik, die eine solche Behandlung vornehmen kann, übernehmen - dabei geht es nicht um bestimmte OP-Methoden sondern um die
Behandlung allgemein.
Gruss
Czauderna

klabautermann
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Beitrag von klabautermann » 20.10.2011, 21:48

hallo Czauderna ich bedanke mich bei Ihnen für die schnelle Antwort , und werde mich mit der KK in verbindung setzen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag

sg.klabautermann

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