Kostenübernahme offenes MRT

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Tiptax
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Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Tiptax » 23.04.2008, 11:15

Ich muß wegen einer Entzündung im Schultergelenk leider noch eibmal ein MRT machen lassen. Da ich beim letzten MRT in der Röhre Panik bekam, habe ich um ein offenes MRT gebeten.
Ich habe durch meinen Orthopäden auch einen recht zeitnahen Termin bei einem Radiologen in Köln bekommen, welcher mich darauf aufmerksam machte, daß ich eine Genehmigung meiner Krankenkasse einholen muß, da das offene MRT normaler Weise nicht bezahlt wird.

Die Krankenkasse teilte mir daraufhin mit, daß die Kölner Praxis nicht anerkannt ist und ich nach Dortmund fahren müsse. 100 km hin und zurück. Die Kosten für Fahrt und Verdienstausfall erstattet man mir nicht.

Nun hat sich der Radiologe in Köln dazu bereit erklärt mir einen Kostenvoranschlag zu erstellen, welchen ich meiner Krankenkasse einreichen kann. Dies habe ich gemacht und darum gebeten mir den Differenzbetrag zu der Dortmunder Leistung mitzuteilen, welchen ich uU. als Eigenleistung bereit wäre zu übernehmen.

Die Krankenkasse lehnt jedoch kategorisch den Kostenvoranschlag ab und ist nicht bereit die Rechnung des Kölner Arztes zu erstatten. Auch dann nicht wenn ich evtl. anfallende Mehrkosten übernheme.

Was kann ich dagegen tun ?

Gruß, Ellen

hermanns
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Beitrag von hermanns » 23.04.2008, 19:10

Vermutlich gar nichts.

Du wrist wohl die von der Kasse genannte Praxis aufsuchen müssen, da die Kölner Praxis außen vor ist. Oder du suchst dir eine Praxis mit gleicher Auss´tattung in Köln, die von der Kasse akzeptiert wird.

Aber, so pervers ist das gesamte Gesundheitssystem. Es geht nicht um Kosten, sondern Prinzip, Rechthaberei und viel Verwaltung.

Tiptax
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Beitrag von Tiptax » 23.04.2008, 19:16

Mal wieder ein typischer fall von Mensch 2. Klasse.

Trotzdem danke für Deine Antwort.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 23.04.2008, 19:55

Hallo,

es geht einfach nur um Kosten.
Wenn Du in Dortmund das MRT machen lässt, dann wird es über Karte abgerechnet und übers Budget bzw. die Pauschale abgerechnet, die die Kassen für jedes Mirtglied pro Quartal an die KV überweisen.

Gehst Du zu einem nichtvertragsbehandler fallen die Kosten theoretisch doppekt an. Einmal hat man die Pauschale bereits gezahlt (unabhängig, wie oft Versicherte tatsächlich zum Arzt gehen) und dann macht man noch mal das KOnto für den Nichtvertragsbehandler auf. (Der keinen Sicherstellungsauftrag hat, der kein Budget hat und dessen Wirtschaftlichkeit man nicht überprüfen kann).

Das hat mit zweiter Klasse nichts zu tun. Es ist das Wirtschaftlichkeitsgebot. Und wenn man demnächst nicht 20 % Beitrag bezahlen will, dann muss man halt auch Abstriche machen.

Ich sehe es mal so: Die Kasse hat eine Alternative geboten. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung bekommt man eben nicht erstattet. Wenn Du die Alternative nicht nimmst - dann musst Du halt ins geschlossene MRT.

LG, Fee

hermanns
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Beitrag von hermanns » 23.04.2008, 21:32

Deiner Aussage folgend zahlt die Kasse für einen Patienten die Summe x an die KV. Unabhängig davon was mit ihm gemacht wird.

Das ist anders als bei Zahnbehandlungen, wo die Kasse dem Patienten einen bestimmten Betrag "zur Verfügung" stellt und dieser, sollte er etwas besseres wünschen, `drauf zahlen muss.

Bei dem Beispiel Zahnarzt könnte/ sollte/ dürfte es der Kasse egal sein, bei welchem Zahnarzt er das machen läßt.

Richtig verstanden?

Es ist demnach also nicht so, das die MRT - Leistung gesondert erstattet wird, unabhängig von der Pauschale.

Die Pauschale beträgt also Summe x pro Patient und Monat, und davon wird dann entsprechend verteilt.

Und sollten die Ärzte, wie man aus Bayern hört, künftig möglicherweise der KV den Rücken kehrt, werden die Leistungen diirekt mit den Kassen - entsprechend der erbrachten Leistungen, vergütet.




Das Verhältnis Pauschale -

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