Ich bin seit gestern aus der Lohnfortzahlung raus, bekomme also Krankengeld und warte derzeit auf einen Termin in der Klinik.
Nach Aussage meines Arztes würden sich einige meiner Beschwerden mit Hilfe einer speziellen Protrusionsschiene erheblich reduzieren; die Kosten (ca. 840 EUR) werden jedoch nicht von den KK übernommen.
Übernimmt meine Kasse (DAK) wegen des KG vielleicht doch (ganz oder anteilig) die Kosten der Schiene? Und bin ich von der Zuzahlung pro Krankenhaustag befreit?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!
AnnaR
Kostenübernahme durch KK während des KG
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Die Übernahme von Hilfsmitteln ist gesetzliche geregelt. Wenn die Übernahme der Schiene jetzt schon abgelehnt wurde, ändert sich das nicht durch Krankengeldbezug.
Die gesetzlichen Leistungen der Kasse ändert sich grundsätzlich nicht durch Änderung des Versichertenverhältnisses, z.B. von Lohnfortzahlung zu Krankengeld.
Die einzige Möglichkeit ist bei der Kasse nachzufragen, ob sie sich daran beteiligen, wäre ev. der Fall wenn dadurch die Krankengeldzahlung verkürzt werden könnte.
Die gesetzlichen Leistungen der Kasse ändert sich grundsätzlich nicht durch Änderung des Versichertenverhältnisses, z.B. von Lohnfortzahlung zu Krankengeld.
Die einzige Möglichkeit ist bei der Kasse nachzufragen, ob sie sich daran beteiligen, wäre ev. der Fall wenn dadurch die Krankengeldzahlung verkürzt werden könnte.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
die Frage ist bei der Schiene ganz einfach, ob die Versorgung medizinisch notwendig und wirtschaftlich zweckmäßig ist. Hier ist Dein Arzt gefragt. er stellt eine Verordnung aus und die Kasse lehnt oder lehnte ab. Hierzu gibt es einen schriftlichen Bescheid.
Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen - hat aber nur Zweck, wenn Du explizit auf die Ablehnungsgründe eingehst und das vom doc auch noch per Attest untermauern lässt (ggf. mit einer Aussage, dass Arbeitsfähigkeit früher eintritt ect.).
840 Schleifen sind viel Geld, da kannst Du eine Menge Krankengymnastik für machen. Insofern denke ich, dass es sehr,sehr schwierig wird die Schiene zu bekommen. Ist es so was? http://www.bewegungsschiene.com/
Vielleicht kann man das Dinga auch für 4 Wochen mieten, das wäre viel preisgünstiger und Du könntest das als Alternative anbieten. Musst halt ein wenig recherchieren.
Die frage die sich mir stellt: Kann man das Knie nicht auch durch Krankengymnastik und Übungen zu Hause in Eigenregie genauso und günstiger mobilisieren? Was ist mit schwimmen gehen?
Zum Thema Krankenhauszuzahlung ... warum solltest Du davon befreit werden? Die Zuzahlung ist normal zu leisten und ggf. über die Belastungsgrenze (alle Zuzahlungsquittungen) am Ende des Jahres anteilig zurückzubekommen. Aber nur weil man Krankengeld bekommt ist man nicht automatisch befreit. Ausserdem ist und war diese Zuzahlung ein Beitrag zu den Kosten, weil man eine häusliche Ersparnis hat (Vollpension und warmes Wasser).
LG, Fee
die Frage ist bei der Schiene ganz einfach, ob die Versorgung medizinisch notwendig und wirtschaftlich zweckmäßig ist. Hier ist Dein Arzt gefragt. er stellt eine Verordnung aus und die Kasse lehnt oder lehnte ab. Hierzu gibt es einen schriftlichen Bescheid.
Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen - hat aber nur Zweck, wenn Du explizit auf die Ablehnungsgründe eingehst und das vom doc auch noch per Attest untermauern lässt (ggf. mit einer Aussage, dass Arbeitsfähigkeit früher eintritt ect.).
840 Schleifen sind viel Geld, da kannst Du eine Menge Krankengymnastik für machen. Insofern denke ich, dass es sehr,sehr schwierig wird die Schiene zu bekommen. Ist es so was? http://www.bewegungsschiene.com/
Vielleicht kann man das Dinga auch für 4 Wochen mieten, das wäre viel preisgünstiger und Du könntest das als Alternative anbieten. Musst halt ein wenig recherchieren.
Die frage die sich mir stellt: Kann man das Knie nicht auch durch Krankengymnastik und Übungen zu Hause in Eigenregie genauso und günstiger mobilisieren? Was ist mit schwimmen gehen?
Zum Thema Krankenhauszuzahlung ... warum solltest Du davon befreit werden? Die Zuzahlung ist normal zu leisten und ggf. über die Belastungsgrenze (alle Zuzahlungsquittungen) am Ende des Jahres anteilig zurückzubekommen. Aber nur weil man Krankengeld bekommt ist man nicht automatisch befreit. Ausserdem ist und war diese Zuzahlung ein Beitrag zu den Kosten, weil man eine häusliche Ersparnis hat (Vollpension und warmes Wasser).
LG, Fee