hallo liebes Forum Team,
nachdem Sie mir 2013 geholfen haben, rückwirkend wieder in meine gesetzliche KV zu kommen (man hatte mir die falsche Auskunft gegeben, daß ich nicht mehr freiwillig versichert sein kann, wenn ich keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland habe) habe ich heute wieder eine Frage.
Wir leben seit 2009 in Spanien. Im Juni d.J. mußte ich mich einer Wurzelspitzenresektion im Oberkiefer (2. Frontzahn) unterziehen. Die Kosten von 270,-- Euro habe ich meiner KK zur Erstattung eingereicht.
Gestern erhielt ich die schriflt. Mitteilung, daß man mir für Behandlungskosten im Ausland 92,78 überweist.
Nun, ich habe mich auch schon mal im www etwas schlau gemacht und die KZBV sagt dazu:
"Die Wurzelspitzenresektion, also das Abtragen der Wurzelspitze, die Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes und der bakteriendichte Abschluss des Wurzelkanals übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Front- und Seitenzahnbereich."
So, das trifft auf mich zu. Meine Kasse hat mir aber nicht einmal 35% der Kosten erstattet, obwohl ich auch annehme, daß in Deutschland die Kosten deutlich höher sein dürften.
Habe ich eine Chance, die vollen Kosten erstattet zu bekommen?
Vielen Dank für Ihre Meinung,
Ana
Kostenerstattung Wurzelspitzenresektion
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
ich kenne es so, dass bei solchen Fällen die Kosten erstattet werden, wie in Deutschland bei gleicher Behandlung auch übernommen worden wären - vom Erstattungsbetrag geht allerdings von der sog. Verwaltungskostenabschlag (5%) ab. Ich bin jetzt zwar schon einige Zeit raus aus der Praxis der Kostenerstattung, meine aber, dass der
Erstattungsbetrag okay ist.
Man muss hier auch bedenken, dass auch in Spanien bekannt ist, dass man bei "Ausländern" schon mal etwas mehr verlangen kann,weil ja die meisten zusätzlich über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, die dann die Restkosten übernehmen.
Gruss
Czauderna
ich kenne es so, dass bei solchen Fällen die Kosten erstattet werden, wie in Deutschland bei gleicher Behandlung auch übernommen worden wären - vom Erstattungsbetrag geht allerdings von der sog. Verwaltungskostenabschlag (5%) ab. Ich bin jetzt zwar schon einige Zeit raus aus der Praxis der Kostenerstattung, meine aber, dass der
Erstattungsbetrag okay ist.
Man muss hier auch bedenken, dass auch in Spanien bekannt ist, dass man bei "Ausländern" schon mal etwas mehr verlangen kann,weil ja die meisten zusätzlich über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, die dann die Restkosten übernehmen.
Gruss
Czauderna