Kostenerstattung gewählt - Kosten für Rettungsdienst
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Kostenerstattung gewählt - Kosten für Rettungsdienst
Ich habe bei der Krankenkasse Kostenerstattungsprinzip gewählt. Für Bereiche "Ärztliche Versorgung" und "Ärztlich veranlasste Leistungen". Aber zu was gehört eigentlich Rettungsdienst? Darf ich dem Rettungsdienst meine Krankenversicherungskarte vorlegen oder nicht? Bei dem Arzt darf ich das nicht mehr machen.
Danke!
Danke!
Re: Kostenerstattung gewählt - Kosten für Rettungsdienst
Hallo,Lord Dragon hat geschrieben:Ich habe bei der Krankenkasse Kostenerstattungsprinzip gewählt. Für Bereiche "Ärztliche Versorgung" und "Ärztlich veranlasste Leistungen". Aber zu was gehört eigentlich Rettungsdienst? Darf ich dem Rettungsdienst meine Krankenversicherungskarte vorlegen oder nicht? Bei dem Arzt darf ich das nicht mehr machen.
Danke!
interessante Frage - wenn man davon ausgeht dass Krankentransportkosten keine eigenständige Leistung sind sondern nur aufgrund einer behandlungsbedürftigen Erkrankung oder eines Unfalles entstehen dann muesste dem Grunde nach auch die Transportkosten privat vom Versicherten gezahlt werden.
Ob das aber wirklich so ist ??
Ich mach mich mal schlau - bis morgen - wenn nicht ein anderer eine
fundierte Aussage machen kann.
Gruß
Czauderna
Hallo,
also, es geht auch über die Kasse direkt. Wir bestehen nur darauf, dass
eine ärztliche Verordnung für den Krankentransport vorliegt - von einer
vertragsärztlichen Verordnung ist da nicht die Rede - es gibt sogar
Fälle, bei denen sogar auf eine ärztliche Verordnung ganz verzichtet werden kann.
Gruß
Czauderna
also, es geht auch über die Kasse direkt. Wir bestehen nur darauf, dass
eine ärztliche Verordnung für den Krankentransport vorliegt - von einer
vertragsärztlichen Verordnung ist da nicht die Rede - es gibt sogar
Fälle, bei denen sogar auf eine ärztliche Verordnung ganz verzichtet werden kann.
Gruß
Czauderna
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Danke!ratte1 hat geschrieben:Hallo,
da Fahrkosten eine ärztlich veranlasste Leistung darstellt (ärztliche Verordnung ist notwendig!) darf hier nicht die Karte eingesetzt werden. Die Kosten sind zu zahlen und können nur im Rahmen der gewählten Kostenerstattung bei der KK geltend gemacht werden.
Freundliche Grüße
ratt1
Wenn ich z.B. Herzinfarkt habe, dann kann ich aber schlecht irgendwo eine Verordnung holen.
Zuletzt geändert von Lord Dragon am 26.03.2009, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Danke!Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also, es geht auch über die Kasse direkt. Wir bestehen nur darauf, dass
eine ärztliche Verordnung für den Krankentransport vorliegt - von einer
vertragsärztlichen Verordnung ist da nicht die Rede - es gibt sogar
Fälle, bei denen sogar auf eine ärztliche Verordnung ganz verzichtet werden kann.
Gruß
Czauderna
Ich kann mich also als Privatpatient ausgeben und Kosten bei der Krankenkasse erstatten lassen? Wenn ich aber nicht ansprechbar bin und Rettungsdienst bei mir die Versicherungskarte findet und die Rechnung an die Krankenkasse schickt ist es auch in Ordnung?
Kann diese Verordnung im Krankenhaus nachträglich erteilt werden? Rettungsdienste haben ja keine Ärzte dabei.
Keine Sorge, die stellt der Notarzt aus.Lord Dragon hat geschrieben:Danke!ratte1 hat geschrieben:Hallo,
da Fahrkosten eine ärztlich veranlasste Leistung darstellt (ärztliche Verordnung ist notwendig!) darf hier nicht die Karte eingesetzt werden. Die Kosten sind zu zahlen und können nur im Rahmen der gewählten Kostenerstattung bei der KK geltend gemacht werden.
Freundliche Grüße
ratt1
Wenn ich z.B. Herzinfarkt habe, dann kann ich aber schlecht irgendwo eine Verordnung holen.
Freundliche Grüße
ratte1