Hat jemand Erfahrungen mit der Höhe der
„Kostenerstattung nach den Vertragsätzen des Aufenthaltsstaates Art 25 Abs. 5 VO (EG) 987/09“
aufgrund nicht akzeptierter EHIC Karte in der Schweiz. Lohnt es sich diese Möglichkeit einer Kostenerstattung nach deutschen Vertragssätzen vorzuziehen, auch vor dem Hintergrund, dass es in der deutschen Krankenversicherung keine Franchise gibt?
Kostenerstattung bei nicht akzeptierter EHIC Karte
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo Hannes77,
deinen anderen Thread habe ich gelesen. Es geht um diesen Fall, oder?
Es ist dein Recht zu wählen, welche Art der Erstattung du möchtest. Deine Krankenkasse darf dann nicht einfach hergehen und deinen Wunsch übergehen.
Ob sich der Antrag nach den Vertragssätzen des Aufenthaltsstaates lohnt, hängt vom Land und den Leistungen ab, die beansprucht wurden. Eigenanteile, die kraft Gesetz in diesem Land zu zahlen sind, darf deine Krankenkasse nicht erstatten, wenn sie die Vertragssätze dieses Landes anfordert.
Oft sind die Erstattungssätze in der Schweiz höher als in Deutschland - aber eben nicht immer. Ist die Leistung, für die du eine Rechnung in Deutschland einreichst, keine Leistung einer schweitzer Kasse, darf deine Krankenkasse in der Regel im Nachgang nicht die deutschen Vertragssätze berechnen.
Keine deutsche Krankenkasse kennt den Leistungkatalog und die Kostensätze anderer Länder.
Du könntest dich bei der DVKA nach deren Einschätzung erkundigen. Mit dieser Information und dem Wissen, dass Deine Krankenkasse deinen ausdrücklichen Wunsch über die Art der Kostenerstattung nicht übergehen darf, könntest Du dann eine Nachberechnung "anregen".
deinen anderen Thread habe ich gelesen. Es geht um diesen Fall, oder?
Es ist dein Recht zu wählen, welche Art der Erstattung du möchtest. Deine Krankenkasse darf dann nicht einfach hergehen und deinen Wunsch übergehen.
Ob sich der Antrag nach den Vertragssätzen des Aufenthaltsstaates lohnt, hängt vom Land und den Leistungen ab, die beansprucht wurden. Eigenanteile, die kraft Gesetz in diesem Land zu zahlen sind, darf deine Krankenkasse nicht erstatten, wenn sie die Vertragssätze dieses Landes anfordert.
Oft sind die Erstattungssätze in der Schweiz höher als in Deutschland - aber eben nicht immer. Ist die Leistung, für die du eine Rechnung in Deutschland einreichst, keine Leistung einer schweitzer Kasse, darf deine Krankenkasse in der Regel im Nachgang nicht die deutschen Vertragssätze berechnen.
Keine deutsche Krankenkasse kennt den Leistungkatalog und die Kostensätze anderer Länder.
Du könntest dich bei der DVKA nach deren Einschätzung erkundigen. Mit dieser Information und dem Wissen, dass Deine Krankenkasse deinen ausdrücklichen Wunsch über die Art der Kostenerstattung nicht übergehen darf, könntest Du dann eine Nachberechnung "anregen".