Ich bin seit dem 31.07.2008 arbeitslos, habe mich aber bis heute nicht arbeitslos gemeldet, da ich krank bin.
Vom 01.08.2008 bis 06.09.2008 erhalte ich nun Krankengeld.
Weil ich erst am 08.09.2008 einen Termin bei meinem Arzt bekommen habe,
ist über das Wochenende an einem Sonntag eine Lücke in der AU entstanden. Ich hätte mich ja auch nicht an einem Sonntag arbeitslos melden können.
Am 08.09.2008 habe ich nun eine weitere AU bekommen die bis zum heutigen Tag andauert.
wegen der Lücke an dem einem Sonntag, weigert sich jetzt die Krankenkasse Krankengeld zu zahlen, mit der Begründung meine Krankenversicherung hätte am 06.09.2008 geendet.
Gibt es da eine Möglichkeit, da doch noch an mein KG zu kommen, wenn ich durch meinen Arzt im nachhinein bescheinigen kann, dass ich an dem einen Sonntag aus dem geichen Grund krank war?
keine Krankengeldzahlung wegen keiner durchgehenden AU
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo,
Dein erstes Problem ist schon mal, dass Du Dich nicht arbeitslos gemeldet hast. darf man fragen warum? Denn es ist ja allgemein bekannt, dass man sich immer innerhalb von einer Woche arbeitslos melden muss, egal, ob man vermittlungsfähig ist oder nicht. Da hast Du ein richtiges Problem an der Backe...
Die Sache mit dem Wochenende ist ein Trick eine Winkelzug. Der könnte allerdings klappen. Ich rate Dir ganz fix einen Termin beim VDK zu vereinbaren. Hier brauchst du Rechtsberatung.
Darf man mal fragen, wieso Du erst nach 2 Monaten tätig wirst? Und warum Du innerhalb von Monaten es noch nicht zum Arbeitsamt geschafft hast? Was machst Du denn den ganzen Tag?
LG, Fee
P.S. Persönlich denke ich, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist. ein wenig spät sich jetzt um sein Geld Gedanken zu machen. Die Kasse zahlt nie im Leben jetzt rückwirkend für 2 Monate ...
Dein erstes Problem ist schon mal, dass Du Dich nicht arbeitslos gemeldet hast. darf man fragen warum? Denn es ist ja allgemein bekannt, dass man sich immer innerhalb von einer Woche arbeitslos melden muss, egal, ob man vermittlungsfähig ist oder nicht. Da hast Du ein richtiges Problem an der Backe...
Die Sache mit dem Wochenende ist ein Trick eine Winkelzug. Der könnte allerdings klappen. Ich rate Dir ganz fix einen Termin beim VDK zu vereinbaren. Hier brauchst du Rechtsberatung.
Darf man mal fragen, wieso Du erst nach 2 Monaten tätig wirst? Und warum Du innerhalb von Monaten es noch nicht zum Arbeitsamt geschafft hast? Was machst Du denn den ganzen Tag?
LG, Fee
P.S. Persönlich denke ich, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist. ein wenig spät sich jetzt um sein Geld Gedanken zu machen. Die Kasse zahlt nie im Leben jetzt rückwirkend für 2 Monate ...
Danke für deine Antwort Krankenkassenfee,
zunächst zu deiner Frage wieso ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe ist, dass ich vor meiner Kündigung erkrankte, sodass ich mich zunächst arbeitssuchend gemeldet habe.
Beim Arbeitsamt wollte ich mich dann arbeitslos melden, aber dort bekam ich die Info, dass solange ich krank geschrieben bin ich mich nicht arbeitslos melden kann, das Arbeitsamt hat mich auf meine Krankenkasse geleitet mit dem Hinweis ich soll dort Krankengeld beantragen.
Bei meiner Krankenkasse angekommen mit der Absicht Krankengeld zu beantragen, bekam ich die Klatsche ins Gesicht siehe:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t1945.html
Die Krankenkasse hat sich dann bei mir gemeldet, die Beraterin war dann ganz erstaunt und hat mich gefragt woher ich das Urteil kenne und dass das jetzt geprüft wird. Vor ein paar Wochen hat mir dann die KK geschrieben, dass noch nicht abschließend beurteilt werden kann ob ich Krankengeld bekomme oder nicht, ich solle mich doch wie von ihr empfohlen arbeitslos melden.
Mein letzter Brief an die KK mit der bitte mir endlich mitzuteilen ob ich Krankengeld bekomme war der Auslöser, dass ich jetzt KG vom 01.08.2008 bis 06.09.2008 bekomme , aber nicht die restlichen Monate wegen der einen Lücke am So. obwohl es sich bei der AUB vom 08.09.2008 um eine Folgebescheinigung handelt.
Desshalb hat sich das auch so in die Länge gezogen und konnte erst nach und nach tätig werden
zunächst zu deiner Frage wieso ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe ist, dass ich vor meiner Kündigung erkrankte, sodass ich mich zunächst arbeitssuchend gemeldet habe.
Beim Arbeitsamt wollte ich mich dann arbeitslos melden, aber dort bekam ich die Info, dass solange ich krank geschrieben bin ich mich nicht arbeitslos melden kann, das Arbeitsamt hat mich auf meine Krankenkasse geleitet mit dem Hinweis ich soll dort Krankengeld beantragen.
Bei meiner Krankenkasse angekommen mit der Absicht Krankengeld zu beantragen, bekam ich die Klatsche ins Gesicht siehe:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t1945.html
Die Krankenkasse hat sich dann bei mir gemeldet, die Beraterin war dann ganz erstaunt und hat mich gefragt woher ich das Urteil kenne und dass das jetzt geprüft wird. Vor ein paar Wochen hat mir dann die KK geschrieben, dass noch nicht abschließend beurteilt werden kann ob ich Krankengeld bekomme oder nicht, ich solle mich doch wie von ihr empfohlen arbeitslos melden.
Mein letzter Brief an die KK mit der bitte mir endlich mitzuteilen ob ich Krankengeld bekomme war der Auslöser, dass ich jetzt KG vom 01.08.2008 bis 06.09.2008 bekomme , aber nicht die restlichen Monate wegen der einen Lücke am So. obwohl es sich bei der AUB vom 08.09.2008 um eine Folgebescheinigung handelt.
Desshalb hat sich das auch so in die Länge gezogen und konnte erst nach und nach tätig werden