Hallo Zusammen,
zur kurzen Einleitung.
Meine Freundin ist Amerikanerin, selbständig und und hat eine Aufenthaltsgenehmigung hier in Deutschland. Sie ist über eine Reisekrankenversicherung (Globality aus Luxemburg) für 2 Jahre bis nächstes Jahr Juni versichert. Ich bin normal angestellt und bin über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert.
Nun wurde unser Kind geboren. Die entsprechende Rechnung des Krankenhauses über die Geburt für meine Freundin wurde von der Reisekrankenversicherung übernommen. Die Rechnung des Krankenhauses für das Kind jedoch nicht, da das Kind nicht dort versichert ist.
Das Kind wurde von mir ab Geburt bei meiner Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert.
Nach Erhalt der Rechnung (ca. Euro 900,00) des Krankenhauses habe ich diese an meine Versicherung, in der auch mein Kind ab dem Tag als es geboren wurde mitversichert ist weitergeleitet. Dies weigert sich nunmehr die Rechnung zu bezahlen. Sie beruft sich darauf, dass die Versicherung der Kindesmutter bei einem "gesunden Neugeborenen" die Kosten tragen muss.
Die Versicherung der Kindesmutter weigert sich jedoch auch die Kosten zu tragen, da dies nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, da das Kind ja dort nicht versichert ist. Es ist keine deutsche Krankenversicherung.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, um nicht auf den Kosten "sitzen zu bleiben", da sich beide Versicherungen weigern die Krankenhausrechnung zu bezahlen evtl. im Rahmen von Kulanz bei der GKV?
Vielen Dank im Voraus für entsprechende Tipps.
Keine Kostenübernahme für "gesundes Neugeborenes"
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Die sog. Fallpauschalen wurden zwischen den GKVén und bestimmten PKVén in Deutschland vereinbart.
Die Auslandskrankenversicherung war an dieser Vereinbarung nicht beteiligt. D.h., dass diese Vereinbarung auch nicht für sie gilt.
Von daher kann sich GKV nicht darauf berufen, dass die Auslandskrankenversicherung der Mutter die Kosten tragen muss, da diese Vereinbarung nicht für die Auslandskrankenversicherung gilt.
Dies wirst Du allerdings vermutlich gerichtlich klären müssen.
Diese Argumentation kommt auch nicht von mir, sondern von einem Richter des 1. Senats beim BSG. Dort habe ich ein Seminar besucht und er kam damit um die Ecke.
Die Auslandskrankenversicherung war an dieser Vereinbarung nicht beteiligt. D.h., dass diese Vereinbarung auch nicht für sie gilt.
Von daher kann sich GKV nicht darauf berufen, dass die Auslandskrankenversicherung der Mutter die Kosten tragen muss, da diese Vereinbarung nicht für die Auslandskrankenversicherung gilt.
Dies wirst Du allerdings vermutlich gerichtlich klären müssen.
Diese Argumentation kommt auch nicht von mir, sondern von einem Richter des 1. Senats beim BSG. Dort habe ich ein Seminar besucht und er kam damit um die Ecke.