Kein Anspruch auf ALGI, aber Krankengeld...?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Fischmann
Beiträge: 2
Registriert: 27.10.2008, 15:02

Kein Anspruch auf ALGI, aber Krankengeld...?

Beitrag von Fischmann » 27.10.2008, 17:21

Ich verliere zum 01.11.2008 meine Beschäftigung. Am 15.01.2008 habe ich nach einem 4jährigen Studium meine Arbeit aufgenommen. Einen Anspruch auf ALG I habe ich also nicht.

Da ich AU krank bin frage ich mich, ob ich KG bekomme oder HartzIV beantragen muss.

Bitte um schnelle Hilfe...

Max

sunshiner81
Beiträge: 61
Registriert: 24.09.2007, 18:04

Beitrag von sunshiner81 » 27.10.2008, 18:04

Du mußt Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen mit den Hinweis, dass deine AU weiterhin über das Ende der Beschäftigung hinaus fortbesteht. Nach beendeter Erkrankung meldest du dich dann bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Fischmann
Beiträge: 2
Registriert: 27.10.2008, 15:02

Beitrag von Fischmann » 28.10.2008, 10:02

Danke für die schnelle Antwort. Aber meine Frage ist noch nicht vollständig beantwortet:

Habe ich einen Anspruch auf Krankengeld, oder nicht. Ein Umkehrschluss zu der Aussage, dass ALGII Empfänger kein KG bekommen könnte doch sein, dass Kranke ohne grundsätzlichen ALGI Anspruch auch keinen Anspruch auf KG haben???

Gesetze sind nicht immer auf Anhieb zu verstehen....

Vielen Dank vorab!

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 28.10.2008, 23:48

Ein Anspruch auf Krankengeld - als versicherungspflichtig Beschäftigter - besteht grundsätzlich ab dem Tag, der auf die Feststellung der AU folgt. Das ist schon mal Fakt. Bedeutet immer ab dem 2. Tag.

Allerdings ruht der Anspruch während der Zeit, wo Du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Dein Arbeitgeber leistet ergo bis zum 31.10.2008 noch Lohnfortzahlung und während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Wenn am 01.11.2008 dann keine Lohnfortzahlung mehr gewährt wird, dann ruht auch nix; ergo bekommst Du Krankengeld.

Auch wenn Du am 01.11.2008 ALG II beantragen würdest, ist das Krankengeld weiterzuzahlen. Das hat das BSG noch kürzlich so entschieden. Ein Anspruch auf Krankengeld ist nur durch die reine Pflichtversicherung im ALG II ausgeschlossen, nicht aber wenn man so wie hier im Rahmen der vorherigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt einen Anspruch auf Krankengeld hat.

Ja ich weiss, es ist kompliziert zu verstehen!!!

Antworten