Nehmen wir mal an ich gehe zu einem Augen-Arzt um eine Glaukomvorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen, die als individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet wird.
Ich komme gerade aus dem Ausland zurück und weise darauf hin dass ein Glaukom besteht.
Der Arzt rechnet trotzdem als individuelle Gesundheitsleistung ab, weil er natürlich sein Geld will.
Ich reiche den Betrag dann zur Erstattung ein und weise darauf hin dass es keine Vorsorge sondern eine Verlaufskontrolle war, weil der ausländische Arzt schon darauf hingewiesen hat dass ein Glaukom besteht.
die Krankenkasse lehnt eine Erstattung ab weil es eine individuelle Gesundheitsleistung sei.
Wie ist die Lage und wie komme ich an mein Geld?
DAnke
Robur
Individuelle Gesundheitsleistungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Individuelle Gesundheitsleistungen
Hallo und willkommen im Forum.
Das sieht schlecht aus - diese Untersuchung ist in der Regel eine sog. "IGEL"-Leistung, wie du ja auch schon geschrieben hast, die von der Kasse aber nicht übernommen wird. Nur wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit einer solchen Behandlung/Untersuchung zu Lasten der Kasse sieht, kann er die dafür zuständige Gebührenziffer mit der Kasse abrechnen. Der "schwarze Peter" liegt in diesem Falle eindeutig beim Arzt.
Du kannst dich beschweren, auch bei der Kasse, allerdings ist der direkte Weg zur Kassenärztlichen Vereinigung (KV). der bessere und auch zeitsparender.
Die KV. wird dann den Arzt auffordern eine Stellungnahme abzugeben und dann passiert - nach meiner Erfahrung - nix, weil der Arzt sicher die passende Formulierung für die KV finden wird.
Vielleicht war es nicht so gut zum Augenarzt wegen einer "Glaukomvorsorgeuntersuchung" zu gehen.
Ich hätte dem Augenarzut sinngemäss gesagt, dass ich ein behandlungsbedürftiges Glaukom habe, welches im Ausland festgestellt wurde, und ich nun zur Weiterbehandlung da bin.
Gruss
Czauderna
PS: Normalerweise muss man bei einer Privatbehandlung (IGEL) vorher unterschreiben oder zumindest klar gesagt bekommen, dass das die Kasse nicht zahlen wird.
Das sieht schlecht aus - diese Untersuchung ist in der Regel eine sog. "IGEL"-Leistung, wie du ja auch schon geschrieben hast, die von der Kasse aber nicht übernommen wird. Nur wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit einer solchen Behandlung/Untersuchung zu Lasten der Kasse sieht, kann er die dafür zuständige Gebührenziffer mit der Kasse abrechnen. Der "schwarze Peter" liegt in diesem Falle eindeutig beim Arzt.
Du kannst dich beschweren, auch bei der Kasse, allerdings ist der direkte Weg zur Kassenärztlichen Vereinigung (KV). der bessere und auch zeitsparender.
Die KV. wird dann den Arzt auffordern eine Stellungnahme abzugeben und dann passiert - nach meiner Erfahrung - nix, weil der Arzt sicher die passende Formulierung für die KV finden wird.
Vielleicht war es nicht so gut zum Augenarzt wegen einer "Glaukomvorsorgeuntersuchung" zu gehen.
Ich hätte dem Augenarzut sinngemäss gesagt, dass ich ein behandlungsbedürftiges Glaukom habe, welches im Ausland festgestellt wurde, und ich nun zur Weiterbehandlung da bin.
Gruss
Czauderna
PS: Normalerweise muss man bei einer Privatbehandlung (IGEL) vorher unterschreiben oder zumindest klar gesagt bekommen, dass das die Kasse nicht zahlen wird.