Hörgerät - wer bezahlt das Anpassen, wenn kein Gerät gekauft wird
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hörgerät - wer bezahlt das Anpassen, wenn kein Gerät gekauft wird
Hallo,
ich habe Tinitus und höre jetzt mit zunehmendem Alter gefühlt etwas schlechter. Tinitus ist nicht so das Problem. Nach dem Gang zum Ohrenarzt bin ich jetzt beim Akkustiker und teste seit ein paar Tagen ein Gerät.
Mein Gefühl: Ich höre damit eher schlechter, da der Gehörgang nach außen verschlossen ist. Aus gleichem Grund habe ich vor ein paar Jahren ein Hörgerät bei einem anderen Anbieter erfolglos getestet und dann doch nicht gekauft.
Meine Frage:
Erhält der Akkustiker von der gesetzlichen KV die "Testkosten" erstattet, auch wenn ich kein Hörgerät nehme?
Grund der Frage: Der Angestellte beim Akkustiker ist ein weitläufiger Bekannter und ich hätte bei einer Absage ein etwas schlechtes Gewissen, werde aber auch kein Geld zum Fenster rausschmeißen.
ich habe Tinitus und höre jetzt mit zunehmendem Alter gefühlt etwas schlechter. Tinitus ist nicht so das Problem. Nach dem Gang zum Ohrenarzt bin ich jetzt beim Akkustiker und teste seit ein paar Tagen ein Gerät.
Mein Gefühl: Ich höre damit eher schlechter, da der Gehörgang nach außen verschlossen ist. Aus gleichem Grund habe ich vor ein paar Jahren ein Hörgerät bei einem anderen Anbieter erfolglos getestet und dann doch nicht gekauft.
Meine Frage:
Erhält der Akkustiker von der gesetzlichen KV die "Testkosten" erstattet, auch wenn ich kein Hörgerät nehme?
Grund der Frage: Der Angestellte beim Akkustiker ist ein weitläufiger Bekannter und ich hätte bei einer Absage ein etwas schlechtes Gewissen, werde aber auch kein Geld zum Fenster rausschmeißen.
Re: Hörgerät - wer bezahlt das Anpassen, wenn kein Gerät gekauft wird
Hallo,
einer der wenigen Fällen, bei denen ich passen muss - ich weiß es einfach nicht, deshalb meine Antwort nach dem berühmten Bauchgefühl. Mögen sich andere Experten gerne dazu melden, wenn mein Bauchgefühl falsch sein sollte.
Ich vergleiche es mal mit einer Handwerkerleistung - ich benötige ein neues Fenster in meinem Haus - ich frage einen Anbieter, was das kosten würde, also altes Fenster raus, Entsorgung und neues Fenster rein. Der kommt, schaut sich das an und macht mir dann einen Kostenvoranschlag, der aber keinen Hinweis enthält, dass ich eine Kostenpauschale zahlen muss, was er auch vor Abgabe des Kostenvoranschlages schon deutlich gemacht hat, wenn ich ihm den Auftrag nicht erteile. Ich entscheide mit gegen dieses Angebot und die Sache ist damit erledigt. War das aber nicht so, dann werde ich wohl für seinen Aufwand ( Zeitaufwand für An- und Abfahrt, Begutachtung, Erstellung des Voranschlages) die geforderte Pauschale (wobei man durchaus über die Höhe streiten kann) zahlen müssen. Das kann natürlich auch beim Hörgeräteakustiker oder beim Optiker oder auch beim Zahnarzt auch so passieren.
Praktische Fälle hatte ich in meiner Praxis eigentlich nur bei Zahnersatz (Heil- und Kostenpläne) und da ging es tatsächlich meist um den Umfang der notwendigen Behandlung. Die meisten Zahnärzte verzichteten auf Kostenforderungen gegenüber den Patienten, andere zogen es (teilweise erfolgreich) durch. Wir als Kasse waren da nicht involviert. Bei Hörgeräteakustikern weiß ich es eben nicht.
Gruss
Czauderna
einer der wenigen Fällen, bei denen ich passen muss - ich weiß es einfach nicht, deshalb meine Antwort nach dem berühmten Bauchgefühl. Mögen sich andere Experten gerne dazu melden, wenn mein Bauchgefühl falsch sein sollte.
Ich vergleiche es mal mit einer Handwerkerleistung - ich benötige ein neues Fenster in meinem Haus - ich frage einen Anbieter, was das kosten würde, also altes Fenster raus, Entsorgung und neues Fenster rein. Der kommt, schaut sich das an und macht mir dann einen Kostenvoranschlag, der aber keinen Hinweis enthält, dass ich eine Kostenpauschale zahlen muss, was er auch vor Abgabe des Kostenvoranschlages schon deutlich gemacht hat, wenn ich ihm den Auftrag nicht erteile. Ich entscheide mit gegen dieses Angebot und die Sache ist damit erledigt. War das aber nicht so, dann werde ich wohl für seinen Aufwand ( Zeitaufwand für An- und Abfahrt, Begutachtung, Erstellung des Voranschlages) die geforderte Pauschale (wobei man durchaus über die Höhe streiten kann) zahlen müssen. Das kann natürlich auch beim Hörgeräteakustiker oder beim Optiker oder auch beim Zahnarzt auch so passieren.
Praktische Fälle hatte ich in meiner Praxis eigentlich nur bei Zahnersatz (Heil- und Kostenpläne) und da ging es tatsächlich meist um den Umfang der notwendigen Behandlung. Die meisten Zahnärzte verzichteten auf Kostenforderungen gegenüber den Patienten, andere zogen es (teilweise erfolgreich) durch. Wir als Kasse waren da nicht involviert. Bei Hörgeräteakustikern weiß ich es eben nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Hörgerät - wer bezahlt das Anpassen, wenn kein Gerät gekauft wird
Hallo,
ich teile die Ansicht, dass der Akustiker - wie andere Gewerbetreibende auch - es vor dem Testen klären müsste, dass er dem Patienten diese Testkosten berechnen würde, wenn es nicht zum Kauf kommt. Das hat er offenbar nicht getan, also hat er auch nichts zu fordern.
Der Kasse gegenüber hat er insoweit - meiner Meinung nach - auch keinen Anspruch. Diese Aufwendungen sind in die Verkaufspreise der tatsächlich verkauften Geräte einzukalkulieren.
Gesetzt der Fall, es wäre anders. Angenommen, bei Mister X wäre demnächst ein Hörgerat fällig, und in seinem Umkreis gibt es z. B. 6 Akustiker, die z. B. 3 oder 4 unterschiedliche Hersteller vertreten. Soll er jetzt z. B. 4 x Testkosten berappen, nur weil ihm erst der fünfte ein in jeder Hinsicht passendes Angebot macht? Darauf würde er sich nicht einlassen, sondern jeweils klar machen, dass es so lange unverbindlich bleibt, bis es zur Kaufentscheidung kommt - natürlich ohne Extraberechnung von Testkosten, die von keiner Kasse - egal ob g oder p - übernommen werden.
Ansonsten Verlassen des Ladens und Aufsuchen des nächsten ...
Grüße
von GS
ich teile die Ansicht, dass der Akustiker - wie andere Gewerbetreibende auch - es vor dem Testen klären müsste, dass er dem Patienten diese Testkosten berechnen würde, wenn es nicht zum Kauf kommt. Das hat er offenbar nicht getan, also hat er auch nichts zu fordern.
Der Kasse gegenüber hat er insoweit - meiner Meinung nach - auch keinen Anspruch. Diese Aufwendungen sind in die Verkaufspreise der tatsächlich verkauften Geräte einzukalkulieren.
Gesetzt der Fall, es wäre anders. Angenommen, bei Mister X wäre demnächst ein Hörgerat fällig, und in seinem Umkreis gibt es z. B. 6 Akustiker, die z. B. 3 oder 4 unterschiedliche Hersteller vertreten. Soll er jetzt z. B. 4 x Testkosten berappen, nur weil ihm erst der fünfte ein in jeder Hinsicht passendes Angebot macht? Darauf würde er sich nicht einlassen, sondern jeweils klar machen, dass es so lange unverbindlich bleibt, bis es zur Kaufentscheidung kommt - natürlich ohne Extraberechnung von Testkosten, die von keiner Kasse - egal ob g oder p - übernommen werden.
Ansonsten Verlassen des Ladens und Aufsuchen des nächsten ...
Grüße
von GS
Re: Hörgerät - wer bezahlt das Anpassen, wenn kein Gerät gekauft wird
Zur Zeit teste ich noch zwei Hörgeräte (eines je Ohr). Hab jetzt einfach gefragt: Die Kosten des Tests bleiben beim Akustiker hängen, so die Aussage. Was mich überrascht hat: Zusätzlich zu den jetzt getesteten Hörgeräten (ein Gerät ca. 2.000€), muss ich noch zwei weitere günstige Geräte je eine Woche testen. Nur dann erhalte ich für das teure Gerät den Standardsatz erstattet. So soll vermutlich vermieten werden, dass mir der Akustiker nur teure Geräte anbietet.
Übrigens habe ich vor Jahren schon mal getestet und nicht gekauft (bin laut Ohrenarzt Hör-Grenzfall). Damals musste ich nichts für den Test bezahlen.
Grüße
Übrigens habe ich vor Jahren schon mal getestet und nicht gekauft (bin laut Ohrenarzt Hör-Grenzfall). Damals musste ich nichts für den Test bezahlen.
Grüße
Re: Hörgerät - wer bezahlt das Anpassen, wenn kein Gerät gekauft wird
Hallo,
Was mich überrascht hat: Zusätzlich zu den jetzt getesteten Hörgeräten (ein Gerät ca. 2.000€), muss ich noch zwei weitere günstige Geräte je eine Woche testen. Nur dann erhalte ich für das teure Gerät den Standardsatz erstattet. So soll vermutlich vermieten werden, dass mir der Akustiker nur teure Geräte anbietet.
Nein, keine Überraschung, sondern Standard - schon zu meiner, aktiven Zeit mussten die Hörgeräteakustiker mindestens ein Hörgerät anbieten bzw. testen lassen, dass von der Kasse voll übernommen wurde.
Dass in den meisten Fällen diese "Kassengeräte" nicht den Anforderungen entsprachen, das steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Czauderna
Was mich überrascht hat: Zusätzlich zu den jetzt getesteten Hörgeräten (ein Gerät ca. 2.000€), muss ich noch zwei weitere günstige Geräte je eine Woche testen. Nur dann erhalte ich für das teure Gerät den Standardsatz erstattet. So soll vermutlich vermieten werden, dass mir der Akustiker nur teure Geräte anbietet.
Nein, keine Überraschung, sondern Standard - schon zu meiner, aktiven Zeit mussten die Hörgeräteakustiker mindestens ein Hörgerät anbieten bzw. testen lassen, dass von der Kasse voll übernommen wurde.
Dass in den meisten Fällen diese "Kassengeräte" nicht den Anforderungen entsprachen, das steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Czauderna
Re: Hörgerät - wer bezahlt das Anpassen, wenn kein Gerät gekauft wird
Update zu den Testkosten:
Heute eher beiläufig wurde mir erklärt, dass die Akustiker von den Herstellern Testgeräte bekommen, die nach dem Test zur Reinigung und Weiterverwendung zurückgehen. Ob das für alle Geräte oder nur die teuren Geräte so ist, habe ich nicht gefragt.
Also trägt die Materialkosten der Hersteller, die Beratungskosten der Akustiker.
Heute eher beiläufig wurde mir erklärt, dass die Akustiker von den Herstellern Testgeräte bekommen, die nach dem Test zur Reinigung und Weiterverwendung zurückgehen. Ob das für alle Geräte oder nur die teuren Geräte so ist, habe ich nicht gefragt.
Also trägt die Materialkosten der Hersteller, die Beratungskosten der Akustiker.