Höhe des krankengeldes??????

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
sonia
Beiträge: 6
Registriert: 31.08.2008, 15:54

Höhe des krankengeldes??????

Beitrag von sonia » 01.09.2008, 08:37

hallo alle,ich beziehe zur zeit KRANKENGELD.Mein arzt wird Mir einen Attest ausstellen dass Ich aufgrung meiner Gesundheit kündigen muss. Wenn ich dann ausgeschieden bin und noch weiter krankgeschrieben bin,wie sieht es dann mit der höhe des KRANKENGELDES aus??bleibt es bei dem errechnetem betrag was mir die KK mitgeteilt hat oder wird es jetzt neue berechnet? Danke fur alle Antworten :( :)

Gast

Beitrag von Gast » 01.09.2008, 15:10

Hallo!

Gem. § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist für die Berechnung des Regelentgeltsas vom Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.

An der Höhe ändert sich demnach nichts!

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 03.09.2008, 17:51

Hallo,

auch wenn der Arzt da ein Attest ausstellt, würde ich das Attest erst mal hübsch bei mir zuhause in die Schublade legen (später für die Arbeitsagentur, damit es keine Sperrzeit gibt).
Während der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Krankengeldbezuges würde ich auf gar keinen Fall selbst kündigen. Das führt nämlich mitunter zu einer ganz anderen Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Beisoiel: Du bist wegen Mobbing krank geschrieben. Kündigst. Dann wird die Kasse ganz fix feststellen, dass Du arbeitsfähig bist, weil ja die Arbeitsunfähigkeit auslösenden Gründe weggefallen sind (Arbeitsstelle) uns schwupps bist Du bei der Arbeitsagentur.

LG, Fee

Grampa
Beiträge: 343
Registriert: 23.09.2008, 08:29

Beitrag von Grampa » 24.09.2008, 09:17

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

Beisoiel: Du bist wegen Mobbing krank geschrieben. Kündigst. Dann wird die Kasse ganz fix feststellen, dass Du arbeitsfähig bist, weil ja die Arbeitsunfähigkeit auslösenden Gründe weggefallen sind (Arbeitsstelle) uns schwupps bist Du bei der Arbeitsagentur.

LG, Fee
und was ist daran falsch? wenn der Grund für die AU wegfällt, muss man doch nicht unnötig der KK auf der Tasche liegen...

Antworten