Guten Tag,
ich habe folgendes Problem...
am 18.08. wurde ich bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt. Nach 2 Wochen wurde ich Krank (Hörsturz) Nun nach knapp 1 1/2 Wochen Arbeitsunfähigkeit wurde mir telefonisch mit der Kündigung gedroht falls ich nächste Woche Montag nicht auf der Matte stehen würde.
Ich hatte bereits Krankengeld beantragt, da im Vertrag steht, das die Firma erst nach 4 Wochen ununterbrochener Arbeit Lohnfortzahlung leistet.
Jetzt die Frage wie berechnet sich das Krankengeld? Vor der Arbeitsaufnahme war ich 3 wochen arbeitslos !
Mein Nettogehalt bei der Zeitarbeitsfirma wären 1200Euro gewesen!
Habe aber nur 2 Wochen gearbeitet! Wieviel Krankengeld bekomme ich dann ?
berechnet man jetzt nur die 2 Wochen oder berechnet man das was ich für den vollen Monat bekommen hätte?
Ist ziemlich dringend, da ich entscheiden muss ob ich mit dem Hörsturz arbeiten gehen muss, um die Stelle zu behalten, da ich sonst zu wenig Geld zum Leben hätte. Arbeitslosengeld würde ich nur knapp über 400€ bekommen und Hartz IV beantrage ich nicht!
Schon scheiße da bekommt man wegen psychischen Stress nen Hörsturz und dann wird einem auch noch mit Kündigung gedroht! Hab seit der Drohung eine echte Verschlechterung des Hörvermögens.
Danke für die Hilfe...
Höhe des Krankengeldes nach 2 Wochen Arbeit ?!
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
man wird entweder das vereinbarte Gehalt bei der Zeitarbeitsfirma nehmen (wenn festes Monatsgehalt) oder das Gehalt eines vergleichbaren Arbeitnehmers.
Man rechnet nicht das bisher verdiente anteilige Gehalt, weil das sonst mit der Steuerprogression es zu Verschiebungen kommt.
Hilft Dir das?
Übrigens ist das ausgezahlte Krankengeld etwa so hoch wie 75 % des Nettos.
LG, Fee
man wird entweder das vereinbarte Gehalt bei der Zeitarbeitsfirma nehmen (wenn festes Monatsgehalt) oder das Gehalt eines vergleichbaren Arbeitnehmers.
Man rechnet nicht das bisher verdiente anteilige Gehalt, weil das sonst mit der Steuerprogression es zu Verschiebungen kommt.
Hilft Dir das?
Übrigens ist das ausgezahlte Krankengeld etwa so hoch wie 75 % des Nettos.
LG, Fee
Naja es lässt wenigstens hoffen das es nicht allzu niedrig kommt!
Man sagte mir bei Einstellung ich würde zwischen 1200 und 1300 auf die Hand bekommen. Habe allerdings irgendwie gelesen das ich einen Stundenlohn von 8,xx€ habe. Würde das was ändern ?
Also kann ich ca mit 75 % des voraussichtlich erreichten Nettogehalts rechnen ? Das würde mich beruhigen.
Damit könnte ich ruhigen Gewissens meine evtentuelle Reha/Kur anstreben.
Man sagte mir bei Einstellung ich würde zwischen 1200 und 1300 auf die Hand bekommen. Habe allerdings irgendwie gelesen das ich einen Stundenlohn von 8,xx€ habe. Würde das was ändern ?
Also kann ich ca mit 75 % des voraussichtlich erreichten Nettogehalts rechnen ? Das würde mich beruhigen.
Damit könnte ich ruhigen Gewissens meine evtentuelle Reha/Kur anstreben.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
auf jeden Fall mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und den Arbeiutsvertrag vorlegen. Denn die Kasse rechnet danach, was der Arbeitgeber bescheinigt. Da die Berechnungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld den gleichen Bedingungen unterliegt, ist schon Vorsicht angesagt.
In den ersten 4 Wochen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Kündigt Dein AG Dich also jetzt während der Probezeit (ohne Angabe von Gründen) kann er sich ggf. ganz aus der Verantwortung ziehen.
LG, Fee
auf jeden Fall mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und den Arbeiutsvertrag vorlegen. Denn die Kasse rechnet danach, was der Arbeitgeber bescheinigt. Da die Berechnungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld den gleichen Bedingungen unterliegt, ist schon Vorsicht angesagt.
In den ersten 4 Wochen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Kündigt Dein AG Dich also jetzt während der Probezeit (ohne Angabe von Gründen) kann er sich ggf. ganz aus der Verantwortung ziehen.
LG, Fee