Hallo ich habe vor ein paar Wochen ein Hilfsmittel von meinem Arzt verschrieben bekommen und auch in Anspruch genommen.
Nun flattert die Rechnung vom Sanitätshaus ins Haus.
Eigenanteil: 7,50 €
MwSt: 1,43 €
Gesamt: 8,93 €
Der Eigenanteil geht m.E. völllig in Ordnung (10% mind. 5,- max 10,-)
Was mich an der Rechnung stutzig macht ist die MwSt.... Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass auf eine gesetzliche Zuzahlungen MwSt erhoben wird.
Der § 61 SGB V spricht sich nur für den gestz. Eigenanteil aus! Nicht jedoch für die Mwst.
Es handelt sich bei den 1,43 AUSDRÜCKLICH um die MwSt und nicht um einen Differenzbetrag aus irgendeiner Festgeltregelung!!!
Nun meine Frage gibt es in den hintersten Ecken des GMG v. 01.01.2004 vielleicht eine Eckregelung die soetwas besagt?
Danke schonmal für eure Antworten!
Hilfsmittel Zuzahlung
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ganz einfach; auch hilfsmittel unterliegen der umsatzsteuerpflicht. da also im gesamtpreis 19% umsatzsteuer stecken, und sich die zuzahlung auf dem gesamtbetrag bezieht, enthält also auch die gesetzliche zuzahlung umsatzsteuer.
manche weisen eben die umsatzsteuer extra aus und andere geben nur den gesamtzuzahlungsbetrag an.
manche weisen eben die umsatzsteuer extra aus und andere geben nur den gesamtzuzahlungsbetrag an.
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Okay, danke! Das ist schon mal recht logisch!sven211 hat geschrieben:ganz einfach; auch hilfsmittel unterliegen der umsatzsteuerpflicht. da also im gesamtpreis 19% umsatzsteuer stecken, und sich die zuzahlung auf dem gesamtbetrag bezieht, enthält also auch die gesetzliche zuzahlung umsatzsteuer.
manche weisen eben die umsatzsteuer extra aus und andere geben nur den gesamtzuzahlungsbetrag an.
Aber auf Arzneimittel ist doch genauso die Mwst. von 19 % draufgeschlagen und da kommt keine Eigenanteil Rechnung + Mwst....
Ist das speziel für die Hilfsmittel so?
Noch schnell ein Beispiel zur besseren Verständnis:
Das Hilfsmittel hat 75,- € gekostent --> 7,50 € Eigenanteil
Da die 10,- noch nicht überschritten sind, kommt noch die Mwst drauf
ANGENOMMEN, das Hilfsmittel hätte >100 € gekostet ---> 10,- Eigenanteil
Würde dann auch noch eine Mwst. daraufgeschlagen? Die max. gesetzl. Zuzahlungshöhe ist mit den 10,- ja schon erreicht...
Seh ich das so richtig?
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