Hilfsmittel Zuzahlung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Ibiza_2008
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Hilfsmittel Zuzahlung

Beitrag von Ibiza_2008 » 18.02.2009, 21:49

Hallo ich habe vor ein paar Wochen ein Hilfsmittel von meinem Arzt verschrieben bekommen und auch in Anspruch genommen.
Nun flattert die Rechnung vom Sanitätshaus ins Haus.

Eigenanteil: 7,50 €
MwSt: 1,43 €
Gesamt: 8,93 €

Der Eigenanteil geht m.E. völllig in Ordnung (10% mind. 5,- max 10,-)
Was mich an der Rechnung stutzig macht ist die MwSt.... Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass auf eine gesetzliche Zuzahlungen MwSt erhoben wird.

Der § 61 SGB V spricht sich nur für den gestz. Eigenanteil aus! Nicht jedoch für die Mwst.

Es handelt sich bei den 1,43 AUSDRÜCKLICH um die MwSt und nicht um einen Differenzbetrag aus irgendeiner Festgeltregelung!!!

Nun meine Frage gibt es in den hintersten Ecken des GMG v. 01.01.2004 vielleicht eine Eckregelung die soetwas besagt?

Danke schonmal für eure Antworten!

sven211
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Beitrag von sven211 » 19.02.2009, 08:16

ganz einfach; auch hilfsmittel unterliegen der umsatzsteuerpflicht. da also im gesamtpreis 19% umsatzsteuer stecken, und sich die zuzahlung auf dem gesamtbetrag bezieht, enthält also auch die gesetzliche zuzahlung umsatzsteuer.

manche weisen eben die umsatzsteuer extra aus und andere geben nur den gesamtzuzahlungsbetrag an.

Ibiza_2008
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Beitrag von Ibiza_2008 » 19.02.2009, 08:49

sven211 hat geschrieben:ganz einfach; auch hilfsmittel unterliegen der umsatzsteuerpflicht. da also im gesamtpreis 19% umsatzsteuer stecken, und sich die zuzahlung auf dem gesamtbetrag bezieht, enthält also auch die gesetzliche zuzahlung umsatzsteuer.

manche weisen eben die umsatzsteuer extra aus und andere geben nur den gesamtzuzahlungsbetrag an.
Okay, danke! Das ist schon mal recht logisch!
Aber auf Arzneimittel ist doch genauso die Mwst. von 19 % draufgeschlagen und da kommt keine Eigenanteil Rechnung + Mwst....

Ist das speziel für die Hilfsmittel so?


Noch schnell ein Beispiel zur besseren Verständnis:

Das Hilfsmittel hat 75,- € gekostent --> 7,50 € Eigenanteil
Da die 10,- noch nicht überschritten sind, kommt noch die Mwst drauf

ANGENOMMEN, das Hilfsmittel hätte >100 € gekostet ---> 10,- Eigenanteil
Würde dann auch noch eine Mwst. daraufgeschlagen? Die max. gesetzl. Zuzahlungshöhe ist mit den 10,- ja schon erreicht...

Seh ich das so richtig?

sven211
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Beitrag von sven211 » 19.02.2009, 10:07

wie ich schrieb es muss weder bei hilfsmitteln noch bei arznei die mwst bei der zuzahlung ausgewiesen werden.

und bei einem rechnungsbetrag von 75 Euro incl. MWSt. beträgt die zuzahlung 7,50 EUR und keine MWSt extra auf die 7,50 Zuzahlung.

und bei 10 eur ist schluss!!!

Ibiza_2008
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Beitrag von Ibiza_2008 » 19.02.2009, 10:29

Okay alles klar danke dir vielmals!!!

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