Haushaltshilfe

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Klaus B.

Haushaltshilfe

Beitrag von Klaus B. » 08.06.2006, 15:23

Wir überlegen, jemanden als Haushaltshilfe einzustellen mit einem monatlichen Verdienst von 500 Euro. Besteht für diesen Arbeitnehmer dann eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht?
Kann mir jemand sagen, welche Kosten auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich zukommen?

PapaKojote
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Registriert: 13.05.2006, 08:24

Beitrag von PapaKojote » 08.06.2006, 16:19

Hallo Klaus,

kann Dir gerne helfen.

Also sobald du jemanden einstellen tust, der mehr als 400 € pro Monat bekommt (sprich mind. 401 €) musst du einen Teil seiner Krankenkasse und Rentenversicherung, Pflegeversicherung, etc. übernehmen. Es liegt somit ein sozialversicherungspflichtiger Job vor. Sprich Krankenversicherungspflichtig.

Gerne maile ich Dir die Kosten zu. Es gibt sogenannte Gleitzonenrechner.
Bei denen gibst du den Lohn ein und Du siehst sofort wieviel du und er zahlen muss.

Schreib mir eine Mail und Du bekommst die nötigen Infos.

Falls nicht werde ich es morgen hier rein "posten".

Gruß
Marcus

Jürgen
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Registriert: 15.04.2006, 13:21

Beitrag von Jürgen » 08.06.2006, 17:09

Es fallen tatsächlich unverhältnismäßig hohe Beiträge an (ca. 110 Euro für den Arbeitgeber und ca. 100 Euro Arbeitnehmer).

Eine kostengünstigere Möglichkeit wäre in der Tat eine Beschäftigung der Haushaltshilfe auf 400 € Basis.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden seit dem 1. April 2003 besonders gefördert.

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