Haushaltshilfe; KK will Geld zurück
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Haushaltshilfe; KK will Geld zurück
Hallo,
meine Frau war 6 Wochen im Krankenhaus. In dieser Zeit haben wir eine Haushaltshilfe gehabt, die tagsüber während meiner Abwesenheit unseren Haushalt mit unseren 4 Kindern (2,3,5,10,) geführt hat. Das kleinste Kind hat gesundheitliche Probleme und fordert mehr Aufmerksamkeit als andere Gleichaltrige.
Innerhalb dieser 6 Wochen habe ich 4 Tage Urlaub genommen um a) meine Frau zu besuchen (200km einfach, mit Übernachtung) und b das Auto zu reparieren und c die Heizung zu reparieren und einige Sachen zu machen, zu der die Haushaltshilfe nicht kam. Alles Tätigkeiten, die ich mit den Kindern und ohne HH nicht hätte ausführen können und die notwendig waren. (ohne Auto, keine Arbeit, ohne Heizung kalt)
Nun will die KK das Geld für diese Tage von mir wieder haben, da ich ja Urlaub hatte und den Haushalt entsprechend hätte führen können....
Rechtens...??
Danke Euch, blackseven
meine Frau war 6 Wochen im Krankenhaus. In dieser Zeit haben wir eine Haushaltshilfe gehabt, die tagsüber während meiner Abwesenheit unseren Haushalt mit unseren 4 Kindern (2,3,5,10,) geführt hat. Das kleinste Kind hat gesundheitliche Probleme und fordert mehr Aufmerksamkeit als andere Gleichaltrige.
Innerhalb dieser 6 Wochen habe ich 4 Tage Urlaub genommen um a) meine Frau zu besuchen (200km einfach, mit Übernachtung) und b das Auto zu reparieren und c die Heizung zu reparieren und einige Sachen zu machen, zu der die Haushaltshilfe nicht kam. Alles Tätigkeiten, die ich mit den Kindern und ohne HH nicht hätte ausführen können und die notwendig waren. (ohne Auto, keine Arbeit, ohne Heizung kalt)
Nun will die KK das Geld für diese Tage von mir wieder haben, da ich ja Urlaub hatte und den Haushalt entsprechend hätte führen können....
Rechtens...??
Danke Euch, blackseven
Hallo,
grundsätzlich schon, dass du das in deinem Fall praktisch nicht hin bekommen konntest, leuchtet zwar ein, aber theoretisch bist du als Vater verpflichtet dazu.
Du hättest ja auch deinen Urlaub so, nur zur Betreuung der Kinder nehmen können, bzw. müssen, wenn deine Ehefrau keinen Anspruch auf Haushaltshilfe gehabt hätte.
Gruß
Czauderna
grundsätzlich schon, dass du das in deinem Fall praktisch nicht hin bekommen konntest, leuchtet zwar ein, aber theoretisch bist du als Vater verpflichtet dazu.
Du hättest ja auch deinen Urlaub so, nur zur Betreuung der Kinder nehmen können, bzw. müssen, wenn deine Ehefrau keinen Anspruch auf Haushaltshilfe gehabt hätte.
Gruß
Czauderna
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Hallo,
du hast gefragt ob das rechtens ist und ich meine auch, dass in dem Antrag auf Haushaltshilfe nach dir und deinem Urlaub gefragt wurde, hättest du ihn dort gleich angegeben, wäre für diese Zeit auch keine Haushaltshilfe bewilligt worden und wenn dann die Heizung kaputtgegangen wäre, hätte es auch so gehen müssen.
Ich sage ja nicht, dass ich dich nicht verstehe und es soll sogar Kassen geben, die da mit sich reden lassen, aber du hast gefragt ob das rechtens wäre, was die Kasse macht, und das ist es - sage ich.
Gruss
Czauderna
du hast gefragt ob das rechtens ist und ich meine auch, dass in dem Antrag auf Haushaltshilfe nach dir und deinem Urlaub gefragt wurde, hättest du ihn dort gleich angegeben, wäre für diese Zeit auch keine Haushaltshilfe bewilligt worden und wenn dann die Heizung kaputtgegangen wäre, hätte es auch so gehen müssen.
Ich sage ja nicht, dass ich dich nicht verstehe und es soll sogar Kassen geben, die da mit sich reden lassen, aber du hast gefragt ob das rechtens wäre, was die Kasse macht, und das ist es - sage ich.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 24.04.2012, 08:58, insgesamt 1-mal geändert.
Die Haushaltshilfe ist im § 28 SGB V geregelt.
Bösbockig wie die Krankenkassen nun mal sind kann man sagen das
a) eine Werkstatt die Autoreparatur ausführen könnte
b) Die Heizung durch einen Heizungsmonteur repariert werden könnte
c) Die Kinder bei der Besuchsfahrt dabei sein könnten.
In den Zeiten in denen du Urlaub hattest, warst Du im Haushalt und hättest den Haushalt weiterführen können.(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Bösbockig wie die Krankenkassen nun mal sind kann man sagen das
a) eine Werkstatt die Autoreparatur ausführen könnte
b) Die Heizung durch einen Heizungsmonteur repariert werden könnte
c) Die Kinder bei der Besuchsfahrt dabei sein könnten.
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Was hast Du in Deinem Leben schon geleistet? Warum glaubst Du, das beurteilen zu können? Schaffe Dir mal vier Kinder an, ein Haus und zwei Autos... Wenn Du dann noch in Urlaub fahren willst, machst Du gewisse Sachen einfach selbst - so wie fast jeder Hausbesitzer in diesem Lande. Oder ist Deutschland neuerdings das Land der Gärtner, Putzhilfen, haushaltshilfen und Köche?amerin hat geschrieben:Wer sich eine Autoreparatur nicht leisten kann, sollte kein Auto haben.
Wer sich keine Heizungsreparatur leisten kann, sollte besser zur Miete wohnen.
Nicht mal ein Grabstein ist umsonst...
Warum sollte ich die mir Sachen reparieren lassen, wenn ich es doch selbst kann? Ausserdem geht es nicht ums leisten können. Es geht darum, das, wenn meine Frau da wäre, sie die Kinder während dieser Arbeiten beaufsichtigen würde- so wie jetzt die Haushaltshilfe. Und die Arbeiten sind notwendig, um den Betrieb des Haushaltes aufrecht zu erhalten. und nein, die Kinder durften aus ärztlicher Sicht nicht mit...
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broemmel hat geschrieben:Die Haushaltshilfe ist im § 28 SGB V geregelt.
Das widerspricht ja nicht meiner Darstellung. Nur weil ich bei meinem Arbeitgeber Urlaub genommen habe, heisst das ja nicht automatisch, dass ich den Haushalt führen konnte. Irgendwann muss ich auch mal einkaufen, Bäder und Zimmer putzen(gehört zur H-Führung, kann aber einer alleine im Tagesbetrieb nicht) und eben genannte Arbeiten ausführen.(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Wenn man es genau nimmt, habe ich ja auch den Haushalt geführt- aber alleine ist das mit 4 Kindern für bestimmte Tätigkeiten eben nicht zu stemmen...Weder für eine Haushaltshilfe, noch für mich...
Und der Besuch meiner Frau trägt zu deren Genesung bei und ist, denke ich, nach so einem Zeitraum einfach angebracht...
broemmel hat geschrieben:
In den Zeiten in denen du Urlaub hattest, warst Du im Haushalt und hättest den Haushalt weiterführen können.
Hallo broemmel
Na, unter anderem heißt es auch
wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, z.B. wegen Alters, schlechtem Gesundheitszustand, des Umfangs der Haushaltsführung.
Gruß Bully
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Wo steht das genau? das wäre ja mal ein echter Fortschritt in diesem kinderfeindlichem Land...Bully hat geschrieben:Na, unter anderem heißt es auch
wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, z.B. wegen Alters, schlechtem Gesundheitszustand, des Umfangs der Haushaltsführung.
Gruß Bully
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Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
(3) Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
jedoch können andere Haushaltsangehörige nicht zu einer Beurlaubung von ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Schulausbildung veranlasst werden.
Umfang der Haushaltsführung sind ebenso im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen wie der Gesichtspunkt der Haushaltsführung durch größere Kinder.
Gruß Bully
(3) Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
jedoch können andere Haushaltsangehörige nicht zu einer Beurlaubung von ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Schulausbildung veranlasst werden.
Umfang der Haushaltsführung sind ebenso im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen wie der Gesichtspunkt der Haushaltsführung durch größere Kinder.
Gruß Bully