Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:.die Frage war, ob das rechtens ist, was die Kasse gemacht hat, und ich bleibe dabei, es ist rechtens
Da wäre ich mir nicht so sicher, ganz unabhängig davon, ob der Anspruch bestand oder nicht - die Leistung ist jedenfalls bewilligt und gezahlt woden. Und um dies zu korrigieren, muss die Kasse erstmal die rechtlichen Hürden des § 45 bzw. § 48 SGB X nehmen und das ist davon abhängig, ob "Vertrauensschutz" oder "Bösgläubigkeit" gegeben ist, im Detail also auch davon, wie die zeitlichen Abläufe waren: Antragsdatum, Angaben, Bescheiddatum, Urlaubsdaten, "falsche Angaben" - und hier insbesondere "Wissenkönnen / Wissenmüssen".
Für näher Interessierte:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html
Aber bei den Krankenkassen ist das offenbar weitgehend unbekannt - gell?
Gruß!
Machts Sinn
und was ist, wenn falsche Angaben gemacht worden sind ??
was natürlich in diesem Falle nicht so war.
Wollen wir jetzt in den Krümeln suchen ??
Er will ja Widerspruch einlegen, warten wir es ab - ich bleibe bei meiner Meinung, ob deine gern zitierten "Gesetze im Internet" hier passen, weiss ich nicht, glaub ich auch nicht, ist auch nicht relevant - entscheidend ist, was der Fragesteller aus den Antworten macht.
Wir sind hier keine Rechtsberatung, das dürfte bekannt sein, gell ?
Gruss
Czauderna