Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage. Wenn man ALG 2 bezieht und Zahnersatz benötigt wie sieht dann die Härtefallregelung aus ? Werden dann die Kosten komplett übernommen oder wird der Festzuschuss verdoppelt und es bleibt trotzdem noch ein Eigenanteil übrig ?
Härtefallregelung Zahnersatz
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Re: Härtefallregelung Zahnersatz
Hallo,Rick.Grimes hat geschrieben: ↑20.06.2020, 11:28Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage. Wenn man ALG 2 bezieht und Zahnersatz benötigt wie sieht dann die Härtefallregelung aus ? Werden dann die Kosten komplett übernommen oder wird der Festzuschuss verdoppelt und es bleibt trotzdem noch ein Eigenanteil übrig ?
also, wenn sich in den letzten beiden Jahren nichts geändert hat so gilt immer noch, dass bei 100%iger Kostenübernahme im Rahmen der Härtefallregelung der Festzuschuss verdoppelt wird, d.h. in der Regel entspricht das 100% des Heil- und Kostenplans, kann aber trotzdem , je nach Planung dazu führen, dass der /die Versicherte noch immer einen Eigenanteil zu tragen hat.
Gruss
Czaudernas
Re: Härtefallregelung Zahnersatz
Hallo,
genau, dann gibt es 100 Prozent der Regelversorgung, was aber ausdrücklich keine Verblendungen der hinteren Zähne oder Implantate mit einschließt.
Viele Grüße
D-S-E
genau, dann gibt es 100 Prozent der Regelversorgung, was aber ausdrücklich keine Verblendungen der hinteren Zähne oder Implantate mit einschließt.
Viele Grüße
D-S-E
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Re: Härtefallregelung Zahnersatz
Vielen Dank für eure Antworten.