Hallo,
ich bin Selbständiger aber verdiene nicht viel und falle unter die sog. "Härtefallregelung" (was für eine Bezeichnung!).
Neulich mussten beim Zahnarzt diverse Füllungen gemacht werden, darunter auch sog. "Kompositonsfüllungen" (habe aus Gründen der Haltbarkeit zugestimmt).
Nun kam eine Rechnung vom Zahnarzt über knapp 250 Euro, der Zuschuss der KK wurde bereits automatisch abgezogen.
Kann die KK die restlichen Kosten nicht auch übernehmen? Oder fallen Kompositionsfüllungen unter "private Wünsche" und die Kasse übernimmt generell nur die billigen "Zementfüllungen" vollständig?
Falls es möglich ist: Kann man sowas nachträglich einreichen oder hätte der Zahnarzt VORHER einen Kosten- und Heilplan erstellen/einreichen müssen?
Danke!
Felix
Härtefall und Kompositionsfüllungen beim Zahnarzt
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Felix,
Standard-"Kassenfüllung" für alles hinter den Eckzähnen ist Amalgam, für die Front- und Eckzähne ggf. Komposit (in Einschichttechnik).
Alles was aufwändiger ist - z.B. (Mehrschicht)-Komposit - führt zu Kosten, die der Versicherte selbst tragen muss. Ausnahmen gibt's nur bei nachgewiesener Amalgamunverträglichkeit, bestätigt durch einen entsprechenden Allergietest bei einem spezialisierten Hautarzt.
Da helfen auch weder Härtefalleinstufung noch Heil- und Kostenplan (ein Heil- und Kostenplan wird ohnehin nur für Zahnersatz und nicht für Füllungen erstellt).
Gruß
Swantje
Standard-"Kassenfüllung" für alles hinter den Eckzähnen ist Amalgam, für die Front- und Eckzähne ggf. Komposit (in Einschichttechnik).
Alles was aufwändiger ist - z.B. (Mehrschicht)-Komposit - führt zu Kosten, die der Versicherte selbst tragen muss. Ausnahmen gibt's nur bei nachgewiesener Amalgamunverträglichkeit, bestätigt durch einen entsprechenden Allergietest bei einem spezialisierten Hautarzt.
Da helfen auch weder Härtefalleinstufung noch Heil- und Kostenplan (ein Heil- und Kostenplan wird ohnehin nur für Zahnersatz und nicht für Füllungen erstellt).
Gruß
Swantje
-
- Beiträge: 123
- Registriert: 01.01.2015, 09:59
@Swantje B.
Moin, Moin,
in diesem Fall ist es leider so, wie in der Kneipe. Wer das Bier bestellt muß zahlen.
Es sei denn, Du hast gegenüber dem Zahnarzt erklärt nur für die Kassenleistung zu arbeiten
oder
Du hast eine nachgewiesene Allergie gegen Amalgam, was durch einen Test nachgewiesen werden muß.
LG Rolf
in diesem Fall ist es leider so, wie in der Kneipe. Wer das Bier bestellt muß zahlen.
Es sei denn, Du hast gegenüber dem Zahnarzt erklärt nur für die Kassenleistung zu arbeiten
oder
Du hast eine nachgewiesene Allergie gegen Amalgam, was durch einen Test nachgewiesen werden muß.
LG Rolf
Amalgan sehe ich ja bei mittigen Füllungen der Backenzähne noch ein, ansonsten habe ich aber noch nie mit Amalgam "verschandelte" Seitenflächen gesehen.Swantje B. hat geschrieben:Standard-"Kassenfüllung" für alles hinter den Eckzähnen ist Amalgam, für die Front- und Eckzähne ggf. Komposit (in Einschichttechnik).
Mich wundert es nur, weil ich früher auch immer zahnfarbene Füllungen hinten bekommen habe und nichts zuzahlen mußte.
Zählen Kronen auch als "Zahnersatz"? Weil dann wäre es vielleicht sinnvoller gewisse Zähne mit Kronen zu versehen, anstatt sie provisorisch mit (für mich) teuren Mehrschichttechniken zu verkleiden.Swantje B. hat geschrieben:Da helfen auch weder Härtefalleinstufung noch Heil- und Kostenplan (ein Heil- und Kostenplan wird ohnehin nur für Zahnersatz und nicht für Füllungen erstellt).
Die Kosten für die Kronen werden doch bei "Härtefällen" komplett übernommen oder nicht?