Generika statt Original. Darf das die Apotheke?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Generika statt Original. Darf das die Apotheke?
Hallo,
obwohl ich schon vermute, dass das legal sein könnte nochmal die Frage hier:
Darf mir die Apotheke auf Rezept statt das Original Generika ausgeben?
Die Frage stelle ich mir, weil das Original laut medizinfuchs.de 3x soviel kostet wie die Generika. Da ich mit Generika (verschiedene Medikamente) bisher immer gute Erfahrungen gemacht habe, habe ich generell kein Problem damit. Ich will nur nicht über den Tisch gezogen werden -daher meine Frage.
obwohl ich schon vermute, dass das legal sein könnte nochmal die Frage hier:
Darf mir die Apotheke auf Rezept statt das Original Generika ausgeben?
Die Frage stelle ich mir, weil das Original laut medizinfuchs.de 3x soviel kostet wie die Generika. Da ich mit Generika (verschiedene Medikamente) bisher immer gute Erfahrungen gemacht habe, habe ich generell kein Problem damit. Ich will nur nicht über den Tisch gezogen werden -daher meine Frage.
Hallo,
wenn der Arzt nicht auf dem Rezept selbst vermerkt, dass nur das Original ausgegeben werden darf, dann darf der Apotheker auch Generika abgeben. Wenn es ein Medikament mit einem Wirkstoff ist, zu dem es eine Festbetragsregelung gibt, dann gibt es auch von der Kasse nur maximal den Festbetrag. Sowei ich mich noch erinnere kann der Patient trotzdem das Original bekommen, muss aber dann die Mehrkosten selbst bezahlen.
Gruss
Czauderna
wenn der Arzt nicht auf dem Rezept selbst vermerkt, dass nur das Original ausgegeben werden darf, dann darf der Apotheker auch Generika abgeben. Wenn es ein Medikament mit einem Wirkstoff ist, zu dem es eine Festbetragsregelung gibt, dann gibt es auch von der Kasse nur maximal den Festbetrag. Sowei ich mich noch erinnere kann der Patient trotzdem das Original bekommen, muss aber dann die Mehrkosten selbst bezahlen.
Gruss
Czauderna
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Ja, davon habe ich schon mal was gelesen.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn der Arzt nicht auf dem Rezept selbst vermerkt, dass nur das Original ausgegeben werden darf, dann darf der Apotheker auch Generika abgeben.
Es ist aber offenbar was anderes, denn bei stöbern der Lieferpapiere (ist eine Internet-Apotheke) ist mir folgender Hinweis aufgefallen:
Hallo,
Richtig, hatte ich vergessen zu erwähnen, sorry. Die Rabattverträge gilt es natürlich auch zu berücksichtigen.
Ich rate , sich hier an den Spruch zu halten " fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" und natürlich auch die Krankenkasse, wenn es um ein spezielles Medikament geht.
Gruß
Czauderna
Richtig, hatte ich vergessen zu erwähnen, sorry. Die Rabattverträge gilt es natürlich auch zu berücksichtigen.
Ich rate , sich hier an den Spruch zu halten " fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" und natürlich auch die Krankenkasse, wenn es um ein spezielles Medikament geht.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 19.09.2018, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
Der Arzt verordnet nur den Wirkstoff. Nicht das Medikament (Ausnahme kommt später). Auch wenn er einen Medikamentennamen angibt gilt nur der Wirkstoff.
Die Apotheke ist verprflichtet das günstigste Medikament mit dem verordneten Wirkstoff abzugeben. Das können Generika sein oder andere Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff. Die Medikamente können auch von Kasse zu Kasse anders sein. Je nachdem welche Kasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Ausnahme: Wenn der Arzt "aut idem" auf dem Rezept angekreuzt hat. Dann muss die Apotheke ausschliesslich das Medikament abgeben das angegeben ist.
Wenn der Versicherte unbedingt keine anderen Medikamente haben will und auf dem auf dem Rezept angegebenen Medikament besteht hat er die Möglichkeit das Rezept privat zu bezahlen und die Erstattung bei der Kasse zu beantragen.
Bei der Kostenerstattung muss die Krankenkasse die Kosten zugrunde legen, die ihr für das regulär abzugebende Medikament entstanden wären. Vom Preis dieses Medikaments ausgehend muss die Krankenkasse Abschläge für
• entgangene Rabatte aus Verträgen oder durch Verzicht eine preisgünstigeren Medikamentenaustauschs,
• entstandene Verwaltungskosten,
• zu leistende Zuzahlungen und
• eventuell für gesetzliche Rabatte (Apotheken- und Herstellerrabatt)
(Auszug aus einer Versicherteninfo des BKK Landesverbandes Hessen)
Die Apotheke ist verprflichtet das günstigste Medikament mit dem verordneten Wirkstoff abzugeben. Das können Generika sein oder andere Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff. Die Medikamente können auch von Kasse zu Kasse anders sein. Je nachdem welche Kasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Ausnahme: Wenn der Arzt "aut idem" auf dem Rezept angekreuzt hat. Dann muss die Apotheke ausschliesslich das Medikament abgeben das angegeben ist.
Wenn der Versicherte unbedingt keine anderen Medikamente haben will und auf dem auf dem Rezept angegebenen Medikament besteht hat er die Möglichkeit das Rezept privat zu bezahlen und die Erstattung bei der Kasse zu beantragen.
Bei der Kostenerstattung muss die Krankenkasse die Kosten zugrunde legen, die ihr für das regulär abzugebende Medikament entstanden wären. Vom Preis dieses Medikaments ausgehend muss die Krankenkasse Abschläge für
• entgangene Rabatte aus Verträgen oder durch Verzicht eine preisgünstigeren Medikamentenaustauschs,
• entstandene Verwaltungskosten,
• zu leistende Zuzahlungen und
• eventuell für gesetzliche Rabatte (Apotheken- und Herstellerrabatt)
(Auszug aus einer Versicherteninfo des BKK Landesverbandes Hessen)
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Also alles doch OK...?Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Richtig, hatte ich vergessen zu erwähnen, sorry. Die Rabattverträge gilt es natürlich auch zu berücksichtigen.
Wie gesagt -es geht mir ums Prinzip. Habe nochmal auf der Seite der Aptheke nachgeschaut und dort kostet das Ersatzmedikament genau so viel (!) wie das Original, obwohl bei Preisvergleichen wie medizinfuchs.de die Generika 1/3 vom Originalpreis kostet. Wo ist jetzt der Clou? Rechnet die Apotheke mit der KK etwa andere Preise ab als auf ihrer Seite angegeben? Ich habe ja -generell- nichts gegen Generika, aber müßte ich nicht auch vom niedrigeren Preis (alias über die Zuzahlung) profitieren?
broemmel hat geschrieben:Der Arzt verordnet nur den Wirkstoff. Nicht das Medikament (Ausnahme kommt später). Auch wenn er einen Medikamentennamen angibt gilt nur der Wirkstoff.
Nun ja. Auf dem Rezept schreibt der Arzt aber einen Medikament-Namen und keine Wirkstoffe. Zum anderen ist Generika nie 1:1 wie das Original. Und wenn ich dann auch noch die gleiche Zuzahlung wie beim Original zuzahlen muss -dann stimmt hier am Modell was nicht...
...also man soll es gar nicht erst wagen, ein Original einzufordern...broemmel hat geschrieben: Vom Preis dieses Medikaments ausgehend muss die Krankenkasse Abschläge für
Wieso muss ein Generika billiger sein? Wo steht das geschrieben?
Volkswagen hat sicherlich einen anderen Preis für einen Auspuff als Du. Wieso sollst Du also von deren Preisen profitieren?
Wenn jemand das Original haben möchte geht es ja. Früher war es nicht möglich. Durch AMNOG geht es. Allerdings ist es teurer.
Es kann ja jeder für sich entscheiden, ob er das bezahlen will.
Volkswagen hat sicherlich einen anderen Preis für einen Auspuff als Du. Wieso sollst Du also von deren Preisen profitieren?
Wenn jemand das Original haben möchte geht es ja. Früher war es nicht möglich. Durch AMNOG geht es. Allerdings ist es teurer.
Es kann ja jeder für sich entscheiden, ob er das bezahlen will.
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Tja, du wirst jetzt staunen aber das habe ich tatsächlich irgendwo bei den GKK gelesen. Sinngemäß stand da, dass als Generika solche Medikamente gelten, die mind. 30% (habe jetzt die genaue Zahl nicht im Kopf, aber weniger ist es auf keinen Fall) unter dem Preis des Originals angeboten werden. Die Begründung über Generike & Preis wurde damit begründet, dass Ärzte "motiviert" werden sollen gleichwertige & preiswertere Medikamente zu verschreiben wodurch auch der Patient profitieren soll.broemmel hat geschrieben:Wieso muss ein Generika billiger sein? Wo steht das geschrieben?
Für mich klang diese Begründung absolut plausibel und nachvollziehbar. Das ist übrigens auch der Sinn von Generika, dass nach einer gewissen Wartezeit/Schonfrist für das Origanal (wegen Kosten für Forschung, Entwicklung usw) nachgemachte Produkte günstiger angeboten werden dürfen. Dann geht man nämlich davon aus, dass das Original seine Entwicklungskosten rein geholt hat und der Markt für die Konkurrenz geöffnet werden kann.
Deiner Logik nach wären Generika aber gar nicht wirtschaftlich wenn sie zum gleichen Preis wie das Original verkauft würden. Wer würde schon nachgemachte Produkte als Patient zum gleichen Preis haben wollen und was hätten GKKs davon wenn sie eh wider Willen Höchstpreise zahlen müßten? Es gäbe also gar keinen Markt für solche Produkte...
Der Begriff Generika hat nichts mit dem Preis zu tun.
Hier mal eine etwas nähere Erläuterung
https://www.netdoktor.de/medikamente/was-sind-generika/
Es ist unbestritten. Die meisten Generika sind günstiger. Aber sie müssen es nicht sein. Die Hersteller nehmen was der Markt hergibt.
Und die Kassen müssen leider meistens das zahlen was der Markt hergibt.
Hier mal eine etwas nähere Erläuterung
https://www.netdoktor.de/medikamente/was-sind-generika/
Es ist unbestritten. Die meisten Generika sind günstiger. Aber sie müssen es nicht sein. Die Hersteller nehmen was der Markt hergibt.
Und die Kassen müssen leider meistens das zahlen was der Markt hergibt.
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Doch, hat sehr wohl was mit dem Preis zu tun. Denn mit welchem wirtschaftlichen Verstand sollte ein Hersteller nachgemachte Medikamente zum Preis des Originals herstellen und verkaufen wollen? Oder anders gesagt: Würdest du die Hausmarken der Supermärke noch kaufen wenn sie genau so teuer wie das Markenprodukt wären? Das ist eigentlich BWL 1.Semester....broemmel hat geschrieben:Der Begriff Generika hat nichts mit dem Preis zu tun.
Bei den Mondpreisen für Medikamente in Deutschland ist zwangsläufig jeder Hersteller günstiger als der andere...broemmel hat geschrieben: Es ist unbestritten. Die meisten Generika sind günstiger. Aber sie müssen es nicht sein. Die Hersteller nehmen was der Markt hergibt.
Das ist auch falsch. Erst letzten Monat gab's einen Riesenskandal in Brandenburg mit Medikamenten (https://www.focus.de/gesundheit/arzt-kl ... 84617.html) die ganz legal in Deutschland vertrieben wurden. Und wenn du auch noch über Re-Importe was liest (https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... r-reimport), wirst du sehen dass deine Aussage unseriös ist...broemmel hat geschrieben: Und die Kassen müssen leider meistens das zahlen was der Markt hergibt.
Zusammenhanglos. Die Vorfälle in Brandenburg haben doch nichts mit Generika zu tun. Da wurden gefälschte Medikamente vertrieben. Und bei dem Begriff unseriös sollstest Du mal vorsichtig sein. Die Vorgaben einer Apotheke haben mit Generika und Preisbildung nichts zu tun.obstkuchen hat geschrieben:Doch, hat sehr wohl was mit dem Preis zu tun. Denn mit welchem wirtschaftlichen Verstand sollte ein Hersteller nachgemachte Medikamente zum Preis des Originals herstellen und verkaufen wollen? Oder anders gesagt: Würdest du die Hausmarken der Supermärke noch kaufen wenn sie genau so teuer wie das Markenprodukt wären? Das ist eigentlich BWL 1.Semester....broemmel hat geschrieben:Der Begriff Generika hat nichts mit dem Preis zu tun.
So ein Quatsch! Generika werden nicht zum Preis des Originals hergestellt sondern haben eigene Herstellungskosten (z. B. ohne Forschungskosten) der Preis des Medikamentes wird am Markt gebildet. Das nennt sich dann Gewinnmaximierung. BWL Grundkenntnisse.
Bei den Mondpreisen für Medikamente in Deutschland ist zwangsläufig jeder Hersteller günstiger als der andere...broemmel hat geschrieben: Es ist unbestritten. Die meisten Generika sind günstiger. Aber sie müssen es nicht sein. Die Hersteller nehmen was der Markt hergibt.
Und nun?
Das ist auch falsch. Erst letzten Monat gab's einen Riesenskandal in Brandenburg mit Medikamenten (https://www.focus.de/gesundheit/arzt-kl ... 84617.html) die ganz legal in Deutschland vertrieben wurden. Und wenn du auch noch über Re-Importe was liest (https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... r-reimport), wirst du sehen dass deine Aussage unseriös ist...broemmel hat geschrieben: Und die Kassen müssen leider meistens das zahlen was der Markt hergibt.
Im übrigen verabschiede ich mich von dem Thema. Deine Grundkenntnisse in BWL und Markt sollten erst einmal aufgefrischt werden
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So ein Quatsch! Die Herstellerkosten von Generika sind identisch mit denen des Originals -und ich habe nie was anderes behauptet. Unterscheiden tut sich der Preis nur durch die hohen Exklusiv-Kosten wegen Patente, Forschung usw. Der reine Herstellerpreis kostet wahrscheinlich paar Euros, mehr nicht. Jetzt mußt du uns nur noch erklären wieso jemand fast für lau herstellt, aber dennoch preislich mit den Originalen mithalten will...?broemmel hat geschrieben: So ein Quatsch! Generika werden nicht zum Preis des Originals hergestellt sondern haben eigene Herstellungskosten (z. B. ohne Forschungskosten) der Preis des Medikamentes wird am Markt gebildet. Das nennt sich dann Gewinnmaximierung. BWL Grundkenntnisse.[/color]
Ob die Medikamente gefälscht waren oder aus China stammen -sei mal dahingestellt. Was ich damit aufzeigen wollte war lediglich wie einfach & legal Medikamente im deutschen Apotheken-Kreislauf eingeschleust werden können. Mit deiner Aussage hast du aber suggeriert als ob in Deutschland alles was Medikamente angeht von den KK kontrolliert und gesteuert wird. Dem ist nicht so wie man am Beispiel von Brandenburg sehen kann. Die Medikamente in Brandenburg hätten genau so aus Bulgarien oder Rumänien stammen können und zum Dumpingpreis von wenigen Cents hergestellt worden sein und Dank Freizügigkeit hier vertrieben werden können. Soviel zu "die KK müsse jeden Preis schlucken"....broemmel hat geschrieben: Zusammenhanglos. Die Vorfälle in Brandenburg haben doch nichts mit Generika zu tun. Da wurden gefälschte Medikamente vertrieben.
Tja, wenn man die Kurve nicht kriegt -verabschiedet man sich natürlich....broemmel hat geschrieben: Im übrigen verabschiede ich mich von dem Thema. Deine Grundkenntnisse in BWL und Markt sollten erst einmal aufgefrischt werden
Hallo Obstkuchen,
soweit ich weiß ist Broemmel ein GKV-Mitarbeiter, d.h., er sollte sich mit diesem Thema allein schon aus beruflichen Gründen besser auskennen als es üblicherweise ein Versicherter tut - das meine ich völlig wertfrei, also nicht, dass du falsch liegst - vielleicht meldet sich ja noch ein Experte hier zu Wort.
Gruss
Czauderna
soweit ich weiß ist Broemmel ein GKV-Mitarbeiter, d.h., er sollte sich mit diesem Thema allein schon aus beruflichen Gründen besser auskennen als es üblicherweise ein Versicherter tut - das meine ich völlig wertfrei, also nicht, dass du falsch liegst - vielleicht meldet sich ja noch ein Experte hier zu Wort.
Gruss
Czauderna
Hallo Obstkuchen,
der Rabatt nach den Rabattverträgen wird zwischen der einzelnen Krankenkasse (oder einem Krankenkassenverband) und einem Pharmahersteller ausgehandelt. Die Apotheker kennen die Inhalte dieser Verträge nicht. Preise, die Apotheker nennen (bzw. kennen), sind immer vor Abzug des Rabatts. Auch die allermeisten Krankenkassenmitarbeiter kennen die Höhe der Rabatte nicht.
Wenn der Versicherte das Originalpräparat bezogen hat, wird der Erstattungsbetrag pauschal berechnet. Das Geheimnis des Inhalts des Rabattvertrages bleibt gewahrt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__130a.html
-> Absatz 8
der Rabatt nach den Rabattverträgen wird zwischen der einzelnen Krankenkasse (oder einem Krankenkassenverband) und einem Pharmahersteller ausgehandelt. Die Apotheker kennen die Inhalte dieser Verträge nicht. Preise, die Apotheker nennen (bzw. kennen), sind immer vor Abzug des Rabatts. Auch die allermeisten Krankenkassenmitarbeiter kennen die Höhe der Rabatte nicht.
Wenn der Versicherte das Originalpräparat bezogen hat, wird der Erstattungsbetrag pauschal berechnet. Das Geheimnis des Inhalts des Rabattvertrages bleibt gewahrt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__130a.html
-> Absatz 8
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- Beiträge: 58
- Registriert: 29.08.2010, 08:17
Das beeindruckt mich überhaupt nicht -ich werte nur seine Aussagen aus und diese sind z.T. unseriös. Vor allem die pauschale Aussage, dass Generika nichts mit dem Preis zu tun habe. ICH belege meine Aussagen:Czauderna hat geschrieben:Hallo Obstkuchen,
soweit ich weiß ist Broemmel ein GKV-Mitarbeiter, d.h.,
"Befreiungsliste Arzneimittel
Arzneimittel, deren Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer mindestens um 30 v. H. niedriger als der jeweils gültige Festbetrag ist, kann der GKV-Spitzenverband von der Zuzahlung freistellen, wenn hieraus Einsparungen zu erwarten sind (§ 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V)."
https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... mittel.jsp
"Generika
Generika sind Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des
Patentschutzes für ein Originalpräparat mit identischer
Wirkstoffart auf den Markt gebracht werden. Da die
Kosten für Forschung und Entwicklung wesentlich ge-
ringer sind, sind die Preise auch niedriger als bei Ori-
ginalpräparaten. Deshalb können die Krankenkassen
erheblich sparen, wenn Ärzte möglichst viele kosten-
günstige Nachahmerprodukte verschreiben. Ihr
Marktanteil liegt bei rund 55 Prozent. Alle Generika
unterliegen dem Festbetragssystem. "
https://www.aok-gesundheitspartner.de/i ... nerika.pdf
In beiden o.g. Fällen sind definitiv Generika gemeint und in beiden Fällen wird definitiv von "sparen" gesprochen. Das ist nicht nur wirtschaftlich logisch, sondern auch plausibel für KK und Patienten. Und nun soll uns mal der GKV-Mitarbeiter erklären und natürlich belegen, wieso Krankenkassen gegen jede wirtschaftliche Vernunft Generika-Rabattverträge zu Preisen von Originalen abschließen sollten?
Also mein Arzt sieht am PC sehr wohl welche Medikamente von welcher KK rabattiert sind. Ein Staatsgeheimnis ist das also nicht und insofern dürften auch die Apotheken diese -alle 14 Tage aktualisierten Listen- kennen. Zum anderen gibt es ja ein "Markt" wenn man so will, wo allein schon die Einkaufspreise was über die künftigen Endpreise aussagen.RHW hat geschrieben:Hallo Obstkuchen,
der Rabatt nach den Rabattverträgen wird zwischen der einzelnen Krankenkasse (oder einem Krankenkassenverband) und einem Pharmahersteller ausgehandelt. Die Apotheker kennen die Inhalte dieser Verträge nicht. Preise, die Apotheker nennen (bzw. kennen), sind immer vor Abzug des Rabatts.
Die Apotheker sehen also sehr wohl mindestens an den Zuzahlungen bzw. den Einkaufspreisen welches Medikament (mit gleichem Wirkstoff) wie teuer es ist und können daraus sehr wohl Schlussfolgerungen ziehen wie viel rabattiert wurde/wird.