Fristversäumnis durch Versicherten bzgl. nachzureichender Unterlagen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Fristversäumnis durch Versicherten bzgl. nachzureichender Unterlagen
Guten Tag,bei mir läuft ein Kostenerstattungsverfahren wg. Psychotherapie. Antrag am 06.10.20 von Therapeutin versendet,Schreiben der KK vom 14.10.20 am 16.10.20 bei mir angekommen. Die fordern bis 21.10 fehlende Unterlagen an. Diese liegen mir aber nicht vor,sondern nur der Therapeutin. Die ist aber nicht erreichbar und bis 26.10 im Urlaub. Meine Frage: Kann die KK den Antrag ablehnen,weil die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht wurden oder hat die KK dann nur mehr Bearbeitungszeit (Gutachten über MDK)? Find das Schreiben schon dreist. Frist nur 1 Woche und woher soll denn der Versicherte Qualifikationsnachweise der Therapeutin haben? Danke.
Re: Fristversäumnis durch Versicherten bzgl. nachzureichender Unterlagen
Hallo,
nein, kann sie nicht, weil es sich hier nicht um eine wirkliche Frist handelt, sondern eher um eine organisatorische Frist. Wenn die Leistungsentscheidung davon abhinge, dass die Frist eingehalten werden muss, dann müsste das in dem Schreiben stehen und selbst dann wäre immer noch ein Widerspruch möglich.
Ich würde an deiner Stelle der Kasse (sogar per E-Mail) mitteilen, dass es dir nicht möglich ist bis zum 21.10. die geforderten Unterlagen zu besorgen und das es deshalb ein paar Tage später sein könnte.
Gruss
Czauderna
nein, kann sie nicht, weil es sich hier nicht um eine wirkliche Frist handelt, sondern eher um eine organisatorische Frist. Wenn die Leistungsentscheidung davon abhinge, dass die Frist eingehalten werden muss, dann müsste das in dem Schreiben stehen und selbst dann wäre immer noch ein Widerspruch möglich.
Ich würde an deiner Stelle der Kasse (sogar per E-Mail) mitteilen, dass es dir nicht möglich ist bis zum 21.10. die geforderten Unterlagen zu besorgen und das es deshalb ein paar Tage später sein könnte.
Gruss
Czauderna
Re: Fristversäumnis durch Versicherten bzgl. nachzureichender Unterlagen
Danke, Czauderna. Habe es so gemacht wie empfohlen.
Ich habe noch eine Rückfrage an Dich. Ich habe folgendes im Netz gefunden.
Trifft das so zu?
Krankenkasse fordert fehlende Unterlagen kurz vor Fristablauf an
Bei Einreichung auf Vollständigkeit achten und quittieren lassen,
eventuell direkt mehr Unterlagen beilegen (z. B. Konsil bei
Probatorik). Problem: Ansonsten wird 5-Wochen-Frist für Kasse
ausgehebelt
[https://www.dgvt-bv.de/fileadmin/user_u ... GVT-BV.pdf]
Warum fordert eine KK eigentlic Qualifikationsnachweise des Therapeuten beim Versicherten an? Das ist doch klar, dass der Versicherte diese nicht hat. Welcher Therapeut händigt denn solch private Unterlagen aus?
Es scheint ne Systematik dahinter stecken sich vor Kostenübernahme zu drücken und den Patienten mürbe zu machen...
Danke
Ich habe noch eine Rückfrage an Dich. Ich habe folgendes im Netz gefunden.
Trifft das so zu?
Krankenkasse fordert fehlende Unterlagen kurz vor Fristablauf an
Bei Einreichung auf Vollständigkeit achten und quittieren lassen,
eventuell direkt mehr Unterlagen beilegen (z. B. Konsil bei
Probatorik). Problem: Ansonsten wird 5-Wochen-Frist für Kasse
ausgehebelt
[https://www.dgvt-bv.de/fileadmin/user_u ... GVT-BV.pdf]
Warum fordert eine KK eigentlic Qualifikationsnachweise des Therapeuten beim Versicherten an? Das ist doch klar, dass der Versicherte diese nicht hat. Welcher Therapeut händigt denn solch private Unterlagen aus?
Es scheint ne Systematik dahinter stecken sich vor Kostenübernahme zu drücken und den Patienten mürbe zu machen...
Danke
Re: Fristversäumnis durch Versicherten bzgl. nachzureichender Unterlagen
Hallo,
unabhängig der Fristenfrage - die Anforderung des Qualifikationsnachweises ist schon nachvollziehbar. So, wie ich es verstanden habe, handelt es sich bei dem Behandler nicht um einen "Vertragstherapeuten", sondern um einen Privatbehandler. Damit die Kasse eine Entscheidung über die Kostenübernahme (Erstattung) treffen kann, muss sie sich auch vergewissern, dass der Behandler bzw. die Behandlerin auch über die entsprechende Qualifikation verfügt. Dieser Nachweis ist quasi Bestandteil des Antrags des Versicherten, also von dir. Die Kasse hat kein Recht, diesen Nachweis direkt vom Behandler zu fordern, eben weil er kein "Vertragspartner" der Kasse ist, sie verlangt aus diesem Grunde die Unterlagen eben von dir.
Zum Thema Fristsetzung - die Broschüre ist doch okay - ich sehe das "Problem" hier nicht - die Kasse wird warten mit der Entscheidung bis alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Gruss
Czauderna
unabhängig der Fristenfrage - die Anforderung des Qualifikationsnachweises ist schon nachvollziehbar. So, wie ich es verstanden habe, handelt es sich bei dem Behandler nicht um einen "Vertragstherapeuten", sondern um einen Privatbehandler. Damit die Kasse eine Entscheidung über die Kostenübernahme (Erstattung) treffen kann, muss sie sich auch vergewissern, dass der Behandler bzw. die Behandlerin auch über die entsprechende Qualifikation verfügt. Dieser Nachweis ist quasi Bestandteil des Antrags des Versicherten, also von dir. Die Kasse hat kein Recht, diesen Nachweis direkt vom Behandler zu fordern, eben weil er kein "Vertragspartner" der Kasse ist, sie verlangt aus diesem Grunde die Unterlagen eben von dir.
Zum Thema Fristsetzung - die Broschüre ist doch okay - ich sehe das "Problem" hier nicht - die Kasse wird warten mit der Entscheidung bis alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Gruss
Czauderna
Re: Fristversäumnis durch Versicherten bzgl. nachzureichender Unterlagen
Hallo,
es ist ganz einfach - die gesamte Kommunikation der Kasse läuft bei einer Antragsleistung über dich, nicht über den Therapeuten. Die Kasse hat mit diesem nichts am Hut.
Viele Grüße
D-S-E
es ist ganz einfach - die gesamte Kommunikation der Kasse läuft bei einer Antragsleistung über dich, nicht über den Therapeuten. Die Kasse hat mit diesem nichts am Hut.
Viele Grüße
D-S-E