Hallo,
mir steht noch ein kleiner, aber möglicherweise riskanter Eingriff bevor. Nachdem der erste vor ca. 1,5 Jahren hier kein so gutes Ergebnis brachte, habe ich mich dazu in einem Krankenhaus in einem anderen Bundesland, ca. 500 km entfernt, angemeldet, das einen tollen Ruf bei diesen Eingriffen hat. Jetzt wurde mir erzählt, dass ich dann eventuelle Mehrkosten selbst zu tragen hätte. Gilt das nur für einen eventuell notwendigen Rücktransport (was zur Not zu verkraften wäre) oder kann es da noch andere Kosten geben? Die Eingriffe selbst dürften doch alle über Fallpauschalen abgerechnet werden?
Freie Arztwahl beim Krankenhaus
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Paule,
tatsächlich ist es so, dass nach §39 SGB 5 unter (2) folgendes steht:
(2) Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Und Ärzte sind nach § 73 SGB 5 (4) angehalten:
(4) ....... beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. ....
Es gibt Kassen die in ihrer Satzung eine freie Arzt-und Krankenhauswahl verankert haben. Dann fallen keine Mehrkosten an.
Bei örtlich begrenzten Kassen kann es passieren, dass man Mehrkosten selbst zahlen muss. Dazu gehört alles:
Kosten für Unterbringung, Op usw.
Hier können leicht hohe Beträge anfallen!
Ich hatte einen Fall einer BKK, die Mehrkosten für eine Klinik die auf einem Gebiet sehr anerkannt ist nicht übernehmen wollte. Der Kunde sollte in eine nähere Klinik gehen.
In diesem speziellen Fall hat der Kunde die gute Klinik 3 Monate später aufgesucht....nach einem Kassenwechsel
Allerdings hat nicht jeder Kunde Zeit und muss dann in den "sauren Apfel" von Mehrkosten beißen, bzw er sucht ein örtliches Krankenhaus auf.
Transportkosten werden meist gar nicht übernommen. Die wirst Du wahrscheinlich selbst tragen müssen.
Frag doch einfach mal bei Deiner Kasse an, ob sie die Mehrkosten trägt.
LG Bine
tatsächlich ist es so, dass nach §39 SGB 5 unter (2) folgendes steht:
(2) Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Und Ärzte sind nach § 73 SGB 5 (4) angehalten:
(4) ....... beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. ....
Es gibt Kassen die in ihrer Satzung eine freie Arzt-und Krankenhauswahl verankert haben. Dann fallen keine Mehrkosten an.
Bei örtlich begrenzten Kassen kann es passieren, dass man Mehrkosten selbst zahlen muss. Dazu gehört alles:
Kosten für Unterbringung, Op usw.
Hier können leicht hohe Beträge anfallen!
Ich hatte einen Fall einer BKK, die Mehrkosten für eine Klinik die auf einem Gebiet sehr anerkannt ist nicht übernehmen wollte. Der Kunde sollte in eine nähere Klinik gehen.
In diesem speziellen Fall hat der Kunde die gute Klinik 3 Monate später aufgesucht....nach einem Kassenwechsel
Allerdings hat nicht jeder Kunde Zeit und muss dann in den "sauren Apfel" von Mehrkosten beißen, bzw er sucht ein örtliches Krankenhaus auf.
Transportkosten werden meist gar nicht übernommen. Die wirst Du wahrscheinlich selbst tragen müssen.
Frag doch einfach mal bei Deiner Kasse an, ob sie die Mehrkosten trägt.
LG Bine
Schade, in der Satzung der TK hab ich nichts gefunden. Eine "örtlich begrenzte" Kasse dürfte sie aber nicht sein.Bine hat geschrieben:Hallo Paule,
(2) Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Und Ärzte sind nach § 73 SGB 5 (4) angehalten:
(4) ....... beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. ....
Es gibt Kassen die in ihrer Satzung eine freie Arzt-und Krankenhauswahl verankert haben. Dann fallen keine Mehrkosten an.
Bei örtlich begrenzten Kassen kann es passieren, dass man Mehrkosten selbst zahlen muss. Dazu gehört alles:
Kosten für Unterbringung, Op usw.
LG Bine
Und beim Telefonieren hab ich Probleme, daher auch erst mal Frage hier.
Mit dem Neurologen ist abgesprochen, dass es sich um das vermutlich beste Krankenhaus dafür handelt. Oder würden Sie -außer im Notfall - den Nächstbesten an Ihrem Gehirn rumpulen lassen?
Wäre der erste Eingriff schon dort anstatt hier in der Nähe gemacht worden, wären mir evtl. Behinderung (und EM-Rente) erspart geblieben!
Hi Paule,
die Techniker hat freie Arzt und Krankenhauswahl
Guckstu hier: http://www.tk-online.de/centaurus/gener ... _navi.html
Dort steht es unter dem Punkt
"Auf Wunsch Behandlung im Ausland"
Nun brauchst Du nur abzuklären, ob die TK evtl Transportkosten übernimmt oder wenigstens teilweise.
Wenn Du auf Grund Deiner Behinderung Probleme mit Deiner Stimme hast, dann frag dort per Mail nach und schildere, dass Du gern schriftliche Beratung möchtest. Hier ist die Mailadresse : service@tk-online.de
Lieben Gruß, Bine
PS: Nein, ich bin nicht Mitarbeiter der TK
die Techniker hat freie Arzt und Krankenhauswahl
Guckstu hier: http://www.tk-online.de/centaurus/gener ... _navi.html
Dort steht es unter dem Punkt
"Auf Wunsch Behandlung im Ausland"
Nun brauchst Du nur abzuklären, ob die TK evtl Transportkosten übernimmt oder wenigstens teilweise.
Wenn Du auf Grund Deiner Behinderung Probleme mit Deiner Stimme hast, dann frag dort per Mail nach und schildere, dass Du gern schriftliche Beratung möchtest. Hier ist die Mailadresse : service@tk-online.de
Lieben Gruß, Bine
PS: Nein, ich bin nicht Mitarbeiter der TK
Danke!Bine hat geschrieben:Dort steht es unter dem Punkt
"Auf Wunsch Behandlung im Ausland"
Nun brauchst Du nur abzuklären, ob die TK evtl Transportkosten übernimmt oder wenigstens teilweise.
Transportkosten für Rücktransport fallen ja nur an, falls es nicht klappen sollte (Risiko je nach Quelle 1 - 10 %). Hin bringt mich auf jeden Fall jemand per PKW, im Normalfall auch zurück.