Frage zur Wiedereingliederung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Holger38
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Frage zur Wiedereingliederung

Beitrag von Holger38 » 10.07.2013, 12:52

Hallo,
mein Problem kurz geschildert:
ich mache zur Zeit eine stufenw. WE über die KK, welche nächste Woche ausläuft. Danach habe ich Sommerurlaub beim AG beantragt und genemigt bekommen.
Jetzt zweifelt er auf einmal an, ob ich es schaffe nach meinem Urlaub wieder voll zu arbeiten, ca. 8,5 - 10 std. tgl. und will mich nötigen doch den Stufenplan zu verlängern. Da ich aber meinen Kindern den langgeplanten Sommerurlaub dieses Jahr nicht nochmal vermiesen will, möchte ich mich nicht darauf einlassen. Ob ich es dannach wieder schaffe ohne Probleme wieder voll zu arbeiten werden wir sehen hab ich ihm gesagt.
Nun meine Frage : sollte ich es danach wirklich nicht gleich schaffen voll zu arbeiten, kann ich dann eine neue stufenw. WE beginnen? Oder muss ich erst erneut richtig Krank werden? Mein Krankengeld läuft aber auch im August aus. Wass Dann?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.07.2013, 13:32

Hallo,
nach dem Urlaub direkt eine stufenweise Wiedereingliederung - ich befürchte, das wird nicht gehen, denn mit Beginn des Urlaubs bist du "arbeitsfähig", sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für die Krankenkasse.
Zur Frage - stufenweise Wiedereingliederung bei nicht vorhandenem Krankengeldanspruch gibt es nur zwei Möglichkeiten - entweder zahlt der Arbeitgeber dafür den entsprechenden (anteiligen) Lohn oder du "arbeitest" ohne Einkommen in dieser Zeit - ich denke, das willst du auch nicht wirklich ?
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 27.07.2013, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 10.07.2013, 13:44

Hallo Holger,

zunächst einmal: Czauderna hat Recht. Während des Urlaubs bist Du arbeitsfähig.
Wenn Du demnach nach dem Urlaub doch wieder AU wärst, müsste eine neue Erstkrankmeldung erfolgen.

Und hier fängt es wohl für Deinen Arbeitgeber an: dieser muss grds. mal wieder für 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Wenn Du aber die WE verlängerst und damit ja quasi durchgehend AU bist, fällt für ihn auch keine Lohn(fort-)zahlung an.

Und wenn das KG ausläuft?:
Tja, da folgt in den meisten Fällen ALG-Bezug. Also mit dem Bescheid der Kasse am Besten sofort bei der Arbeitsagentur melden.

Gruß
Sportsfreund

Holger38
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Beitrag von Holger38 » 10.07.2013, 14:03

Vielen Dank für die schnellen Antworten,

so in der Art dachte ich es mir schon. Da ich ja auf den Urlaub nicht verzichten will, muss ich auch mit dem Rest klar kommen.
Ich fühle mich nur von meinem AG unter Druck gesetzt. So 'ne billige Arbeitskraft will man ja nicht zu schnell wieder selber bezahlen. Da ist es für Ihn natürlich praktisch, wenn die WE noch möglichst lange dauert :D .

MFG Holger38

broemmel
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Beitrag von broemmel » 10.07.2013, 14:06

Moin,

die Wiedereingliederung läuft ja schon etwas länger (tippe ich).

Wie ist denn Deine eigene Einschätzung bei der Wiedereingliederung? Besteht volle Arbeitsfähigkeit wenn Du anstelle des Urlaubes arbeiten würdest?

Das ist ja die Kernfrage. Die WE wird ja gemacht, um Arbeitsfähigkeit herzustellen. Wenn der Zeitraum nicht ausreicht müsste der verlängert werden. Dann würde auch keine Arbeitsfähigkeit bestehen und der Urlaub wäre nicht möglich.

Allerdings soll ja die Gesundheit an erster Stelle stehen.

Holger38
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Beitrag von Holger38 » 10.07.2013, 14:25

Ja, die WE dauert schon länger, aber aus fam. Gründen will ich nicht auf den Urlaub verzichten. und ob ich dauerhaft wieder voll belastbar bin weiss ich erst wenn ich ne Weile voll arbeite. Wenn es nicht geht muß sowieso ne andere Lösung her.
Bin Wegen Erschöpfungsdepression krank. Nebenbefunde inzwischen:
Adipositas (Dank Psychopharmaka), Menisukus defekt , Wirbelsäule überdurchschnittlich verschlissen, LWS Sydrom mit Gefühlsstörungen in Steiß und Beinen, Füssen, Karpaltunnelsyndrom beidseitig.
Als Heizungs und Metallbauer eher schlecht. Aber MDK meinte wegen der Nebenbefunde wäre ich ja nicht krankgeschrieben und ich solle die WE beginnen, sonst KG entzug, wegen mangelnder Mitwirkung.
Um ehrlich zu sein quäle ich mich nur der Familie zu liebe auf Arbeit.
Nur bescheinigte mir noch keiner eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit für diesen Beruf um mich Beruflich Umorientieren zu können (Teilhabe).
Bin Dankbar für jeden Tip.

MFG Holger38

Poet
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Beitrag von Poet » 10.07.2013, 23:32

@Holger38: Nun, was ist denn jetzt Dein Wunsch?

Es macht einen Unterschied ob Du die Arbeitsfähigkeit für Deinen alten Beruf wieder herstellen oder eine berufliche Umorientierung vornehmen möchtest. Für die braucht man per se ja keine Feststellung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, es sei denn eine Umschulung soll das Ziel sein.

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