Guten Tag.
Ich habe keine Befreiung beantragt, sondern gebe Jahr für Jahr meine Ausgaben und Einnahmen der Krankenkasse.
Nun habe ich folgende Frage.
Zu den Ausgaben gehören ja hauptsächlich Zuzahlungen zu Medikamenten und z.B. Krankengymnastik.
Kann ich auch die Kosten für Zahnersatz angeben?
Also den Teil (nach Erstattung Krankenkasse), welche ich selbst bezahlen mußte?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Hallo,mrymen hat geschrieben: ↑23.06.2022, 10:25Guten Tag.
Ich habe keine Befreiung beantragt, sondern gebe Jahr für Jahr meine Ausgaben und Einnahmen der Krankenkasse.
Nun habe ich folgende Frage.
Zu den Ausgaben gehören ja hauptsächlich Zuzahlungen zu Medikamenten und z.B. Krankengymnastik.
Kann ich auch die Kosten für Zahnersatz angeben?
Also den Teil (nach Erstattung Krankenkasse), welche ich selbst bezahlen mußte?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
nein, Zahnersatz hat eine eigene Härtefallregelung, wonach aufgrund des Einkommens bis zum doppelten Festzuschuss erhöht werden kann. Mein Rat - mit HKP und/oder Rechnung zur Krankenkasse und Antrag stellen.
Gruss
Czauderna