Guten Morgen,
ein Familienmitglied wird seit über einem Jahr durch einen Fahrdienst zur Dialyse und zurück gebracht, für das Jahr 2020 lag eine Zustimmung der KK vor. Jetzt hat der Dienstleister eine Rechnung an den Versicherten gestellt, weil die KK die Kosten für 2021 auf Grund des fehlenden Antrags und der deshalb fehlenden Zustimmung nicht übernimmt.
Gesetzlich gesehen scheint das korrekt zu sein, aber jetzt die Frage:
Lt. Aussage der KK darf der Fahrdienst gar nicht mit dem Versicherten abrechnen sondern nur mit der KK, sollte der Fahrdienst den Versicherten also ohne vorliegende Zustimmung der KK transportieren ist er selber schuld.
Stimmt das, es geht um ca. 2000€?
Vielen dank im voraus
Axel
Fahrtkostenzuschuss Dialyse
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Fahrtkostenzuschuss Dialyse
Hallo,
üblich ist es, dass in solchen Fällen die Fahrdienste direkt mit der Kasse abrechnen und es sich auch immer um den gleichen Fahrdienst handelt.
Der Ablauf ist/war in der Praxis folgender.
Der Antrag auf Übernahme der Fahrkosten bei Dialysebehandlung wird zu Beginn bei der Kasse gestellt, Neben den medizinischen Antragsunterlagen ist auch beigefügt, welches Unternehmen die Fahrten durchführen wird. In der Regel handelt es sich da auch um solche Unternehmen, die Verträge mit den Krankenkassen haben, sodass dann auch die entsprechenden Vertragsbestandteile (Tarif für gefahrene KM und ggf.Wartezeiten) von vorneherein festgelegt sind. Die Bewilligung erfolgt durch die Kasse an den Versicherten und einer Kopie an das Transportunternehmen. Was die Eigenanteile angeht, so kenne ich es noch so, dass es sich hier um Serienfahrten handelt und deshalb der Eigenanteil nur für die erste und die letzte Fahrt vom Versicherten zu zahlen ist, wenn er/sie nicht ohnehin davon befreit ist.
Damit ist es dann so, dass der Fahrdienst direkt mit der Kasse abrechnen kann.
In dem geschilderten Fall scheint es so gewesen zu sein, dass die Bewilligung der Kasse auf 2020 begrenzt war. Was wir (noch) nicht wissen, wie wurden denn die Fahrten in 2020 mit der Kasse abgerechnet - so, wie ich es dem Beitrag nach aber vermute, hat das Fahrunternehmen schon mit der Kasse abgerechnet. Der Fehler liegt hier vermutlich bei allen Beteiligten.
1. Kasse - die hätte es schon merken müssen, dass die Bewilligung nur für 2020 gilt und hätte rechtzeitig den Versicherten daran erinnern müssen, den Folgeantrag zu stellen.
2. Versicherter - Auch der/die Versicherte hätte es bemerken müssen
3. Fahrdienst - siehe oben - Unter der Voraussetzung, dass er eine Bewilligung der Kasse für 2020 hatte, wäre es schon angebracht gewesen, seinen Kunden an die Weiterbeantragung bei der Kasse zu erinnern.
Wie kann nun eine Lösung herbeigeführt werden?
Diese Leistung der Fahrkosten ist ja keine eigenständige Leistung, sondern steht im Zusammenhang mit einer Hauptleistung, hier der Dialysebehandlung und diese wurde in 2021 weitergeführt und auch von der Kasse bezahlt.
Es dürfte nun kein Problem sein für den Versicherten und die Kasse jetzt noch rückwirkend zum 01.01.2021 das Bewilligungsverfahren für 2021 noch durchzuführen und dann, dass der Fahrdienst auch wieder an sein Geld bekommt. Wenn man miteinander redet, wird das auch sicher gehen.
Gruss
Czauderna
üblich ist es, dass in solchen Fällen die Fahrdienste direkt mit der Kasse abrechnen und es sich auch immer um den gleichen Fahrdienst handelt.
Der Ablauf ist/war in der Praxis folgender.
Der Antrag auf Übernahme der Fahrkosten bei Dialysebehandlung wird zu Beginn bei der Kasse gestellt, Neben den medizinischen Antragsunterlagen ist auch beigefügt, welches Unternehmen die Fahrten durchführen wird. In der Regel handelt es sich da auch um solche Unternehmen, die Verträge mit den Krankenkassen haben, sodass dann auch die entsprechenden Vertragsbestandteile (Tarif für gefahrene KM und ggf.Wartezeiten) von vorneherein festgelegt sind. Die Bewilligung erfolgt durch die Kasse an den Versicherten und einer Kopie an das Transportunternehmen. Was die Eigenanteile angeht, so kenne ich es noch so, dass es sich hier um Serienfahrten handelt und deshalb der Eigenanteil nur für die erste und die letzte Fahrt vom Versicherten zu zahlen ist, wenn er/sie nicht ohnehin davon befreit ist.
Damit ist es dann so, dass der Fahrdienst direkt mit der Kasse abrechnen kann.
In dem geschilderten Fall scheint es so gewesen zu sein, dass die Bewilligung der Kasse auf 2020 begrenzt war. Was wir (noch) nicht wissen, wie wurden denn die Fahrten in 2020 mit der Kasse abgerechnet - so, wie ich es dem Beitrag nach aber vermute, hat das Fahrunternehmen schon mit der Kasse abgerechnet. Der Fehler liegt hier vermutlich bei allen Beteiligten.
1. Kasse - die hätte es schon merken müssen, dass die Bewilligung nur für 2020 gilt und hätte rechtzeitig den Versicherten daran erinnern müssen, den Folgeantrag zu stellen.
2. Versicherter - Auch der/die Versicherte hätte es bemerken müssen
3. Fahrdienst - siehe oben - Unter der Voraussetzung, dass er eine Bewilligung der Kasse für 2020 hatte, wäre es schon angebracht gewesen, seinen Kunden an die Weiterbeantragung bei der Kasse zu erinnern.
Wie kann nun eine Lösung herbeigeführt werden?
Diese Leistung der Fahrkosten ist ja keine eigenständige Leistung, sondern steht im Zusammenhang mit einer Hauptleistung, hier der Dialysebehandlung und diese wurde in 2021 weitergeführt und auch von der Kasse bezahlt.
Es dürfte nun kein Problem sein für den Versicherten und die Kasse jetzt noch rückwirkend zum 01.01.2021 das Bewilligungsverfahren für 2021 noch durchzuführen und dann, dass der Fahrdienst auch wieder an sein Geld bekommt. Wenn man miteinander redet, wird das auch sicher gehen.
Gruss
Czauderna
Re: Fahrtkostenzuschuss Dialyse
Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Antwort. Bei dem Versicherten handelt es sich um meinen Ü80 Schwiegervater. Für ihn ist das alles zuviel und allein die Kostenrechnung hat ihn heftig getroffen.
Meine Überlegung ist die Rechnung des Dienstleisters erstmal nicht zu bezahlen, wenn die Aussage stimmt, das der Versicherte nicht zahlen muss. Dazu müßte es eine Bestätigung geben, dass meine Annahme richtig ist. Es gibt in dieser Richtung ein Urteil, das ist aber schon älter.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass mein fast blinder Schwiegervater bei einer der Fahrten in 2021 irgendetwas unterschrieben hat, das ihn in so einem Fall Regress pflichtig macht, was der Dienstleister aber beweisen müßte.
Die KK stellt sich auf den Standpunkt "nicht rechtzeitig beantragt, also nicht zahlen". Eine rückwirkende Verordnung des Arztes liegt vor, wird aber erst nach Eingang bei der KK als wirkend betrachtet (also ab März 2021).
Gegen diese Bescheid kann natürlich Widerspruch eingelegt werden, was aber in o.a. Situation vielleicht nicht nötig ist.
Eine andere Möglichkeit wäre Widerspruch einzulegen und gleichzeitig das Verhalten (Mahnung) des Dienstleisters abzuwarten, beides ist für meinen Schwiegervater mental ein ernstes Problem. Momentan fühlt er sich extrem schuldig, will keinem Schwierigkeiten bereiten und lieber zahlen, auch wenn das bei seiner Rente ein Problem darstellt.
Viele Grüße
Axel
danke für die schnelle Antwort. Bei dem Versicherten handelt es sich um meinen Ü80 Schwiegervater. Für ihn ist das alles zuviel und allein die Kostenrechnung hat ihn heftig getroffen.
Meine Überlegung ist die Rechnung des Dienstleisters erstmal nicht zu bezahlen, wenn die Aussage stimmt, das der Versicherte nicht zahlen muss. Dazu müßte es eine Bestätigung geben, dass meine Annahme richtig ist. Es gibt in dieser Richtung ein Urteil, das ist aber schon älter.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass mein fast blinder Schwiegervater bei einer der Fahrten in 2021 irgendetwas unterschrieben hat, das ihn in so einem Fall Regress pflichtig macht, was der Dienstleister aber beweisen müßte.
Die KK stellt sich auf den Standpunkt "nicht rechtzeitig beantragt, also nicht zahlen". Eine rückwirkende Verordnung des Arztes liegt vor, wird aber erst nach Eingang bei der KK als wirkend betrachtet (also ab März 2021).
Gegen diese Bescheid kann natürlich Widerspruch eingelegt werden, was aber in o.a. Situation vielleicht nicht nötig ist.
Eine andere Möglichkeit wäre Widerspruch einzulegen und gleichzeitig das Verhalten (Mahnung) des Dienstleisters abzuwarten, beides ist für meinen Schwiegervater mental ein ernstes Problem. Momentan fühlt er sich extrem schuldig, will keinem Schwierigkeiten bereiten und lieber zahlen, auch wenn das bei seiner Rente ein Problem darstellt.
Viele Grüße
Axel
Re: Fahrtkostenzuschuss Dialyse
Hallo,
den Standpunkt der Krankenkasse kann ich so nicht nachvollziehen, schließlich handelt es sich hier nicht um einen Erstantrag, für das Jahr 2020 wurde doch seitens der Kasse bereits entschieden und auch gezahlt - was soll sich denn da im Sachverhalt geändert haben.
Wie lief denn die Abrechnung in 2020 genau ab ?.
Grundsätzlich gilt aber auch, dass dein Schwiegervater der Kunde des Fahrdienstes ist. Anders wäre es, wenn die Krankenkasse den Fahrdienst beauftragt hätte deinen Schwiegervater regelmäßig zu fahren. Das hat sie offenbar nicht.
Mein Rat gilt weiterhin - mit der Kasse reden und die Sache klären - natürlich unter der Voraussetzung, dass es für 2020 so gelaufen ist, wie ich es aufgrund meiner Praxis als (ehemaliger) Krankenkassenmitarbeiter geschildert habe.
Gruss
Czauderna
den Standpunkt der Krankenkasse kann ich so nicht nachvollziehen, schließlich handelt es sich hier nicht um einen Erstantrag, für das Jahr 2020 wurde doch seitens der Kasse bereits entschieden und auch gezahlt - was soll sich denn da im Sachverhalt geändert haben.
Wie lief denn die Abrechnung in 2020 genau ab ?.
Grundsätzlich gilt aber auch, dass dein Schwiegervater der Kunde des Fahrdienstes ist. Anders wäre es, wenn die Krankenkasse den Fahrdienst beauftragt hätte deinen Schwiegervater regelmäßig zu fahren. Das hat sie offenbar nicht.
Mein Rat gilt weiterhin - mit der Kasse reden und die Sache klären - natürlich unter der Voraussetzung, dass es für 2020 so gelaufen ist, wie ich es aufgrund meiner Praxis als (ehemaliger) Krankenkassenmitarbeiter geschildert habe.
Gruss
Czauderna