Fahrtkostenerstattung bei Ambulanter Untersuchung (Einweisung) im Krankenhaus?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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jordon
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Fahrtkostenerstattung bei Ambulanter Untersuchung (Einweisung) im Krankenhaus?

Beitrag von jordon » 05.12.2018, 23:40

Hallo,
ist es noch so, dass man die Fahrtkosten bei einer Ambulanten Untersuchung im Krankenhais erstattet bekommt, wenn für die Untersuchung eine Einweisung für das Krankenhaus vorliegt und man keinen Transportschein hat?
Ich habe so etwas in Erinnerung das es diese Möglichkeit früher einmal gab.

GerneKrankenVersichert
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Re: Fahrtkostenerstattung bei Ambulanter Untersuchung (Einweisung) im Krankenhaus?

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.12.2018, 06:56

Ambulante Untersuchung und Einweisung passt nicht zusammen. Entweder ist es eine ambulante Untersuchung im Krankenhaus bei einem ermächtigten Arzt mit Überweisung oder es wird mit Einweisung als vorstationäre Behandlung abgerechnet, bei der dann "plötzlich" herauskommt, dass eine stationäre Aufnahme nicht notwendig ist. Fahrkosten zur vorstationären Behandlung werden als Begleitleistung zur stationären Behandlung 5 Tage vor Aufnahme zur stationären Aufnahme übernommen. Keine Aufnahme - keine Erstattung.

jordon
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Re: Fahrtkostenerstattung bei Ambulanter Untersuchung (Einweisung) im Krankenhaus?

Beitrag von jordon » 06.12.2018, 21:39

Hallo,
besten Dank für die Antwort.
Es geht um meine Oma als Patentin, Sie hat eine Einweisung ins Krankenhaus bekommen, der einweisende Arzt sagte, dass Sie noch am selben Tag wieder nach Hause kann.
Das Problem ist, das ich meine Oma sonst immer fahre, möchte Woche kann ich nicht und so müsste Sie mit dem Taxi fahren, was für eine einfache Strecke ca. 20 EUR machen würde.
Da meine Oma von Grundsicherung lebt, ein enormer Betrag.
Wenn Sie für einen Tag im Krankenhaus bleiben möchte, ist es auch kein Problem für Sie.

Also zusammengefast, wenn Sie mindestens einen Tag im Krankenhaus ist, kann Sie Auf Antrag bei der Krankenkasse die Fahrtkosten zurückbekommen.
Ist das so richtig?

GerneKrankenVersichert
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Re: Fahrtkostenerstattung bei Ambulanter Untersuchung (Einweisung) im Krankenhaus?

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.12.2018, 07:30

Wenn eine stationäre Aufnahme erfolgt, d. h. sie ein Bett im Krankenhaus bekommt, kann der Arzt beim Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen einen sogenannten Taxischein (Muster 4, Beförderungsmittel Taxi) ausstellen, der nicht genehmigt werden muss. Der Taxifahrer rechnet dann mit der Kasse ab und deine Oma muss die Kosten nicht vorstrecken. Liegen die medizinischen Voraussetzungen für ein Taxi nicht vor, können im Nachhinein die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden.

jordon
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Re: Fahrtkostenerstattung bei Ambulanter Untersuchung (Einweisung) im Krankenhaus?

Beitrag von jordon » 07.12.2018, 17:29

Hallo,
besten Dabk, dann wissen wir Bescheid.

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