Hallo,
meine Frau war mit unseren Zwillingen in Kur ( Mutter Kind )
auch die Kinder waren behandlungsbedürftig.
Jetzt haben wir die Fahrtkosten eingereicht und haben folgendes erstattet bekommen:
137 km x0,20 Euro = 27,40 einfach
für Hin und Rückfahrt somit 54,80
dann wurden noch Zuzahlungen abgezogen in Höhe von 30 Euro - Ist das richtig ?
Es heisst ja eigentlich pro Fahrt mind. 5 Euro, maximal 10 Euro, dazwischen 10%
Jetzt haben die gerechnet 27,40 davon 10% = 2,74 kleiner wie 5 Euro somit 5 Euro x 3 Personen also 15 Euro pro Fahrt.
Ist das rechtens ? Ich bekomme doch auch nur die Fahrtkosten für eine Fahrt hin und zurück und nicht pro Person ?
Wieso müssen Kinder Zuzahlen, wenn Sie sonst befreit sind ?
Laut KK ( BKK Fahr ) wäre alles rechtens und ok!
Somit sind ja Familien mit Kindern benachteiligt gegenüber einzel Personen !
Gottsei Dank habe ich keine 6 Kinder, sonst müsste ich noch zahlen !
Wer kann mir hier sagen ob das richtig ist.
Vielen Dank im voraus
Fahrtkosten Zuzahlung zu Kur ?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo,
aber die 0,20 € beinhalten doch keine Begleitperson, oder? Frag doch mal bei der Kasse, ob sie da nicht ein paar Cent für die Kinder vergessen haben.
Denn die 0,20 € werden pro Kilometer auch für eine Einzelperson angesetzt. Da finde ich es schwer nachvollziehbar, dass aber 3x der Eigenanteil abgezogen werden soll.
LG, Fee
aber die 0,20 € beinhalten doch keine Begleitperson, oder? Frag doch mal bei der Kasse, ob sie da nicht ein paar Cent für die Kinder vergessen haben.
Denn die 0,20 € werden pro Kilometer auch für eine Einzelperson angesetzt. Da finde ich es schwer nachvollziehbar, dass aber 3x der Eigenanteil abgezogen werden soll.
LG, Fee
Angeblich sind bei den 0,20 auch die Kindermit dabei
angeblich sind die Kinder mit dabei, mehr gibts angeblich nicht, das wäre der Höchstsatz. Genau deshalb rege ich mich ja auf, nicht mehr pro Person bezahlen, aber beim Abzug alle Personen berücksichtigen. Da werden entweder Familien voll benachteiligt oder es ist was falsch berechnet worden.Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
aber die 0,20 € beinhalten doch keine Begleitperson, oder? Frag doch mal bei der Kasse, ob sie da nicht ein paar Cent für die Kinder vergessen haben.
Denn die 0,20 € werden pro Kilometer auch für eine Einzelperson angesetzt. Da finde ich es schwer nachvollziehbar, dass aber 3x der Eigenanteil abgezogen werden soll.
LG, Fee
Der Witz ist ja auch den Weg den man zur Berechnung genommen hat, da die Bahn teurer ist, hatman das Auto genommen zur Berechnung ( war ja auch auto ) aber eben über Berg und Tähler, so dass man 1 Stunde mehr Fahrzeit hat, mehr Sprit braucht aber es sind halt 20 km weniger wie über die Autobahn. Fern ab von jeder Realität, Hauptsache keinen Cent zuviel bezahlt, aber im holen da sind alle Kassen pünktlich.....
Wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich bislang eigentlich zufrieden war.
So puuuusst die Luft ist auch mal raus
Vielleicht weiss aber jemand, ob es doch mehr gibt, den unnötig Arbeit will ich niemandem machen..
Danke
Hallo.
Also diese Berechnung finde ich ja sowas von schwachsinnig.
Wir setzen zwar auch die 0,20 Euro pro Kilometer an und machen eine Vergleichsberechnung mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel, jedoch wird die Zuzahlung nur einmal bzw. einmal für Hin- und einmal für die Rückfahrt berechnet. Vollkommen unabhängig davon, ob man mit 2 Kindern oder 8 Kinder zur Mutter-Kind-Kur fährt. Und auch egal, ob die Kinder behandlungsbedürftig sind oder nur als Begleitpersonen mitfahren.
Was jedoch korrekt ist: Kinder bis 18 sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten.
mfg
Also diese Berechnung finde ich ja sowas von schwachsinnig.
Wir setzen zwar auch die 0,20 Euro pro Kilometer an und machen eine Vergleichsberechnung mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel, jedoch wird die Zuzahlung nur einmal bzw. einmal für Hin- und einmal für die Rückfahrt berechnet. Vollkommen unabhängig davon, ob man mit 2 Kindern oder 8 Kinder zur Mutter-Kind-Kur fährt. Und auch egal, ob die Kinder behandlungsbedürftig sind oder nur als Begleitpersonen mitfahren.
Was jedoch korrekt ist: Kinder bis 18 sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten.
mfg