Hallo.
Erhalte ich von meiner KK (BKK) die Fahrtkosten für meine Arm-OP erstattet?
Ich mußte insgesamt 4x zur Klinik fahren (1x OP, 3x Vor- Nachbehandlung)
Mußte insgesamt 3 Tage (2x Ü) in Klinik bleiben und auch 3x10e Zuzahlung leisten.
Bin 1x öffentlich uns 3x mit dem Auto gefahren.
Kann ich nachträglich einen Antrag stellen?
Kann ich zusätzlich diese Ausgaben bei meiner Aufstellung "Befreiung von der Zuzahlung 1% als chronisch Kranker" angeben?
Dankeschön
Fahrtkosten für ambulante teilst. OP erstattet bekommen?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Fahrtkosten für ambulante teilst. OP erstattet bekommen?
Hallo,
ja, so wie geschildert kann eine Erstattung der notwendigen Fahrkosten zur und aus der Behandlung bei der Kasse beantragt werden.
Gruss
Czauderna
ja, so wie geschildert kann eine Erstattung der notwendigen Fahrkosten zur und aus der Behandlung bei der Kasse beantragt werden.
Gruss
Czauderna
Re: Fahrtkosten für ambulante teilst. OP erstattet bekommen?
Hallo.
Habe jetzt von der Krankenkasse Info erhalten.
Ich soll einen Beförderungsauftrag von der Klinik anfordern. Muß dann 10% selbst mind. 5e und max. 10e selbst zahlen.
Aber:
Mir wurde weder gesagt:
-zählt das für alle Fahrten zur Klinik, oder nur nach der OP? Bin ja 4x in die Klinik gefahren (1x OP, 3x Vor- und Nachbehandlung)
Außerdem, habe die nicht geantwortet, ob die Fahrtkosten (bin 3x Privat mit Auto gefahren und 1x mit Öffentlich) auch bei meiner Auftstellung
zur Überschreitung Belastungsgrenze von 1% (habe Bestätigung und 60%Gdb) angeben kann.
Also z.B. 3x zur Klinik 30km und zurück (30Cent KM Pauschale???) 1x Beleg S-Bahn
Danke
Re: Fahrtkosten für ambulante teilst. OP erstattet bekommen?
bittemrymen hat geschrieben: ↑09.10.2020, 15:21Hallo.
Habe jetzt von der Krankenkasse Info erhalten.
Ich soll einen Beförderungsauftrag von der Klinik anfordern. Muß dann 10% selbst mind. 5e und max. 10e selbst zahlen.
Aber:
Mir wurde weder gesagt:
-zählt das für alle Fahrten zur Klinik, oder nur nach der OP? Bin ja 4x in die Klinik gefahren (1x OP, 3x Vor- und Nachbehandlung)
alles, was zur teilstationären Behandlung zählt, gilt auch für die Fahrkosten
Außerdem, habe die nicht geantwortet, ob die Fahrtkosten (bin 3x Privat mit Auto gefahren und 1x mit Öffentlich) auch bei meiner Auftstellung
zur Überschreitung Belastungsgrenze von 1% (habe Bestätigung und 60%Gdb) angeben kann.
Also z.B. 3x zur Klinik 30km und zurück (30Cent KM Pauschale???) 1x Beleg S-Bahn
es werden nur die fälligen Eigenanteile berücksichtigt
Danke
Gruss
Czauderna