Erfahrungen mit Kostenerstattungsverfahren in der GKV

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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TOPAS
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Erfahrungen mit Kostenerstattungsverfahren in der GKV

Beitrag von TOPAS » 17.01.2009, 19:11

Hallo,

hat hier jemand Erfahrungen mit dem Kostenerstattungsverfahren?

Habe im Internet gelesen, dass man zwischen ambulant, stationär, zahnärztliche versorgung und veranlasste Leistungen wählen kann.

Man würde dann wie ein Privatpatient behandelt.

TOPAS

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 18.01.2009, 12:14

Hallo,
ja, man hat die Möglichkeit bei der Kasse vor Beginn der Behandlung bei einem Arzt das Kostenerstattungsverfahren zu wählen.
Vorteil : Schneller Termin, keine Einschränkung der Verordnungsfreiheit
des Arztes.
Nachteil: Die Kasse erstattet nur den sonst fälligen Betrag einer
Kassenbehandlung unter Abzug eines Verwaltungskostenabschlags
von mindestens 5,00 € und höchstens 80,00 € je Fall.
Versicherter muss in Vorleistung treten. Bei eventuellen Unstimmigkeiten
steht der Patient dem Arztt alleine gegenüber.

Gruß

Czauderna

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