Eltern-Kind-Kur und Wechsel der GKV?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Eltern-Kind-Kur und Wechsel der GKV?
Liebe Forenmitglieder,
meine Frau und ich möchten vor dem Schulanfang unseres Sohnes je eine Eltern-Kind-Kur bei der GKV (IKK classic) beantragen. Meine Frau mit dem kleinen Sohn, ich mit dem großen Sohn. Die Kur muss vor Schulbeginn, also im Juni oder Juli stattfinden.
Gleichzeitig möchten wir aber aufgrund von Beitragserhöhung die GKV wechseln (Ersparnis bei 2 Zahlern ca. 800 EUR pro Jahr). Jetzt rätseln wir, wie wir am besten vorgehen.
Erst wechseln, dann Kuranträge? Dann aber vermutlich mit Leistungsauszug der alten GKV. Das wird aber vermutlich mit den Kuranträgen zu spät.
Oder Mitglied bei der alten GKV bleiben bis nach der Kur? Wechsel also erst im August? (Kann die Kurbewilligung zurückgenommen werden, wenn wir die Kündigung vor dem Kurtermin verschicken, sie aber erst nach der Kur gültig wird?)
Welche Möglichkeit seht ihr hier als geschickt an?
Liebe Grüße!
meine Frau und ich möchten vor dem Schulanfang unseres Sohnes je eine Eltern-Kind-Kur bei der GKV (IKK classic) beantragen. Meine Frau mit dem kleinen Sohn, ich mit dem großen Sohn. Die Kur muss vor Schulbeginn, also im Juni oder Juli stattfinden.
Gleichzeitig möchten wir aber aufgrund von Beitragserhöhung die GKV wechseln (Ersparnis bei 2 Zahlern ca. 800 EUR pro Jahr). Jetzt rätseln wir, wie wir am besten vorgehen.
Erst wechseln, dann Kuranträge? Dann aber vermutlich mit Leistungsauszug der alten GKV. Das wird aber vermutlich mit den Kuranträgen zu spät.
Oder Mitglied bei der alten GKV bleiben bis nach der Kur? Wechsel also erst im August? (Kann die Kurbewilligung zurückgenommen werden, wenn wir die Kündigung vor dem Kurtermin verschicken, sie aber erst nach der Kur gültig wird?)
Welche Möglichkeit seht ihr hier als geschickt an?
Liebe Grüße!
Re: Eltern-Kind-Kur und Wechsel der GKV?
Hallo,masseur81 hat geschrieben:Liebe Forenmitglieder,
meine Frau und ich möchten vor dem Schulanfang unseres Sohnes je eine Eltern-Kind-Kur bei der GKV (IKK classic) beantragen. Meine Frau mit dem kleinen Sohn, ich mit dem großen Sohn. Die Kur muss vor Schulbeginn, also im Juni oder Juli stattfinden.
Gleichzeitig möchten wir aber aufgrund von Beitragserhöhung die GKV wechseln (Ersparnis bei 2 Zahlern ca. 800 EUR pro Jahr). Jetzt rätseln wir, wie wir am besten vorgehen.
Erst wechseln, dann Kuranträge? Dann aber vermutlich mit Leistungsauszug der alten GKV. Das wird aber vermutlich mit den Kuranträgen zu spät.
Oder Mitglied bei der alten GKV bleiben bis nach der Kur? Wechsel also erst im August? (Kann die Kurbewilligung zurückgenommen werden, wenn wir die Kündigung vor dem Kurtermin verschicken, sie aber erst nach der Kur gültig wird?)
Welche Möglichkeit seht ihr hier als geschickt an?
Liebe Grüße!
ja, was sehe ich als Kassenmitarbeiter hier als geschickt an ?
Natürlich kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - nur, und da hast du recht - eine Eltern-Kind-Kur wird bis zum
31.03.2016 schwerlich zu realisieren sein.
Erst die Anträge stellen und ggf. später kündigen ? -
Ja, warum nicht - dann musst du zwar normal kündigen, aber Hauptsache das mit der Kur hat noch geklappt und die paar Monate Zusatzbeitrag fallen dann auch nicht mehr ins Gewicht - Problem könnte nur sein, dass die Eltern-Kur nicht bewilligt wird.
Einen dritten Weg gäbe es auch - warum nicht den Antrag auf Eltern-Kur bei der neuen Kasse stellen (ich nehme an, dass es eine ist oder sogar die ist, welche keinen Zusatzbeitrag nimmt) - die müsste doch solche Eltern-Kuren auch im Angebot haben ?
Ja, das wären alles Wege - aber ich als Kassenmitarbeiter habe zu solchen
Gedankenspielen ein sehr zwiespältiges Verhältnis und auch eine ganz bestimmte Meinung, aber um die geht es hier ja nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo,masseur81 hat geschrieben:Warum? Was ist daran denn auszusetzen? Ich möchte die Kasse wechseln, jedoch auch eine Kur beantragen. Ob die alte oder die neue Kasse die Kur bezahlt, ist mir egal. Ich verstehe nicht so ganz, wo da genau Ihr Problem liegt?
Ich habe kein Problem, nur eine Meinung. Zu meinen Lösungsmöglichkeiten, haben die nicht geholfen ?
Gruß
Czauderna
Re: Eltern-Kind-Kur und Wechsel der GKV?
masseur81 hat geschrieben:Liebe Forenmitglieder,
meine Frau und ich möchten vor dem Schulanfang unseres Sohnes je eine Eltern-Kind-Kur bei der GKV (IKK classic) beantragen. Meine Frau mit dem kleinen Sohn, ich mit dem großen Sohn. Die Kur muss vor Schulbeginn, also im Juni oder Juli stattfinden.
Gleichzeitig möchten wir aber aufgrund von Beitragserhöhung die GKV wechseln (Ersparnis bei 2 Zahlern ca. 800 EUR pro Jahr). Jetzt rätseln wir, wie wir am besten vorgehen.
Erst wechseln, dann Kuranträge? Dann aber vermutlich mit Leistungsauszug der alten GKV. Das wird aber vermutlich mit den Kuranträgen zu spät.
Oder Mitglied bei der alten GKV bleiben bis nach der Kur? Wechsel also erst im August? (Kann die Kurbewilligung zurückgenommen werden, wenn wir die Kündigung vor dem Kurtermin verschicken, sie aber erst nach der Kur gültig wird?)
Welche Möglichkeit seht ihr hier als geschickt an?
Liebe Grüße!
Hallo Masseur81, eine moralische Bewertung Ihrer Frage sollten wir hier im Leistungsforum außen vor lassen. Sie sollte Sie sowieso nicht davon abhalten die richtige Entscheidung zu treffen. Die Frage ist, was Ihnen im Moment wichtiger ist, die Kur oder die Beitragsersparniss? Ein sofortiger Wechsel gefährdet in jedem Fall die geplante Kur. Des Weiteren ist es auch nicht sicher, ob die neue Kasse eine Kur genehmigen würde.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Eltern-Kind-Kur und Wechsel der GKV?
Ich habe den Eindruck, dass du eine Reha- oder Vorsorgemaßnahme mit einem Familienurlaub verwechselt. Jede Kasse wird diese Anträge genaustens auf die Voraussetzungen und Zuständigkeit hin prüfen. Und falls sie wie gewünscht bewilligt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass sie zu diesem Termin, wahrscheinlich am besten noch an Nord- der Ostsee, bewilligt wird.masseur81 hat geschrieben:Liebe Forenmitglieder,
meine Frau und ich möchten vor dem Schulanfang unseres Sohnes je eine Eltern-Kind-Kur bei der GKV (IKK classic) beantragen. Meine Frau mit dem kleinen Sohn, ich mit dem großen Sohn. Die Kur muss vor Schulbeginn, also im Juni oder Juli stattfinden.
Was ihr versucht, ist die Quadratur des Kreises. Wenn ihr die Kur bei eurer bisherigen Kasse beantragt, kann es sein, dass es mit der Kur und eurem Wunschtermin funktioniert. Dann müsst ihr auf die Beitragsersparnis verzichten. Was ich davon halte, wenn man sich zunächst noch eine Familienmaßnahme, die mehrere tausende Euro kostet, bezahlen lässt und dann die Kasse wechselt, behalte ich lieber für mich.masseur81 hat geschrieben: Gleichzeitig möchten wir aber aufgrund von Beitragserhöhung die GKV wechseln (Ersparnis bei 2 Zahlern ca. 800 EUR pro Jahr). Jetzt rätseln wir, wie wir am besten vorgehen.
Kündigt ihr jetzt und wechselt die Kasse, habt ihr zwar die Beitragsersparnis, aber ich gehe davon aus, dass eine Familienmaßnahme zum gewünschten Termin unmöglich sein wird. Alleine dadurch, dass die neue Kasse Informationen der alten Kasse benötigt. Und wahrscheinlich auch mäßig begeistert sein wird, wenn direkt nach Mitgliedschaftsbeginn ein solcher Antrag gestellt wird.
Ganz davon abgesehen resultieren Beitragsunterschiede auch aus der unterschiedlichen Leistungsbereitschaft. Die billigste Kasse und die besten Leistungen zum gewünschten Termin schließen sich aus. Ist wie mit dem magischen Dreieck - schnell, gut und günstig - auf eines musst du immer verzichten.
Okay, die Kur ist uns natürlich wichtiger, da auch vom Arzt empfohlen. Daher werd ich wohl erstmal bei der alten Kasse bleiben.
Und trotzdem will ich immer noch nicht verstehen, wo hier das moralische Problem besteht. Ich möchte eine Leistung beantragen, die mir zusteht (unter Vorbehalt der Prüfung natürlich). Gleichzeitig möchte ich mein Recht auf Wahlfreiheit nutzen, um Geld zu sparen. Wo ist da bitteschön etwas Unanständiges dran? Ich selbst habe noch nie eine Kur beantragt, zahle aber seit vielen Jahren Monat für Monat meine Beiträge. Das nennt man Soziales System. Das find ich doch auch nicht unmoralisch. Genausogut möchte ich jetzt eben auch mal was zurück haben.
Und dass eine Leistung gebracht wird und der Kunde danach den Anbieter wechselt, ist das (kalkulierte) Risiko einer jeden Versicherung.
Und trotzdem will ich immer noch nicht verstehen, wo hier das moralische Problem besteht. Ich möchte eine Leistung beantragen, die mir zusteht (unter Vorbehalt der Prüfung natürlich). Gleichzeitig möchte ich mein Recht auf Wahlfreiheit nutzen, um Geld zu sparen. Wo ist da bitteschön etwas Unanständiges dran? Ich selbst habe noch nie eine Kur beantragt, zahle aber seit vielen Jahren Monat für Monat meine Beiträge. Das nennt man Soziales System. Das find ich doch auch nicht unmoralisch. Genausogut möchte ich jetzt eben auch mal was zurück haben.
Und dass eine Leistung gebracht wird und der Kunde danach den Anbieter wechselt, ist das (kalkulierte) Risiko einer jeden Versicherung.
Nun, so eine Kur ist teurer als sich so manch ein Versicherter vielleicht vorstellen kann und meiner Meinung nach auch zu schnell genehmigt.
Wird dann noch auf einen passenden Termin für die Family Rücksicht genommen, kommt einem die Kasse enorm entgegen. Als Danke reicht man anschließend die Kündigung ein. Ich hätte moralisch damit ein Problem.
Aber gut davon ab...wenn ich mir anschaue, wie beratungsressistent eine Vielzahl der Versicherten ist, wundert mich sowieso nichts mehr. Gestern erst ein Telefonat gehabt, indem mir im gebrochenen Deutsch mit Schlägen gedroht wird, weil man ihn nicht vor der jährlichen Zahlung eines Wahltarifs darauf hinweist zu kündigen. Aber jedes Jahr in der Türkei davon Gebrauch machen.
Wird dann noch auf einen passenden Termin für die Family Rücksicht genommen, kommt einem die Kasse enorm entgegen. Als Danke reicht man anschließend die Kündigung ein. Ich hätte moralisch damit ein Problem.
Aber gut davon ab...wenn ich mir anschaue, wie beratungsressistent eine Vielzahl der Versicherten ist, wundert mich sowieso nichts mehr. Gestern erst ein Telefonat gehabt, indem mir im gebrochenen Deutsch mit Schlägen gedroht wird, weil man ihn nicht vor der jährlichen Zahlung eines Wahltarifs darauf hinweist zu kündigen. Aber jedes Jahr in der Türkei davon Gebrauch machen.
Hallo,
bevor man irgendwelche Gedankenspiele startet, ist die allererste Frage, wie die Symptomatiken aussehen, mit denen ein Antrag auf eine Eltern-Kind-Kur begründet werden soll. Denn bei diesen Kuren handelt es sich um eine gesetzliche Leistung, deren Gewährung einer Reihe von Voraussetzungen unterliegt. Nur wenn man diese Voraussetzungen erfüllt, dann steht einem die entsprechende Leistung auch zu
Dementsprechend sollte man sich unbedingt zuerst möglichst objektiv die Frage stellen, ob man als Familie diese Anforderungen erfüllt, denn aus der Aussage "vom Arzt empfohlen" lässt sich dies allein noch nicht ableiten. So haben Versicherte einen Anspruch auf eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
In der Begutachtungsrichtlinie "Vorsorge und Rehabilitation" wird konkretisiert, wann dies der Fall ist. Der Kriterien-Katalog ist umfangreich, und bezieht neben gesundheitlichen auch soziale und sozialpsychologische Faktoren mit ein.
Auf einer Briefmarke zusammen gefasst kann man sagen, dass diejenigen, die einen eindeutigen Anspruch auf eine solche Kur haben, in aller Regel auch sehr große Probleme haben.
Nun klingt hier die Annahme durch, dass bei der IKK Classic gnädiger mit entsprechenden Anträgen umgegangen wird. Das Problem ist: Man steckt da nicht drin. Wenn ernsthafte Symptomatiken bei Euch vorliegen, dürfte ein entsprechender Antrag überall ähnlich große Chancen haben, weil sich die Krankenkassen an ihre Vorgaben halten müssen. Sollte es sich hierbei allerdings um einen Fall von "Nehmen wir mal mit" handeln, wäre im Grunde alles offen: Es kann sein, dass es Krankenkassen gibt, die beide Augen zudrücken. Es kann aber auch nicht sein.
Nur weil die IKK Classic die Eltern-Kind-Kuren auf der Homepage erwähnt, bedeutet das nicht, dass man auch jeden Antrag absegnet. Gerade der gestiegene Beitragssatz könnte dazu führen, dass man eher genauer prüft.
Und dann: Es ist auch so, dass die Kapazitäten der Leistungserbringer begrenzt sind, weshalb auch dort ein Interesse daran besteht, dass nur die Anträge bewilligt werden, bei denen eine tatsächliche medizinische Notwendigkeit besteht.
Ob dies bei Euch der Fall ist, kann ich natürlich nicht sagen: Aber um möglicherweise überzogenen Erwartungen und falschen Hoffnungen vorzubeugen, ist es notwendig, Bewusstsein zu schaffen, dass solche Anträge in aller Regel keine Selbstläufer sein dürften.
bevor man irgendwelche Gedankenspiele startet, ist die allererste Frage, wie die Symptomatiken aussehen, mit denen ein Antrag auf eine Eltern-Kind-Kur begründet werden soll. Denn bei diesen Kuren handelt es sich um eine gesetzliche Leistung, deren Gewährung einer Reihe von Voraussetzungen unterliegt. Nur wenn man diese Voraussetzungen erfüllt, dann steht einem die entsprechende Leistung auch zu
Dementsprechend sollte man sich unbedingt zuerst möglichst objektiv die Frage stellen, ob man als Familie diese Anforderungen erfüllt, denn aus der Aussage "vom Arzt empfohlen" lässt sich dies allein noch nicht ableiten. So haben Versicherte einen Anspruch auf eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
In der Begutachtungsrichtlinie "Vorsorge und Rehabilitation" wird konkretisiert, wann dies der Fall ist. Der Kriterien-Katalog ist umfangreich, und bezieht neben gesundheitlichen auch soziale und sozialpsychologische Faktoren mit ein.
Auf einer Briefmarke zusammen gefasst kann man sagen, dass diejenigen, die einen eindeutigen Anspruch auf eine solche Kur haben, in aller Regel auch sehr große Probleme haben.
Nun klingt hier die Annahme durch, dass bei der IKK Classic gnädiger mit entsprechenden Anträgen umgegangen wird. Das Problem ist: Man steckt da nicht drin. Wenn ernsthafte Symptomatiken bei Euch vorliegen, dürfte ein entsprechender Antrag überall ähnlich große Chancen haben, weil sich die Krankenkassen an ihre Vorgaben halten müssen. Sollte es sich hierbei allerdings um einen Fall von "Nehmen wir mal mit" handeln, wäre im Grunde alles offen: Es kann sein, dass es Krankenkassen gibt, die beide Augen zudrücken. Es kann aber auch nicht sein.
Nur weil die IKK Classic die Eltern-Kind-Kuren auf der Homepage erwähnt, bedeutet das nicht, dass man auch jeden Antrag absegnet. Gerade der gestiegene Beitragssatz könnte dazu führen, dass man eher genauer prüft.
Und dann: Es ist auch so, dass die Kapazitäten der Leistungserbringer begrenzt sind, weshalb auch dort ein Interesse daran besteht, dass nur die Anträge bewilligt werden, bei denen eine tatsächliche medizinische Notwendigkeit besteht.
Ob dies bei Euch der Fall ist, kann ich natürlich nicht sagen: Aber um möglicherweise überzogenen Erwartungen und falschen Hoffnungen vorzubeugen, ist es notwendig, Bewusstsein zu schaffen, dass solche Anträge in aller Regel keine Selbstläufer sein dürften.