Hallo,
ich glaub es wurde weiter unten schon diskutiert, bin aber leider noch nicht richtig fündig geworden.
Es geht mir um die Berechnung des Eigenanteils bei Hin- und Rückfahrten zur Dialyse mit Wartezeit. Wo genau kann man nachlesen, das die Hinfahrt als einzelne Fahrt gewertet wird und die Rückfahrt als einzelne gewertet wird? Und was noch spannender ist, welcher Fahrt wird die Wartezeit zugerechnet?
Je nachdem verändert sich nämlich der Eigenanteil ganz schön!
Vielen Dank!
Eigenanteil für Transportkosten ( Dialyse ) Hin.- Rückfahrt
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Im Gesetz steht geschrieben, dass je Fahrt ( also Hinfahrt einmal und Rückfahrt einmal) der Eigenanteil zu entrichten ist.
Und noch eine Frage:
Was meinen Sie mit Wartezeit?
wenn Sie Wartezeit beim Arzt oder Zug meinen die gibt es doch gar nicht erstattet (wie den auch).
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich aufklären könnten, was Sie damit meinen.
Und noch eine Frage:
Was meinen Sie mit Wartezeit?
wenn Sie Wartezeit beim Arzt oder Zug meinen die gibt es doch gar nicht erstattet (wie den auch).
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich aufklären könnten, was Sie damit meinen.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Viele unserer Kunden ( Taxi- und Mietwagen-Unternehmen ) denken, das es sich bei einer Hin.- und Rückfahrt um eine Fahrt ( einen Einsatz ) handelt! Eine Fahrt zur Behandlung halt. Bei der Wartezeit handelt es sich glaub ich doch um Fahrten zur Strahlentherapie? Auf jedenfall wird die bezahlt und kein Mensch weiß, ob man die zur Hinfahrt rechnen muss, oder Hin.-Rück zusammen plus Wartezeit und dann EA auf 2 Fahrten???
Vielen Dank schonmal!
Vielen Dank schonmal!