DXA Knochendichtemessung Kassenleistung? Ab 2013 neue Richtl

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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DXA Knochendichtemessung Kassenleistung? Ab 2013 neue Richtl

Beitrag von mrymen » 24.10.2014, 10:27

Hallo zusammen,

seit Jahren zahle ich privat die Kosten für die Knochendichtemessung.
Nun habe ich gelesen, dass seit 2013 sich die Voraussetzungen zur Kostenübernahme positiv geändert haben.
Man braucht keinen Knochenbruch mehr als Voraussetzung.
Es reicht wohl, dass feststeht dass man Osteoporose hat.

Wer kann mir bitte sagen, wie es aktuelle bei den BKKs aussieht?
Ich habe Osteoporose, keine Knochenbruch, nehme hochdosiertes Vitamin D und Calcium (aber noch keine Bisphonate).

Rechnung einfach der Kasse einreichen?
Oder muß ich das vorab genehmigen lassen.

Danke

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.10.2014, 11:51

Die Knochendichtemessung kann mittlerweile in vielen Fällen über die Karte abgerechnet werden. Wenn du trotzdem eine Rechnung erhältst, kann die Kasse sie nicht erstatten. Nach meiner Erfahrung werden Rechnungen z. B. dann ausgestellt, wenn zwar die medizinischen Voraussetzungen für die Abrechnung über Kasse vorliegen, der Arzt aber nicht die Zulassung für die Abrechnung hat, da das Messgerät nicht die Voraussetzungen erfüllt. Du solltest genau bei deinem Arzt nachfragen, warum er nicht mit der Kasse abrechnet.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 24.10.2014, 15:11

Für die osteodensitometrische Untersuchung bei Patienten, die eine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht, steht bereits die Gebührenordnungsposition 34600 im EBM zur Verfügung, die mit 161 Punkten bewertet ist.
Mit dem Beschluss des G-BA vom 21. Februar 2013 kann die osteodensitometrische Untersu-chung künftig auch durchgeführt werden, wenn zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung eine spezifische medikamentöse Therapie zur Behandlung der Osteoporose eingeleitet werden soll. Für diese Indikationserweiterung wird mit der Gebührenordnungsposition 34601 eine neue Leistung in den EBM aufgenommen, die die gleiche Bewertung erhält wie die bestehen-de Leistung 34600 (161 Punkte). Die Finanzierung der neuen Leistung erfolgt zunächst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), bevor der Bewertungsaus-schuss eine Überführung in die MGV überprüft.

Da die Osteodensitometrie künftig nur noch mittels DXA-Verfahren (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) durchgeführt werden darf, erfolgt zudem eine klarstellende Anpassung in der bestehen-den Gebührenordnungsposition 34600. Die beschriebenen Änderungen des EBM treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Das sind die Regelungen des GKV Spitzenverbandes.

Wenn die ganzen Voraussetzungen erfüllt sind und das richtige Verfahren angewandt wird dann kann das der Arzt über die Karte abrechnen.

Und die Regelung gilt für alle Kassen.

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 10.11.2014, 23:16

Hallo,
ich bin auch Osteoporose- Patientin (mit Zust. Nach Fraktur) und zahle die DAX -Messung selber.
Das Problem dürfte sein, dass die Ärzte, die die DXA - Messung anbieten, das weiterhin nur privat abrechnen wollen, weil es bisher eine einträgliche Einnahmequelle war und das auch so bleiben soll. Die Pauschale für die Ordinationsgebühr rechnen sie ja mit der Kasse darüber hinaus trotzdem ab. Das Problem wird nicht die Zulassung der Geräte sein. Sondern dass sie es einfach als Kassenleistung nicht anbieten wollen, weil es dann nicht mehr lukrativ ist.Was soll man dagegen machen? Ich schätze, man kann nichts tun.
Lg von Franziska

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.11.2014, 18:47

Franziska50 hat geschrieben: Ich schätze, man kann nichts tun.
Doch. Man kann. Ein Kassenarzt darf Leistungen nicht einfach so nebenher an der Kasse vorbei abrechnen. Er muss vorher genau aufklären, wieso weshalb warum die Leistung nicht über Kasse abgerechnet wird. Wenn der Patient die Leistung trotzdem möchte, muss er das unterschreiben. Hält ein Arzt diesen Weg nicht, kann man sich bei der Kasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren.

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 11.11.2014, 21:10

Hallo,
ja dann werde ich bald mal versuchen, ob ich einen Arzt finde, der die DXA - MESSUNG auf Kasse macht. Bin gespannt ob es mir gelingt.
Wobei, nachdem ich mir die Richtlinie, die Broemmel (s.o.) zitiert hat, genau ansehe, gehöre ich wahrscheinlich , trotz Osteoporose mit stattgehabter Fraktur, möglicherweise nicht zu dem genannten Patientenklientel. Dort steht ja, es ist abrechnungsfähig, wenn eine Osteoporose Therapie eingeleitet werden soll nach Diagnosestellung. Ich bin aber bereits seit einigen Jahren therapiert, die Untersuchung bei mir erfolgt dann zur Verlaufskontrolle. Ich befürchte, es wird sich so oder so ein Grund zur Ablehnung finden. Entweder stimmt die von der Kasse vorgeschriebene Indikation nicht oder das Gerät ist nicht dafür akzeptiert. Wenn ich es probiert habe, werde ich berichten.
Lg von Franziska

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.11.2014, 00:49

Die Möglichkeit der Abrechnung wenn eine Therapie eingeleitet werden soll ist erst neu geschaffen worden.

Bei festgestellter Osteoporose bestand vorher auch schon die Abrechnungsfähigkeit. Ich denke mal in Deinem Fall ist das gewählte Verfahren ausschlaggebend.

Ruf doch bei der Kassenärztlichen Vereinigung an welcher Arzt die entsprechenden Untersuchungen durchführen kann.

Tja. Was hilt gegen Privatrechnungen. Wenn man beim Arzt etwas bezahlen soll kauft man diese Leistung. Wie immer bei allen Sachen die man kauft hilft ein Preisvergleich. Und wenn jemand die gleiche Leistung günstiger anbietet hilft ein Anbieterwechsel.

Beim Autokauf wird ein ewig grosser Aufwand betrieben, um den letzen Euro rauszuholen. Das gleiche gilt bei Leistungen die man beim Arzt oder Zahnarzt kauft.

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