Dauerverordnung und neue Frist Bearbeitungsdauer
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Czauderna,
den Antrag, hier auf Langfrisgenehmigung, kann nur der Patient stellen. Wird dieser abgelehnt, kann wiederum auch nur er Widerspruch einlegen. Wo es einen Muster – Widerspruchsbescheid für Langzeitverordnungen gibt, habe ich bereits in diesem Strang gepostet.
Mein Vorschlag zur Vorgehensweise:
1. Nach erfolgter Ablehnung bei der Kasse oder direkt beim MDK das Gutachten / die Stellungnahme des MDK anfordern.
2. Mit der Ablehnung der Kasse und dem MDK – Gutachten den Arzt aufsuchen und klären, ob ein Widerspruch zielführend ist.
3. Wenn der Arzt einen Widerspruch als gerechtfertigt ansieht, von ihm auf Grundlage des MDK Gutachtens eine Begründung verfassen lassen.
4. Der Patient sollte nun den obigen Muster – Widerspruchsbescheid mit seinen Daten versehen und zusammen mit dem Schreiben des Arztes an seine Kasse senden.
5. Das Schreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, oder persönlich gegen Beleg bei der Kasse abgegeben werden
Viele Grüße
Paule
den Antrag, hier auf Langfrisgenehmigung, kann nur der Patient stellen. Wird dieser abgelehnt, kann wiederum auch nur er Widerspruch einlegen. Wo es einen Muster – Widerspruchsbescheid für Langzeitverordnungen gibt, habe ich bereits in diesem Strang gepostet.
Mein Vorschlag zur Vorgehensweise:
1. Nach erfolgter Ablehnung bei der Kasse oder direkt beim MDK das Gutachten / die Stellungnahme des MDK anfordern.
2. Mit der Ablehnung der Kasse und dem MDK – Gutachten den Arzt aufsuchen und klären, ob ein Widerspruch zielführend ist.
3. Wenn der Arzt einen Widerspruch als gerechtfertigt ansieht, von ihm auf Grundlage des MDK Gutachtens eine Begründung verfassen lassen.
4. Der Patient sollte nun den obigen Muster – Widerspruchsbescheid mit seinen Daten versehen und zusammen mit dem Schreiben des Arztes an seine Kasse senden.
5. Das Schreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, oder persönlich gegen Beleg bei der Kasse abgegeben werden
Viele Grüße
Paule
Hallo Paule0815,
ja, ich gebe dir recht - es ist Sache des Versicherten den Widerspruch zu verfassen, so will es die Praxis - und auch wenn ich selbst bei einer Kasse beschäftigt bin und das aus der Praxis auch nicht anders kenne, bleibe ich trotzdem dabei, dass es hier den Versicherten nicht unmittelbar betrifft,
es sich doch mehr im Verhältnis Arzt-Heilmittelrichtlinien und Krankenkasse
abspielt. Aber gut, wahrscheinlich eher eine juristische Frage, hilft der Ratsuchenden auch nicht weiter, die Praxis zählt und natürlich da auch deine
Beiträge.
Gruss
Czauderna
ja, ich gebe dir recht - es ist Sache des Versicherten den Widerspruch zu verfassen, so will es die Praxis - und auch wenn ich selbst bei einer Kasse beschäftigt bin und das aus der Praxis auch nicht anders kenne, bleibe ich trotzdem dabei, dass es hier den Versicherten nicht unmittelbar betrifft,
es sich doch mehr im Verhältnis Arzt-Heilmittelrichtlinien und Krankenkasse
abspielt. Aber gut, wahrscheinlich eher eine juristische Frage, hilft der Ratsuchenden auch nicht weiter, die Praxis zählt und natürlich da auch deine
Beiträge.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
es sieht zuerst so aus, als würde es primär den Arzt (sein Budget) betreffen. Bei genauerer Betrachtung ergibt sich aber ein anderes Bild. Da viele Kassen bei Heilmittelverordnungen auf „Genehmigung verzichtet“ haben, obliegt die genaue Überprüfung, ob alle relevanten Einträge der Heilmittelrichtlinie entsprechen dem Arzt und dem Therapeuten. Und wie fast überall im Leben, „die Letzten beißen die Hunde“. Sollte also einer der vielen Einträge nicht zu 100% richtig ausgefüllt sein und der Therapeut trotz allem behandelt haben, erhält er für seine Tätigkeit keinen Cent. Der Genehmigungsverzicht bringt bei genauer Betrachtung nur für die Kasse Vorteile. Sie spart Arbeit und Zeit und wälzt ein nicht unerhebliches Risiko auf andere ab. Daher sind bei den sich permanent ändernden bürokratischen Anforderungen und Bedingungen gerade für Menschen, die auf regelmäßige Heilmittelverordnungen angewiesen sind, Langfristverordnungen für alle 3 Beteiligten (Arzt, Therapeut und Patient) ein wichtiger Baustein.
Viele Grüße
Paule
es sieht zuerst so aus, als würde es primär den Arzt (sein Budget) betreffen. Bei genauerer Betrachtung ergibt sich aber ein anderes Bild. Da viele Kassen bei Heilmittelverordnungen auf „Genehmigung verzichtet“ haben, obliegt die genaue Überprüfung, ob alle relevanten Einträge der Heilmittelrichtlinie entsprechen dem Arzt und dem Therapeuten. Und wie fast überall im Leben, „die Letzten beißen die Hunde“. Sollte also einer der vielen Einträge nicht zu 100% richtig ausgefüllt sein und der Therapeut trotz allem behandelt haben, erhält er für seine Tätigkeit keinen Cent. Der Genehmigungsverzicht bringt bei genauer Betrachtung nur für die Kasse Vorteile. Sie spart Arbeit und Zeit und wälzt ein nicht unerhebliches Risiko auf andere ab. Daher sind bei den sich permanent ändernden bürokratischen Anforderungen und Bedingungen gerade für Menschen, die auf regelmäßige Heilmittelverordnungen angewiesen sind, Langfristverordnungen für alle 3 Beteiligten (Arzt, Therapeut und Patient) ein wichtiger Baustein.
Viele Grüße
Paule
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Auch eine Langfristgenehmigung ist kein Blankoscheck. Es müssen weiterhin einzelne Verordnungen ausgestellt werden, die natürlich auf Vollständigkeit geprüft werden müssen.
Hier ist beschrieben, was geprüft werden muss: http://www.physiotherapie-maxdorf.de/pa ... index.html
Ich bin der Meinung, dass man das dem Physiotherapeuten schon zumuten kann, eher, als jedem Patienten der Gang zu seiner Kasse mit jeder Verordnung außerhalb des Regelfalls.
Und auch in Richtung Regresse/Budget/Praxisbesonderheiten hat sich seit letztem Jahr einiges getan, eigentlich müsste jeder Arzt wissen, welche Verordnungen regresstechnisch vollkommen unkritisch sind. Außerdem kommt ein Regress nicht aus heiterem Himmel, bei der ersten Überschreitung ist eine Beratung durch die KV vorgeschrieben, Regressansprüche dürfen erst im Anschluss daran für Zeiträume nach der Beratung festgesetzt werden.
Es ist natürlich schwieriger, dem Patienten zu sagen, dass die gewünschte Behandlung medizinisch nicht erforderlich ist, als zu erzählen, dass die böse Kasse die Kosten solcher Verordnungen von seinem Honorar abzieht.
Hier ist beschrieben, was geprüft werden muss: http://www.physiotherapie-maxdorf.de/pa ... index.html
Ich bin der Meinung, dass man das dem Physiotherapeuten schon zumuten kann, eher, als jedem Patienten der Gang zu seiner Kasse mit jeder Verordnung außerhalb des Regelfalls.
Und auch in Richtung Regresse/Budget/Praxisbesonderheiten hat sich seit letztem Jahr einiges getan, eigentlich müsste jeder Arzt wissen, welche Verordnungen regresstechnisch vollkommen unkritisch sind. Außerdem kommt ein Regress nicht aus heiterem Himmel, bei der ersten Überschreitung ist eine Beratung durch die KV vorgeschrieben, Regressansprüche dürfen erst im Anschluss daran für Zeiträume nach der Beratung festgesetzt werden.
Es ist natürlich schwieriger, dem Patienten zu sagen, dass die gewünschte Behandlung medizinisch nicht erforderlich ist, als zu erzählen, dass die böse Kasse die Kosten solcher Verordnungen von seinem Honorar abzieht.
Na da würde ich mich aber mal mit einem Therapeuten unterhalten.
Die Prüfpflicht ist immer beim Therapeuten. Egal ob auf die Genehmigung von Heilmitteln ausserhalb des Regelfalles verzichtet wurde oder nicht. Er muss schauen, ob die VO die von ihm bearbeitet wird, den Heilmittelrichtlinien entspricht. Denn er will ja auch Geld dafür haben.
Wenn eine Kasse die Heilmittel-VO genehmigen lässt ist der Aufwand für den Therapeuten ungleich höher. Da muss er noch mehr als vorher auf die Heilmittelrichtlinien achten.
Aber wie das so überall im Leben ist. Da sind Abmachungen zwischen den Verbänden der Therapeuten und den Kassen getroffen (Heilmittelrichtlinien). Und Abmachungen sind dazu da, um danach zu handeln.
Den Letzten beissen nicht die Hunde. Derjenige der sich nicht an die Abmachungen hält wird gebissen.
Die Prüfpflicht ist immer beim Therapeuten. Egal ob auf die Genehmigung von Heilmitteln ausserhalb des Regelfalles verzichtet wurde oder nicht. Er muss schauen, ob die VO die von ihm bearbeitet wird, den Heilmittelrichtlinien entspricht. Denn er will ja auch Geld dafür haben.
Wenn eine Kasse die Heilmittel-VO genehmigen lässt ist der Aufwand für den Therapeuten ungleich höher. Da muss er noch mehr als vorher auf die Heilmittelrichtlinien achten.
Aber wie das so überall im Leben ist. Da sind Abmachungen zwischen den Verbänden der Therapeuten und den Kassen getroffen (Heilmittelrichtlinien). Und Abmachungen sind dazu da, um danach zu handeln.
Den Letzten beissen nicht die Hunde. Derjenige der sich nicht an die Abmachungen hält wird gebissen.
-
- Beiträge: 116
- Registriert: 19.03.2012, 14:56
Also zunächst einmal (und ich glaube, das habt ihr auch schon gemerkt): Ich bin nicht auf den Mund gefallen und habe der Dame selbstverständlich gesagt, dass ich sie gerne nach meinem Feierabend (14:30 Uhr, da wird sie ja wohl noch arbeiten) oder in meiner Mittagspause zurückrufen würde, da ich wirklich sonst Ärger bekomme. Ich arbeite da erst seit 2 Monaten und meiner Vorgängerin wurde wegen privaten Telefonaten gekündigt. In dem Moment kam aber mein Chef rein und das Kind war schon in den Brunnen gefallen. Also war es dann auch egal. Aber ich such doch auch nicht einfach bei unseren Mandanten den Arbeitgeber raus und ruf da an. Zumal sie ja nicht meine Durchwahl hat, hat sie natürlich schön in der Zentrale angerufen, so dass es auch jeder mitbekommt. Auf die Frage unserer Telefonistin hat sie schön geantwortet: Ist privat. Prima, da wusste es dann jeder. Ich hatte ihr extra gesagt, sie möge mir eine E-Mail schreiben, ich antworte ihr sofort nach Feierabend. Nix zu machen. Allein schon deshalb, damit sie mir nicht das Wort im Mund rumdrehen kann.
So und jetzt zum eigentlichen Thema: Natürlich war ich Montag gleich beim Arzt (hab mir wieder eine Bronchitis eingehandelt, aber egal). Sie hat auch nur noch mit dem Kopf geschüttelt und mir gesagt, sie schreibt mir was. Das kann ich Montag abholen.
Der Antrag ist ja auf Grund von Dingen abgewiesen worden, die ja nicht stimmen. Das ist ja der Punkt. Es gibt keine Lücke zwischen dem 20.2.12 und dem 29.5.12. Ich weiß noch, wo ich wann war. Und die zwei Wochen zwischen Ende September und Mitte Oktober, also tut mir leid, aber 2 Wochen, das kann immer vorkommen.
Meine Befürchtung: Jetzt bekommt meine Ärztin so richtig Ärger mit der Kasse, wenn sie außerhalb des Regelfalls ausstellt bei mir.
So und jetzt zum eigentlichen Thema: Natürlich war ich Montag gleich beim Arzt (hab mir wieder eine Bronchitis eingehandelt, aber egal). Sie hat auch nur noch mit dem Kopf geschüttelt und mir gesagt, sie schreibt mir was. Das kann ich Montag abholen.
Der Antrag ist ja auf Grund von Dingen abgewiesen worden, die ja nicht stimmen. Das ist ja der Punkt. Es gibt keine Lücke zwischen dem 20.2.12 und dem 29.5.12. Ich weiß noch, wo ich wann war. Und die zwei Wochen zwischen Ende September und Mitte Oktober, also tut mir leid, aber 2 Wochen, das kann immer vorkommen.
Meine Befürchtung: Jetzt bekommt meine Ärztin so richtig Ärger mit der Kasse, wenn sie außerhalb des Regelfalls ausstellt bei mir.
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Warum sollte sie? Ich zitiere mal dich selbst von der ersten Seite dieses Threads:Violetta76 hat geschrieben: Meine Befürchtung: Jetzt bekommt meine Ärztin so richtig Ärger mit der Kasse, wenn sie außerhalb des Regelfalls ausstellt bei mir.
Hat schon ein bisschen was von Kassenverfolgungswahn...Violetta76 hat geschrieben: Mein Arzt in SH hat das auch immer verordnet, weil die KK keine Probleme gemacht hat. Hier in Thüringen ist meine neue Ärztin zickig, weil sie Angst hat, dass es doch an ihr Budget geht. Geht es aber nicht, da als chronisch anerkannt (so die Erklärung meiner KK schon vor Jahren). Aber man vertraut ja seinen Patienten nicht
-
- Beiträge: 116
- Registriert: 19.03.2012, 14:56
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
hallo,Paule0815 hat geschrieben:Zum Thema Langfristgenehmigung ist folgender Artikel lesenswert:
up-aktuell.de/news/2012/06/aok-ist-jedes-mittel-recht-um-langfristige-genehmigung-zu-verhindern-18315.html
Viele Grüße
Paule
Aber bitte beachten, der ist vom letzten Jahr und trifft meines Erachtens bei Kassen mit Genehmigungsverzicht nicht unbedingt zu?
Dieser Genehmigungsverzicht ist fuer den Patienten kein Nachteil, denn wenn
Nachträglich die Verordnung seitens der Kasse abgewiesen wird, kann sich das auch fuer den Versicherten nur fuer die Zukunft zu einer Aenderung führen.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
-
- Beiträge: 116
- Registriert: 19.03.2012, 14:56
Ne, ist ja nicht ganz richtig. Meine Ärztin hat mir ja bereits angekündigt, dass das erstmal mein letztes Rezept war, da sie keine Lust auf Streitereien mit der KK hat. Also hier geht es ernsthaft darum, dass ohne Dauerverordnung keine Heilmittelbehandlung mehr.
Und die Rezepte sind sehr gut begründet.
Und die Rezepte sind sehr gut begründet.