Darf ich stufenw. Wiedereingliederung für neuen Job abbreche

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
mrymen
Beiträge: 199
Registriert: 17.03.2008, 13:19

Darf ich stufenw. Wiedereingliederung für neuen Job abbreche

Beitrag von mrymen » 12.02.2009, 16:19

Guten Tag zusammen,

wer kann mir bitte sagen, ob ich das so machen darf, ohne
Probleme mit der Kasse zu bekommen?

Möchte stufenw. Wiedereingliederung vorzeitig abbrechen
(durch fristgerechten Aufhebungsvertrag mit Attest wg. gesundheitlich Gründen), um entweder einen
neuen Job anzufangen (nathlos), oder mich vom Amt vermitteln bzw. qulifizieren zu lassen.

Grund:
Ich sehe (wie auch mein Chef), dass wohl auch die Wiedereingliederung nichts bringt. Ich packe den Job einfach nicht!
Deshalb möchte ich nicht bis zum Ende der Wiedereingliederung warten nach einem geeigneten Job zu suchen.
mein Arzt würde mir das o.k. dafür geben.
Sprich micht praktisch zum ende der Küfrist gesund zu schreiben.

Durch das Attest im Aufhebungsvertrag möchte ich die Sperrzeit verhindern, sollte ich nicht während der Küfrist einen neuen Job finden.

Oder muß ich damit rechnen, dass die Kasse stress macht?

Wer kennt sich hier bitte aus?

Danke
mrymen

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 12.02.2009, 23:45

Hallo,
nun, eine Wiedereingliederungsmassnahme (Krankengeldbezug ??!!)
abbrechen bedeutet in diesem Falle arbeitsfähigkeit und damit Ende der Krankenkgeldzahlung. Die Kasse wird das freuen. Folge davon ist, das eine freiwillige Versicherung (Familienversicherung schliesse ich mal aus), begründet werden muss.
Gruß
Czauderna

Antworten