Hallo,
es geht um die Erstattung von Stromkosten für ein CPAP-Gerät (Schlafabnoe).
Ich habe solch ein Gerät und bekomme von meiner KK pro Monat pauschal 3 Euro für das Gerät und 3 Euro für den Befeuchter.
Mein Vate hat ebenfallls solch ein Gerät - allerdins ohne Befeuchter. Er ist aber bei einer anderen KK. Dort haben wir nun erstmalig rückwirkend für 4 Jahre den Antrag gestellt. Die haben genauestens nach Stromverbrauch laut Gerät (23 W) und Betriebsstunden abgerechnet.
Das Ergebnis ist dabei sehr ernüchternd. Ich Bekämeich ohne Befeuchter 36 Euro im Jahr. Mein Vater hat nun für 4 Jahre etwas über 60 Euro erhalten.
Gibt es dort keine einheitliche Erstattung? Hier Pauschal - dort Abrechnung. Immerhin gibt es eine Differenz von gut 400 %
Danke
CPAP-Gerät: Stromkostenerstattung paushal oder Berechnung?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Bei uns ist es so, dass zunächst die Pauschalerstattung angeboten wird (außer bei besonders stromintensiven Hilfsmitteln wie z. B. Sauerstoffkonzentrator). Wenn die Pauschalen passen, ist das eine Arbeitserleichterung für alle Beteiligten. Wenn das bei dir nun nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt, fällt mir gerade nicht ein, warum eine Abrechnung nach den tatsächlichen Verhältnissen für die letzten 4 Jahre nicht möglich sein soll. Sprich einfach deine Krankenkasse an.