Brustverkleinerung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Brustverkleinerung
Hi,
vielleicht könnte ihr mir helfen. Ich habe eine Brustverkleinerung bei meiner KK beantragt, mit allen nötigen Unerlagen von Orthopäden, Hausarzt, Klinik, ...
Nun hat der Medizinische Dienst die Kostenübernahme abgelehnt. Auf Anfrage einer persönlichen Vorstellung wurde ich abgelehnt.
Nun überlegen wir Widerspruch einzulegen mit Hilfe eines Anwalts.
Was meint ihr, wie die Chanchen stehen? Ob ich diesen Schritt wagen soll?
vielleicht könnte ihr mir helfen. Ich habe eine Brustverkleinerung bei meiner KK beantragt, mit allen nötigen Unerlagen von Orthopäden, Hausarzt, Klinik, ...
Nun hat der Medizinische Dienst die Kostenübernahme abgelehnt. Auf Anfrage einer persönlichen Vorstellung wurde ich abgelehnt.
Nun überlegen wir Widerspruch einzulegen mit Hilfe eines Anwalts.
Was meint ihr, wie die Chanchen stehen? Ob ich diesen Schritt wagen soll?
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Brust OP
Hi,
nein ich habe Artest´s von 2 unabhängigen Orthophäden, und anderen Ärzten in den steht das eine OP erforderlich ist...
nein ich habe Artest´s von 2 unabhängigen Orthophäden, und anderen Ärzten in den steht das eine OP erforderlich ist...
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Hallo,
es gibt ein Grundsatz MDK-Gutachten aus Bayern, dass Rückenprobleme nicht ausschließlich auf zu schwere Brüste zurückzuführen sind.
Wenn Du nicht rechtschutzversichert bist, dann lass erst mal die Finger von einem Anwalt. Lass Dir lieber mal eine Kopie vom MDK-Gutachten schicken und versuche mit dem Doc oder ggf. VDK die Argumente mit medizinischen Unterlagen zu entkräften. Hier zählen nur med. Fakten. Hast Du auch Bilder eingesandt?
Viel Glück!
LG, Proppi
es gibt ein Grundsatz MDK-Gutachten aus Bayern, dass Rückenprobleme nicht ausschließlich auf zu schwere Brüste zurückzuführen sind.
Wenn Du nicht rechtschutzversichert bist, dann lass erst mal die Finger von einem Anwalt. Lass Dir lieber mal eine Kopie vom MDK-Gutachten schicken und versuche mit dem Doc oder ggf. VDK die Argumente mit medizinischen Unterlagen zu entkräften. Hier zählen nur med. Fakten. Hast Du auch Bilder eingesandt?
Viel Glück!
LG, Proppi
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Hallo,
ich würde in Widerspruch gehen - kostet ja nichts, aber den Widerspruch würde ich erst begründen, wenn ich das Gutachten kenne. Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass Verkleinerungen von der gesetzlichen Krankenkasse auch bei Rückenschmerzen bezahlt worden sind - wenn alles weitere ausgeschöpft war, wie z.B. Gewichtsabnehme, Rückenschule zur Muskelkräftigung oder ähnliches...
ich würde in Widerspruch gehen - kostet ja nichts, aber den Widerspruch würde ich erst begründen, wenn ich das Gutachten kenne. Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass Verkleinerungen von der gesetzlichen Krankenkasse auch bei Rückenschmerzen bezahlt worden sind - wenn alles weitere ausgeschöpft war, wie z.B. Gewichtsabnehme, Rückenschule zur Muskelkräftigung oder ähnliches...
Widerspruchsfrist nicht vergessen
Hallo,
das Gutachten zu kennen ist mit Sicherheit eine wichtige Voraussetzung, um die Argumente der krankenkasse bzw. des MDK hinsichtlich der Ablehnung zu entkräften. Allerdings musst Du daran denken, dass entsprechende Fristen einzuhalten sind. Der Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats bzw., wenn der Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, innerhalb eines Jahres möglich, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde. Ist der Monat bereits abgelaufen, ist kein Widerspruch mehr möglich. Sollte noch Zeit sein, genügt es, formal einen Widerspruch zu schreiben, nur um die Frist nicht verstreichen zu lassen. Im Widerspruch kann dann geschrieben werden, dass die Begründung nachgereicht wird.
Viele Grüße
Jan
www.abc-der-krankenkassen.de
das Gutachten zu kennen ist mit Sicherheit eine wichtige Voraussetzung, um die Argumente der krankenkasse bzw. des MDK hinsichtlich der Ablehnung zu entkräften. Allerdings musst Du daran denken, dass entsprechende Fristen einzuhalten sind. Der Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats bzw., wenn der Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, innerhalb eines Jahres möglich, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde. Ist der Monat bereits abgelaufen, ist kein Widerspruch mehr möglich. Sollte noch Zeit sein, genügt es, formal einen Widerspruch zu schreiben, nur um die Frist nicht verstreichen zu lassen. Im Widerspruch kann dann geschrieben werden, dass die Begründung nachgereicht wird.
Viele Grüße
Jan
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Hallo,
so ganz tragisch ist das mit der Frist nicht. Notfalls stellst Du halt einen erneuten Antrag und die Show beginnt von vorne. Und dann kannst Du ja zeitig Widerspruch einlegen. Im Sozialgesetzbuch gibt es keine Begrenzung ... theoretisch kannst Du den Antrag jeden Monat stellen *g
Normalerweise kriegst Du das Gutachten auch in Kopie. Anruf genügt.
LG, Fee
so ganz tragisch ist das mit der Frist nicht. Notfalls stellst Du halt einen erneuten Antrag und die Show beginnt von vorne. Und dann kannst Du ja zeitig Widerspruch einlegen. Im Sozialgesetzbuch gibt es keine Begrenzung ... theoretisch kannst Du den Antrag jeden Monat stellen *g
Normalerweise kriegst Du das Gutachten auch in Kopie. Anruf genügt.
LG, Fee
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Hallo KKK,
welche Verjährung? Leistungen und Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Jahres, in die Ansprüche entstanden sind. In diesem Fall wäre das m.E. nur von Bedeutung, wenn die Brust-OP bereits auf eigene Kosten gemacht wurde und im Nachhinein die Erstattung beantragt wird.
Bei einem normalen Antrag auf Kostenübernahme verjährt doch nix *wunder
LG, Fee
welche Verjährung? Leistungen und Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Jahres, in die Ansprüche entstanden sind. In diesem Fall wäre das m.E. nur von Bedeutung, wenn die Brust-OP bereits auf eigene Kosten gemacht wurde und im Nachhinein die Erstattung beantragt wird.
Bei einem normalen Antrag auf Kostenübernahme verjährt doch nix *wunder
LG, Fee
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Hallo,
die Sache mit dem Rücken zieht nicht (mehr). Da gibt es irgendein Gutachten vom MDK in Bayern, der den Zusammenhang wohl widerlegt. Deshalb: Darauf besser nicht verlassen.
Auh die Psycho-Seite ist kritisch - denn dann kriegst Du eher einer Psychotherapie, damit Du mit Deinem Körper besser zurecht kommst.
Am besten ist man kennt das Gutachten und kann dann agieren.
LG, Fee
die Sache mit dem Rücken zieht nicht (mehr). Da gibt es irgendein Gutachten vom MDK in Bayern, der den Zusammenhang wohl widerlegt. Deshalb: Darauf besser nicht verlassen.
Auh die Psycho-Seite ist kritisch - denn dann kriegst Du eher einer Psychotherapie, damit Du mit Deinem Körper besser zurecht kommst.
Am besten ist man kennt das Gutachten und kann dann agieren.
LG, Fee
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- Registriert: 14.09.2007, 15:53
Hallo,
muss Krankenkassenfee zustimmen: Immer wieder hat das BSG geurteilt, dass bei aus psychischen Gründen angeratene Brust-Ops ausschließlich Psychotherapie nicht aber eine operative Maßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen ist.
Allerdings halte ich den laxen Umgang mit Fristen nicht für vorteilhaft. Sicher kann man jeden Monat einen neuen Antrag stellen, dieser kann aber auch jeden Monat damit abgelehnt werden, dass bereits eine rechtwirksamer Bescheid besteht und neue Aspekte nicht erkennbar sind.
Hier müsste man dann mühsam erstmaldas Vorhandsein neuer relevanter Aspekte nachweisen. Daher besser zur Fristwahrung kurzer Zweizeiler mit dem Hinweis auf spätere Begründung.
MfG
ratte1
muss Krankenkassenfee zustimmen: Immer wieder hat das BSG geurteilt, dass bei aus psychischen Gründen angeratene Brust-Ops ausschließlich Psychotherapie nicht aber eine operative Maßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen ist.
Allerdings halte ich den laxen Umgang mit Fristen nicht für vorteilhaft. Sicher kann man jeden Monat einen neuen Antrag stellen, dieser kann aber auch jeden Monat damit abgelehnt werden, dass bereits eine rechtwirksamer Bescheid besteht und neue Aspekte nicht erkennbar sind.
Hier müsste man dann mühsam erstmaldas Vorhandsein neuer relevanter Aspekte nachweisen. Daher besser zur Fristwahrung kurzer Zweizeiler mit dem Hinweis auf spätere Begründung.
MfG
ratte1
"das solche OP `s wie Brustverkleinerung angeblich 2007 nicht mehr von den KAssen getragen werden stimmt das "
Hallo Mia, ich kann das nicht bestätigen! Aktueller Fall, Unterlagen eingereicht, OP genehmigt bekommen, Frau zufrieden ! Allerdings.... weiss jetzt nicht ob es in diesem Thread schon genannt wurde, ....die Kassen legen solche Fälle (Brustverkleinerungen) zu 99.9% immer dem medizinischen Dienst (MDK) vor!
Aber das Brust OPs bzw Verkleinerungen garnicht mehr übernommen werden kann ich wie gesagt nicht bestätigen!
LG
Hallo Mia, ich kann das nicht bestätigen! Aktueller Fall, Unterlagen eingereicht, OP genehmigt bekommen, Frau zufrieden ! Allerdings.... weiss jetzt nicht ob es in diesem Thread schon genannt wurde, ....die Kassen legen solche Fälle (Brustverkleinerungen) zu 99.9% immer dem medizinischen Dienst (MDK) vor!
Aber das Brust OPs bzw Verkleinerungen garnicht mehr übernommen werden kann ich wie gesagt nicht bestätigen!
LG