Braucht KK die Originale des Gesundheitsvorsorge-Kurses?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Braucht KK die Originale des Gesundheitsvorsorge-Kurses?
Hallo,
mich würde interessieren, ob meine Betriebskrankenkasse da korrekt vorgegangen ist.
Ich habe vor dem QiGong-Seminar bei der KK angefragt, ob es bezuschußt wird => ja mit max. 80 EUR.
Nach dem Seminar habe ich einen Teilkostenerstattungsantrag gestellt, nun wurden aber alle Originale einbehalten und ich habe nur Kopien der Seminarurkunde und der Quittung der gezahlten Kursgebühren zurück erhalten.
Nach meinem Rechtsempfinden ist das aber nur zulässig, wenn die kompletten 180 EUR Seminarkosten übernommen worden wären, da ich jetzt nichts außer Kopien habe und die restlichen 100 EUR so nicht von der Steuer absetzen kann.
Wisst ihr genaueres dazu?
mich würde interessieren, ob meine Betriebskrankenkasse da korrekt vorgegangen ist.
Ich habe vor dem QiGong-Seminar bei der KK angefragt, ob es bezuschußt wird => ja mit max. 80 EUR.
Nach dem Seminar habe ich einen Teilkostenerstattungsantrag gestellt, nun wurden aber alle Originale einbehalten und ich habe nur Kopien der Seminarurkunde und der Quittung der gezahlten Kursgebühren zurück erhalten.
Nach meinem Rechtsempfinden ist das aber nur zulässig, wenn die kompletten 180 EUR Seminarkosten übernommen worden wären, da ich jetzt nichts außer Kopien habe und die restlichen 100 EUR so nicht von der Steuer absetzen kann.
Wisst ihr genaueres dazu?
Hallo,
die Einbehaltung des Originals bei einer Erstattung oder Teilerstattung ist bei Behörden gängige Praxis (z.B. auch bei Beihilfestellen).
Wenn die Kopie zusammen mit dem Erstattungsbrief der Kasse beim Finanzamt eíngereicht wird, reicht das normalerweise aus.
Falls das Finanzamt sehr genau ist, zur Sicherheit bei der Kasse eine Kopie mit Originalerstattungsvermerk (z.B. Stempel) anfordern.
Ggf. kann man disen Wunsch zukünftig auch direkt bei der Rechnungseinreichung vermerken: ist für die Kasse weniger arbeitsaufwändig.
Gruß
RHW
PS: Ich habe keine Ahnung, ob Präventionskurse bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Mir ist nur eine Regelung bei Krankheitskosten bekannt.
die Einbehaltung des Originals bei einer Erstattung oder Teilerstattung ist bei Behörden gängige Praxis (z.B. auch bei Beihilfestellen).
Wenn die Kopie zusammen mit dem Erstattungsbrief der Kasse beim Finanzamt eíngereicht wird, reicht das normalerweise aus.
Falls das Finanzamt sehr genau ist, zur Sicherheit bei der Kasse eine Kopie mit Originalerstattungsvermerk (z.B. Stempel) anfordern.
Ggf. kann man disen Wunsch zukünftig auch direkt bei der Rechnungseinreichung vermerken: ist für die Kasse weniger arbeitsaufwändig.
Gruß
RHW
PS: Ich habe keine Ahnung, ob Präventionskurse bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Mir ist nur eine Regelung bei Krankheitskosten bekannt.
Hallo,
auch ich kenne das nur so, dass wir bei einer Erstattung das Original grundsätzlich haben wollen und auch behalten, allerdings würde ich bei einer solchen Rechnung das mit der Herausgabe des Originals nicht so eng sehen da gewähgrleistet ist dass es zu keiner Doppelerstattung durch die Kasse kommen kann.
Gruss
Czauderna
auch ich kenne das nur so, dass wir bei einer Erstattung das Original grundsätzlich haben wollen und auch behalten, allerdings würde ich bei einer solchen Rechnung das mit der Herausgabe des Originals nicht so eng sehen da gewähgrleistet ist dass es zu keiner Doppelerstattung durch die Kasse kommen kann.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
danke für Eure schnellen Antworten!
Gruß, Shawnstein
danke für Eure schnellen Antworten!
Bei mir war der Kurs nicht präventiv (wurde nur so abgerechnet), sondern begleitend zur Schmerztherapie, also kurativ. Ich werde sehen, ob das Finanzamt etwas zusätzliches braucht, oder ob es so geht.PS: Ich habe keine Ahnung, ob Präventionskurse bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Mir ist nur eine Regelung bei Krankheitskosten bekannt.
Gruß, Shawnstein
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Moment mal, du schreibst oben was von deinem Rechtsempfinden. Nach meinem Rechtsempfinden betrügst du hier die Krankenkasse und damit all diejenigen, die bei dieser Kasse versichert sind.Shawnstein hat geschrieben: Bei mir war der Kurs nicht präventiv (wurde nur so abgerechnet), sondern begleitend zur Schmerztherapie, also kurativ. Ich werde sehen, ob das Finanzamt etwas zusätzliches braucht, oder ob es so geht.
Gruß, Shawnstein
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Back mal etwas kleinere Brötchen! Du solltest nicht so leicht Leute des Betruges beschuldigen.Moment mal, du schreibst oben was von deinem Rechtsempfinden. Nach meinem Rechtsempfinden betrügst du hier die Krankenkasse und damit all diejenigen, die bei dieser Kasse versichert sind.
Nachdem ich den Kurs von der Krankenkasse empfohlen bekommen habe, und auch von ihr den Teilkostenerstattungsantrag werde ich sie wohl kaum betrügen wollen und können, oder?
Außerdem ist auch schon bei bestehender Schmerzerkrankung
es *unter anderem eine Präventivmaßnahme*, da dadurch weitere Kosten verringert/verhindert werden können. Und genau das ist der zugrunde liegende Rechtsgedanke.
Ich hoffe, das du das einsiehst.
Gruß, Shawnstein
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Hallo? Zuerst schreibst du, der Kurs war nicht präventiv, sondern wurde "nur" so abgerechnet und jetzt ist doch wieder alles anders. Ich denke, du solltest dich schon entscheiden: Prävention => Krankenkasse, kurative Maßnahme, die keine Kassenleistung ist => Finanzamt. Oder versuchen, den Rest Prävention beim Finanzamt geltend zu machen.
Übrigens bekommt die Kasse nicht das Original, weil sie alles zahlt, sondern weil sie der zuerst leistungspflichtige Träger ist. Mit dem Nachweis der Erstattung der Krankenkasse kannst du dich dann an das Finanzamt wenden. Denn wie soll sonst sichergestellt werden, dass nicht die 180,-- € beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das würdest du natürlich niemals tun, aber ich habe schon von Leuten gehört, die sowas vorhaben. Und auch durchbekommen, wenn der Kassenmitarbeiter nur kulant genug ist.
Übrigens bekommt die Kasse nicht das Original, weil sie alles zahlt, sondern weil sie der zuerst leistungspflichtige Träger ist. Mit dem Nachweis der Erstattung der Krankenkasse kannst du dich dann an das Finanzamt wenden. Denn wie soll sonst sichergestellt werden, dass nicht die 180,-- € beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das würdest du natürlich niemals tun, aber ich habe schon von Leuten gehört, die sowas vorhaben. Und auch durchbekommen, wenn der Kassenmitarbeiter nur kulant genug ist.