Bonus auf Rezepte. Erfahrungen?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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obstkuchen
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Bonus auf Rezepte. Erfahrungen?

Beitrag von obstkuchen » 17.10.2017, 08:19

Hallo,

bin in der Werbung auf eine niederländische Versandapotheke gestoßen, die gestaffelt (2,5€-10€) pro Rezeptpflichtiges Medikament gewährt. Bei einem Medikament für welches man ansonsten hier 10€ in der Apotheke zahlt, würde man bei dieser Versandapotheke nur 5€ zahlen -Briefumschläge für die Zusendung und Versand sind natürlich kostenlos.

Für Medikamente die man regelmäßig einnehmen soll -rechnet sich das durchaus. Was meint ihr, habt ihr Erfahrungen mit solchen Apotheken gemacht?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.10.2017, 16:48

Hallo,
nehmen die auch Kassenrezepte ? - wenn nicht, dann bist du hier falsch mit deiner Frage, denn hier geht um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna

obstkuchen
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Beitrag von obstkuchen » 17.10.2017, 17:09

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nehmen die auch Kassenrezepte ?
Gruss
Czauderna
Ja natürlich -sonst würde ich ja nicht fragen... 8)

https://www.europa-apotheek.com/sofort-bonus.htm

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.10.2017, 17:29

Hallo,
okay, dann gehört es hier her.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.10.2017, 20:30

Ist bekannt diese Rabattaktion.

Es gibt glaube ich sogar ein Rundschreiben dazu. Die Rabatte dürfen bei der Erstattung von Zuzahlungen nach 62 SGB V nicht abgezogen werden

obstkuchen
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Beitrag von obstkuchen » 17.10.2017, 21:53

broemmel hat geschrieben:Ist bekannt diese Rabattaktion.

Es gibt glaube ich sogar ein Rundschreiben dazu. Die Rabatte dürfen bei der Erstattung von Zuzahlungen nach 62 SGB V nicht abgezogen werden
Und was heißt das? Ich würde doch von der Versandapotheke letztendlich nur eine Rechnung dafür erhalten, was ich auch tatsächlich gezahlt habe. Auf welcher Basis will dann die KK die zu erstattenden Beträge bestimmen?

Ich meine die Grenze ist doch 1% des Bruttojahreseinkommens (glaube ich) und setzt sich nun mal von dem was ich auch tatsächlich bezahlt habe -also die Nachweise-.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.10.2017, 09:18

Das bedeutet die von Dir geleisteten Eigenanteile (die extra auf der Rechnung ausgewiesen werden) werden bei der Berechnung des Eigenanteils der Zuzahlungen berücksichtigt.

Die Boni die darunter aufgeführt werden werden nicht angerechnet.

Eigenanteil = 20 €
Bonus = 5 €
Rechnungsbetrag = 15 €

Angerechnete Zuzahlung = 20 €

obstkuchen
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Beitrag von obstkuchen » 18.10.2017, 09:43

broemmel hat geschrieben: Angerechnete Zuzahlung = 20 €
Aha. Interessant... :D

Werde das demnächst ausprobieren mit dem Bonus -schade nur, dass ich erst vorgestern davon erfahren habe. Denn am Samstag habe ich mit Rezept was abgeholt und mußte 8€ zuzahlen.... :evil: Hätte ich 2 Tage vorher die Werbung im Fernsehen gesehen -hätte ich de facto nur 3€ zugezahlt. Aber naja -Hauptsache sowas gibt es überhaupt und man kann in Zukunft bequem Geld damit sparen.

vlac
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Beitrag von vlac » 18.10.2017, 12:07

Hallo,

@broemmel: Leider muss ich sagen, dass die Situation nicht ganz so klar ist, wie sie bei Dir durchscheint. Es gibt viele Krankenkassen, die sich auf den Standpunkt stellen, dass nur tatsächlich geleistete Zuzahlungen auch erstattungsfähig sind, und das wird damit begründet, dass Versicherte sich sonst auf Kosten der Krankenkasse ungerechtfertigt bereichern würden, was gegen das BGB verstößt: Die Versicherten könnten einen, je nach Situation unterschiedlich hoch ausfallenden, Gewinn machen. Wer beispielsweise eine Zuzahlungsgrenze von 50 Euro hat, 200 Euro an Zuzahlungen hätte zahlen müssen, aber nur 100 Euro gezahlt hat, würde 150 Euro erstattet bekommen. Es würde also nicht nur die Belastungsgrenze keinen Sinn mehr machen, sondern auch noch ein Plus von 50 Euro entstehen.

Das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, das ich dazu finden konnte, spricht von "tatsächlich geleisteten, nachgewiesenen" Zuzahlungen, sagt aber auch, dass Rabatte, die durch einen Leistungserbringer auf eine Leistung gewährt und auf die Zuzahlung angerechnet werden, unberücksichtigt bleiben. Das Problem damit ist, dass dieser Absatz wirklich schwammig, und schwer verständlich ist.

Ich persönlich halte es für schwer nachvollziehbar, dass es rechtens sein könnte, einem Dritten einen Rabatt auf eine Leistung zu gewähren, die ein anderer zu zahlen hat, und dann aoch noch diesen anderen dazu zu verpflichten, die Summe in Höhe des Rabatts zu erstatten.

obstkuchen
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Beitrag von obstkuchen » 18.10.2017, 15:01

@vlac

Ganz meine Rede. 8)

Ich sehe da nicht in erster Linie ein moralisches Problem, sondern eher ein buchhalterisches.

Denn wenn die Apotheke -mal angenommen- Rechnungen exakt über die anfallenden 10% erstellt und anderseits willkürlich Beträge als Bonus getarnt über Umwege erstattet -so kommt sie buchhalterisch in Teufels Küche, denn sie müßte 2 Buchhaltungen führen.

Und wenn die KK -mal angenommen- alles blauäugig erstatten würde, was aber nie angefallen ist -dann kommt sie auch in Teufels Küche. Da könnten ja Banden auf die Idee kommen -so- Geld zu verdienen indem sie fiktive Medikamente auf echte Versicherte mit Ärzten verabreden und dann 50:50 machen.

P.S. Den gestern bestellten kostenlosen Freiumschlag bei der o.g. Apotheke kam erwartungsgemäß heute an. Sogar 2 Stück waren reingepackt. Das "System" scheint zu funktionieren, das nächste Rezept löse ich garantiert dort ein. 8)

vlac
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Beitrag von vlac » 18.10.2017, 15:36

Hallo,

zunächst einmal muss man natürlich sagen, dass die Rabatte durchaus für eine attraktive Ersparnis sorgen, wenn man ein Durchschnittsverdiener mit einer entsprechend hohen Belastungsgrenze ist. Es ist aber aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass die Krankenkassen darüber hinaus aber auch noch Geld erstatten sollen, dass man tatsächlich gar nicht bezahlt hat.

Das würde nämlich in der Tat zu bizzarren Weiterungen führen. Einmal angenommen, man hat eine Belastungsgrenze von fiktiven 50 Euro, und braucht vier 100er Packungen mit einer Zuzahlung von je 10 Euro, insgesamt als 40 Euro im Jahr. Mit Rabatt zahlt man 20 Euro. Man erreicht die Zuzahlungsgrenze damit nicht. Würde man jetzt mit dem Arzt vereinbaren, stattdessen zwölf 30er Packungen mit einer Zuzahlung von je zehn Euro aufzuschreiben, sähe es so aus, dass die Gesamtsumme der Zuzahlungen bei 120 Euro läge, aber tatsächlich nur 60 Euro gezahlt wurden. Würde von der Krankenkasse die Gesamtsumme herangezogen werden, würden 70 Euro erstattet - also mehr, als man ausgegeben hat.

obstkuchen
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Beitrag von obstkuchen » 18.10.2017, 16:30

vlac hat geschrieben: Es ist aber aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass die Krankenkassen darüber hinaus aber auch noch Geld erstatten sollen, dass man tatsächlich gar nicht bezahlt hat.
Natürlich ist das moralisch nicht in Ordnung, aber ich mache mir weniger Sorgen um die Krankenkassen, sondern eher um den geplagten Patienten, der ggf. 30 Jahre oder mehr monatlich z.B. 500€ in diese Kassen eingezahlt hat und wenn er mal im Alter regelmäßig ein Medikament <50€ z.B. einnehmen muss, so zahlt er stets seine 5€ und nicht etwa die 10% davon. Man muss das auch mal so sehen. Und die Belastungsgrenzen sind meiner Meinung nach bewußt zu hoch angesetzt, damit 80% durchs Raster gehen. Nimmt man z.B. einen Hartz4-Empfänger mit z.B. 9.600 Bruttoeinkommen, so sind hier 1% genau 96€/Jahr ab denen er befreit würde. Das hieße dann, dass er selbst bei zwei Medikamenten zu 10€/Quartal am Ende des Jahres "nur" 80€ ausgegeben hat und somit durch alle Raster fällt. Ist doch absurd! Man muss also nahezu todkrank sein, um soviel Medikamente zu benötigen, dass man über die ca. 100€-Schwelle springt...:(

Aber zurück zum Thema. Dass hier in Deutschland Apotheker, Lobbyisten und andere am Ast sitzende gegen jede Art von Rabatt sind -ist klar. Aber wie kann man einem anderen Apotheker verbieten, Rabatte an seine Kunden zu geben? Und ich meine es hier nicht so sehr von der rechtlichen Seite, sondern eher von der technischen. Denn wenn mir meine Vor-Ort-Apotheke jedes mal irgendwelche Gimmicks ala Päckchen Taschentücher, Mini-Schampoo o.ä zusteckt -dann besticht sie mich ja auch und gibt mir in gewisser Weise auch einen Rabatt. Wenn andere Apotheker aber mehr als ein Päckchen Taschentücher bereit auszugeben sind -dann ist das plötzlich sittenwidrig. Worauf ich hinaus will -wie will man denn per Gesetz kontrollieren, ob mir ein Apotheker Geldgeschenke, Sachgeschenke usw. macht? Da kann ich mir durchaus Geschäftsmodelle vorstellen wo man zwar die vollen 10€ auf Rezept zahlt, aber man dafür auf der anderen Seite Apotheken-Gutscheine, Cashback, Amazon-Gutscheine usw usw wie auch immer bekommt.

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.10.2017, 21:31

obstkuchen hat geschrieben:
Natürlich ist das moralisch nicht in Ordnung, aber ich mache mir weniger Sorgen um die Krankenkassen, sondern eher um den geplagten Patienten,
Wer sind denn "die Krankenkassen"? Das sind deine Mitversicherten, die evtl. nur mit Müh und Not den monatlichen Beitrag aufbringen können, weil sie gerade so nicht bedürftig sind. Oder aber diejenigen, die monatlich 500,-- € zahlen. Diese Personen zahlen deine nicht geleisteten Zuzahlungen, nicht eine anonyme Krankenkasse.

Deine weiteren Ausführungen zeigen mir, dass du von Zuzahlungshöhen und Belastungsgrenzen nicht wirklich viel Ahnung hast. Da ich allerdings den Eindruck habe, dass du an einer wirklichen Aufklärung nicht interessiert bist, erspare ich mir weitere Ausführungen.

vlac
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Beitrag von vlac » 18.10.2017, 23:46

Hallo,

ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass ich persönlich nichts gegen Rabatte an und für sich habe, wobei ich dies im fall von Apotheken mit einem großen Aber versehen muss: In der niedergelassenen Apotheke ist mehr als ein Päckchen Taschentücher nicht drin, weil diese Apotheke unter anderem auch Kosten für Beratungen und Notdienste hat, die eine Versandapotheke eben nicht hat.

Dennoch: Ich weiß, dass bei einem Geringverdiener die Belastungsgrenze schwerer ins Gewicht fällt, als bei jemandem, der gut verdient, und habe deshalb Verständnis dafür, dass man jeden Euro spart, den man sparen kann. Aber dabei soll es dann aber auch bitteschön bleiben, und nicht verlangt werden, dass die Versichertengemeinschaft Geld erstattet, dass man nicht ausgeben musste.

Man muss auch nicht todkrank sein, um auch als einigermaßen gut Verdienender die Belastungsgrenze zu erreichen: Ein mehrtägiger krankenhausaufenthalt, Hilfsmittel, Physio und wenn man dann noch regelmäßig Medikamente einnehmen muss, ist man schnell drüber.

obstkuchen
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Beitrag von obstkuchen » 19.10.2017, 06:40

vlac hat geschrieben: Dennoch: Ich weiß, dass bei einem Geringverdiener die Belastungsgrenze schwerer ins Gewicht fällt, als bei jemandem, der gut verdient, und habe deshalb Verständnis dafür, dass man jeden Euro spart, den man sparen kann. Aber dabei soll es dann aber auch bitteschön bleiben, und nicht verlangt werden, dass die Versichertengemeinschaft Geld erstattet, dass man nicht ausgeben musste.


Ja, das sehe ich genau so. :wink:
vlac hat geschrieben: Man muss auch nicht todkrank sein, um auch als einigermaßen gut Verdienender die Belastungsgrenze zu erreichen: Ein mehrtägiger krankenhausaufenthalt, Hilfsmittel, Physio und wenn man dann noch regelmäßig Medikamente einnehmen muss, ist man schnell drüber.


Nein, du beschreibst hier was -was eher die Ausnahme ist. In der Regel nehmen chronisch Kranke (!) 1-2 Medikamenten zu je höchstens 10€/Rezept und wenn sie mal ins Krankenhaus müssen -sind sie in 3 Tagen meist auch wieder frei. Wenn durch SO einem Szenario selbst die schwächsten in der Gesellschaft (Hartz4) durchfallen -was müssen wir dann noch über einigermaßen gut Verdienender reden?

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