Hallo Zusammen,
eine Frage: Mein Sohn beginnt am 16.08. eine Ausbildung und hat eine KK gewählt.
Er ist aber noch in kieferorthopädischer Behandlung. Ich sammle alle Rechnungen und kann sie nach abgeschlossener erfolgreicher Behandlung bei meiner Kasse einreichen und bekomme dann 20 % erstattet. Er ist bei mir Familienversichert.
Bekomme ich (bzw. mein Sohn) die Erstattung auch von der neuen Kasse meines Sohnes? Die sagen Ja! Stimmt das grundsätzlich?
Danke für eure Antworten
die zahnfee
Bezahlt die neue Kasse die kieferorthopädische Behandlung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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§ 29 Abs. 3 SGB V
Wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist, zahlt die Kasse den von den Versicherten geleisteten Anteil an die Versicherten zurück.
Es ist dabei so geregelt, dass die Krankenkasse, bei der bei Abschluss der Behandlung eine Versicherung besteht, die kompletten Eigenanteile erstattet, also auch die Eigenanteile aus einer Versicherung bei einer anderen Krankenkasse.
Aus diesem Grund alle Rechnungen aufbewahren und mit Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden bei der neuen Krankenkasse einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist, zahlt die Kasse den von den Versicherten geleisteten Anteil an die Versicherten zurück.
Es ist dabei so geregelt, dass die Krankenkasse, bei der bei Abschluss der Behandlung eine Versicherung besteht, die kompletten Eigenanteile erstattet, also auch die Eigenanteile aus einer Versicherung bei einer anderen Krankenkasse.
Aus diesem Grund alle Rechnungen aufbewahren und mit Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden bei der neuen Krankenkasse einreichen.
Mit freundlichen Grüßen