Berechnung Zuzahlungsbefreiung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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winnie
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Berechnung Zuzahlungsbefreiung

Beitrag von winnie » 27.02.2017, 12:29

Hallo,

Rentner ( R ) bezieht Rente aus der ges. RV. In den Jahren 2010 ( Gehaltsumwandlung) und 2015 ( AG-Leistung) wurden Auszahlungen aus Direktversicherungen, Abschlüsse jeweils zwischen 1980 und 1990 fällig. Im Jahr 2013 erfolgte eine Kapitalauszahlung aus einer U-Kasse.
Zur Berechnung der Höhe des Eigenanteils für Zuzahlungen an die KK wurde jeweils 1/10 der Auszahlungssumme aller Versicherungen als Einkünfte für das lfd. Jahr angerechnet.
Ist diese Vorgehensweise richtig?
Dass inzwischen durch eine Gesetzesänderung für alle Versicherungen KK-Beiträge fällig werden, ist bekannt. Aber ist es richtig, dass die Auszahlungssumme für Versicherungen, die von vorne herein als Kapitalversicherungen abgeschlossen wurden, verteilt auf 10 Jahre als Einkommen gelten?

Für die Kapitalauszahlung der U-Kasse kann ich dies noch nachvollziehen, da diese eigentlich als Rentenversicherung gedacht war. Evtl. auch noch die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
Aber gilt dies auch für die Gehaltsumwandlungen?

Danke
winnie

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.02.2017, 13:18

Hallo,
erst mal der entsprechende § - http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/62.html
- da ist von allen Bruttoeinnahmen die Rede - die Einmalzahlung erfolgte im Jahre 2013, die Beitragspflicht wurde von der Kasse auf 10 Jahre verteilt - habe ich das richtig so verstanden ?.
Wenn es so war, dann sehe ich nur für das Jahr 2013 die Einmalzahlung als anrechnungsfähig, nicht aber für die Folgejahre - meine Meinung.
Sollte ich das alles falsch verstanden haben - dann bitte noch mal erläutern.
Gruss
Czauderna

winnie
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Beitrag von winnie » 27.02.2017, 13:56

Hallo Czauderna,

alles richtig, es waren jeweils einmalige Kapitalauszahlungen.
Ich werde mich noch mal mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Mal sehen, wie die Begründung für die Umrechnung der Kapitalauszahlungen auf 10 Jahre lautet.

Vielen Dank
winnie

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.02.2017, 14:06

winnie hat geschrieben:Hallo Czauderna,

alles richtig, es waren jeweils einmalige Kapitalauszahlungen.
Ich werde mich noch mal mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Mal sehen, wie die Begründung für die Umrechnung der Kapitalauszahlungen auf 10 Jahre lautet.

Vielen Dank
winnie
Hallo,
Das mit der Verteilung auf 10 Jahre, das ist grundsätzlich in Ordnung, soweit es den Teil betrifft, an dem der Arbeitgeber beteiligt war. Was ich meine ist, dass der fiktive Betrag, der in diesen 10 Jahren der Beitragspflichtig unterliegt nicht als Einkommen für die Festlegung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V. berücksichtigt werden darf.
Gruß
Czauderna

Joebo
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Beitrag von Joebo » 27.02.2017, 23:15

Die Auszahlung wird nur in dem Auszahlungsjahr berücksichtigt. Die beitragsrechtliche Beurteilung spielt dabei keine Rolle. Kassen vertun sich oft und denken aufgrund der Verbeitragung, dass es sich um eine laufende Rente handelt. Hier lohnt sich ein Gespräch mit der Kk.
Zuletzt geändert von Joebo am 01.03.2017, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.

winnie
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Beitrag von winnie » 28.02.2017, 19:42

Danke für die Antworten, die meine Meinung bestätigen.
Ich denke, dass ich nach Aschermittwoch (Hier ist Fasching und seit Donnerstag steppt der Bär) oder vielleicht doch erst nächste Woche mit meiner Sachbearbeiterin ein Gespräch führe.
Grüße
Winnie

winnie
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Beitrag von winnie » 02.03.2017, 14:46

Nochmal vielen Dank für die Informationen.
Ich habe inzwischen meine Darlegung an die KK per email gesandt und am selben Tag einen Anruf erhalten. Die Sachbearbeiterin hat sich für die Falschberechnung entschuldigt und umgehend eine Berichtigung erstellt.
Das ist doch ein Super-Service
winnie

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