Berechnung Mutterschaftsgeld bei Selbständigen in GKV

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Sandra0276
Beiträge: 4
Registriert: 10.11.2015, 19:37

Berechnung Mutterschaftsgeld bei Selbständigen in GKV

Beitrag von Sandra0276 » 13.11.2015, 14:58

Hallo Experten,

ich habe schon in dem Forum "gesetzliche Krankenkassen" gefragt....

weiß jemand wie das Mutterschaftsgeld bei hauptberuflich Selbständigen berechnet wird (freiwillig versichert GKV mit Anspruch Krankengeld)?

Krankengeld = 70% vom tatsächlichen Entgeltausfall?

Auch wenn weiterhin Einkünfte erzielt werden...? Oder besteht dann kein Anspruch......?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 13.11.2015, 16:16

Hallo,
muss ich nachschauen - geht also erst am Montag - wenn bis dahin kein anderer Experte sich dazu gemeldet hat.
Gruss
Czauderna

Sandra0276
Beiträge: 4
Registriert: 10.11.2015, 19:37

Beitrag von Sandra0276 » 16.11.2015, 12:16

Das wäre super Czauderna, wenn Du das nachschlagen könntest, vor allem interessiert mich auch, ob grundsätzlich in der Berechnung unterschieden wird zwischen den 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt (als Arbeitnehmer darf ich ja 6 Wochen vorher noch arbeiten und die 8 Wochen danach gilt ein striktes Beschäftigungsverbot.....wird das so auch *** für Selbständige angewandt, so dass es in den 8 Wochen nach Geburt kein Mutterschaftsgeld gibt, wenn man eingeschränkt weiter arbeitet?)

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 16.11.2015, 12:31

Hallo,
§ 24i SGB V
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
(1) 1 Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld. ..............
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält.

Das habe ich dazu gefunden, d.h. Selbständige, die mit Krankengeld versichert sind erhalten für die Dauer der Schutzfrist Mutterschaftsgeld unter der Voraussetzung dass kein Arbeitseinkommen während dieser Frist erzielt wird.
Gruss
Czauderna

Sandra0276
Beiträge: 4
Registriert: 10.11.2015, 19:37

Beitrag von Sandra0276 » 16.11.2015, 12:34

ok danke Dir, dann habe ich ja nicht viel zu erwarten.....eine schöne Woche noch

Antworten