Hallo,
ich habe ein paar allgemeine Fragen zu Krankengeld und Reha:
Wenn man eine medizinische Reha antritt, zu der als unterhaltssichernde Leistung Krankengeld bezahlt wird - gilt dann weiterhin, wie vorher während der AU, als Bemessungsgrundlage der letzte abgerechnete Zeitraum vor Eintritt der AU? Anders gefragt: Gilt bei einem Selbständigen, der 2008 arbeitsunfähig wird, als Bemessungsgrundlage das für 2007 ermittelte Einkommen? Oder ist es relevant, zu welchem Zeitpunkt (2008 oder 2009) man den Reha-Antrag gestellt hat?
Wie sieht es bei einer "beruflichen" Reha aus, die im Anschluß an eine medizinische angetreten werden soll? Gilt da als Bemessungsgrundlage das Jahr vor Eintritt der AU oder ein abweichendes während der medizinischen Reha gezahltes Krankengeld oder ein ggf. noch einmal abweichendes nach der medizinischen Reha gezahltes?
Und falls dann die Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelaufen sind, aber noch Krankengeld bezogen wird - was ist dann die Bemessungsgrundlage?
Fragen über Fragen, ich weiß. Ist aber ziemlich wichtig für meinen Mann in bezug auf die 2008er Steuererklärung.
Viele Grüße
Koulchen
Bemessungsgrundlage von Krankengeld i.Z.m. Reha-Maßnahmen
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