guten tag,
ich bin als em-rentnerin versichert. ausserdem bekomme ich leistungen nach dem oeg i.v. mit dem bvg. welches einkommen wird für die berechnung der belastungsgrenze bei der zuzahlung herangezogen? nur meine em-rente oder auch die bvg-leistungen (grundrente,ausgleichsrente, bsa).die bvg-leistungen werden nicht versteuert. bekomme ansonsten noch kindergeld für meinen sohn und bin alleinerziehend.
danke.
belastungsgrenze zuzahlung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
hier das entsprechende Rundschreiben - https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... rhalt.pdf. - dort Seite 11
Gruss
Czauderna
hier das entsprechende Rundschreiben - https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... rhalt.pdf. - dort Seite 11
Gruss
Czauderna