Bekommt Kasse Reha-Bericht??? Probleme Krankengeld?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Bekommt Kasse Reha-Bericht??? Probleme Krankengeld?

Beitrag von mrymen » 23.04.2008, 16:33

Hallozusammen,

ich habe große Angst, dass ich von meiner Krankenkasse (Mobil Oil) nach
meiner Reha zu sehr unter Druck gesetzt werde.
Ich befinde mich zur Zeit auf Reha.
Zuvor war ich arbeitsunfähig geschrieben.
Beziehe während Reha Übergangsgeld. Arbeitgeber hat Lohnfortzahlung
erbracht.
Mein Hausarzt und mein Psychologe sind der Meinung, dass ich nach der
Reha (endet in 1 Woche) nicht arbeitsfähig bin.
Das ist auch meine Meinung, da ich sehr aufgewühlt und körperlich angeschlagen bin. Die Reha hat mich sehr geschafft (psychosomatische Klinik).
Die Rehaeinrichtung entlässt so gut wie alle arbeitsfähig! Wohl dem Rentenversicherungsträger zuliebe!

Nun meine Frage:
-Bekommt die Kasse meinen Rehabericht?
-Was passiert, wenn ich arbeitsfähig aus der Reha entlassen werde, mich jedoch mein Hausarzt arbeitsunfähig schreibt?
-Welchen Druck darf die Kasse auf mich ausüben?
-Muß ich um mein Krankengeld also kämpfen???

Ich hoffe nicht, dass mich der Druck der Krankenkasse "rückfällig" macht!
Ich bin psychisch eh schon sehr angeschlagen.
Selbst für eine Wiedereingliederung fühle ich mich noch nicht so weit.

Danke für eure Hilfe.

mfg
mrymen

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 23.04.2008, 19:59

Hallo,

ja, die Kasse bekommt eine Entlassungsmitteilung und wird sich auch den Entlassungsbericht besorgen. Dem musst Du im Rahmen Deiner Mitwirkungspflichten zustimmen.
Seit ein paar Jahren sind aber die ganz persönlichen Sachen da nicht mehr drin. Geh aber bitte mal davon aus, dass die Mitarbeiter der Kasse täglich solche Berichte lesen und nicht von Neugierde zerfressen sind.

Auch wenn die Klinik Dich arbeitsfähig entlässt, kann der Hausarzt Dich weiter krank schreiben. Allerdings wirst Du wahrscheinlich ruckzuck zum MDK vorgeladen. Die Kasse möchte nämlich, dass Du ganz schnell gesund wirst ...

Ich fürchte - dieser Weg wird kein leichter sein...

LG, Fee

sunshiner81
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Beitrag von sunshiner81 » 24.04.2008, 17:56

Wenn du arbeitsfähig entlassen wirst, musst du grundsätzlich die Arbeit nach Ende der Reha wieder aufnehmen bzw. dich bei der Agentur für Arbeit melden (wenn du arbeitslos bist). Die Art der Entlassung aus der Reha ist verbindlich. Auch der Arzt darf dich dann nicht weiter krank schreiben. Tut er dasm ist eine ausführliche med. Begründung für den MDK erforderlich. Wirst du arbeitsfähig entlassen, endet gleichzeitig der Anspruch auf Krankengeld!!!

Die Krankenkasse fordert sich ja den Reha-Entlassungsbericht nicht nur an um dich "unter Druck" zu setzen oder zu ärgern, sondern um zu schauen wie es weitergehen kann mit dir. In einigen Fälle ist eine innerbetriebl. Umbesetzung oder stufenweise Wiedereingliederung angezeigt oder Umschulung oder sogar Rentenantragstellung. Das ist bei jedem Versicherten/Sachverhalt unterschiedlich.

Du solltest dich nicht querstellen, sondern mit deinem Krankengeldsachbearbeiter zusammenarbeiten. Um so mehr Infos die Krankenkasse und der MDK hat, um so besser kann deine Arbeitsunfähigkeit und deine Erkrankung eingeschätzt werden. Du mußt bedenken, dass deine Sachen grundsätzlich per Aktenlage beurteilt werden und nicht vorrangig durch persönliche Begutachtung. Je mehr man sich ein Bild machen kann um so besser und sachgerechter kann eine Einschätzung erstellt werden.

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