Befreiung von Zuzahlungen zur medizinischen Reha?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Koulchen
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Befreiung von Zuzahlungen zur medizinischen Reha?

Beitrag von Koulchen » 28.02.2009, 18:01

Hallo,

mein Mann wird demnächst eine medizinische Reha antreten, für die die Krankenkasse der Kostenträger ist und nicht die Rentenversicherung, weil die rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Da die Reha ambulant erfolgen wird, sind die kalendertäglichen 10 EUR zu zahlen - wenn ich mich recht erinnere, maximal für vier Wochen. Allerdings sind auch vier Wochen kein Klacks für jemand, der seit September kein eigenes Geld mehr verdient. Daher meine Frage:

Kann mein Mann sich von der Zuzahlung befreien lassen, weil er kein eigenes Einkommen erzielt, oder wird das Krankengeld als Einkommen gerechnet? Wird bei Zusammenveranlagung auch mein Einkommen zur Ermittlung der Befreiungsgrundlagen herangezogen?

Danke vorab und viele Grüße
Koulchen

Rentner
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Beitrag von Rentner » 28.02.2009, 18:23

Für die Befreiung wird immer das Familieneinkommen zugrunde gelegt. Eine generelle Befreiung von Zuzahlungen gibts seit Jahren nicht mehr. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und wird somit auch als Einnahme berechnet.

Grundsätzlich sind immer 2 % des Gesamteinkommen als Eigenbeteiligung zu zahlen.

Koulchen
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Beitrag von Koulchen » 28.02.2009, 18:29

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß
Koulchen

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